Das Bundesjagdgesetz war ursprünglich ein „Rahmengesetz“, das durch Landesjagdgesetze ergänzt wurde. Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 können die Länder in noch größerem Umfang als zuvor vom Bundesjagdgesetz abweichen. Nur das „Recht der Jagdscheine“ ist davon ausgenommen. Deshalb ist die Jägerprüfung aller Bundesländer in ganz Deutschland anerkannt und der gelöste Jagdschein eines Bundeslandes auch in ganz Deutschland gültig.
Die Landesgesetze orientieren sich häufig am Bundesjagdgesetz. Deshalb bietet dieses eine gute Einführung. Allerdings gibt es wichtige Abweichung z.B. bei den Jagdzeiten oder der Fallenjagd. Deshalb gilt:
Beachte die Landesjagdgesetze!Das Jagdrecht sind drei Befugnisse: Hege (1), Jagdausübung (2), Aneignen (3) von Wild
ANEF für die Jagdausübung: Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen, Fangen.
AufNachErl(F)angen.
Alles, was von Tieren aus dem Naturschutzrecht stammt, darf nicht angeeignet werden.