Lappentaucher leben in ruhigen Gewässern mit Schilfbeständen. Sie tauchen zur Nahrungssuche nach Fischen und Amphibien. Zum Brüten werden Schwimmnester gebaut. Die Küken sind Nestflüchter und werden von den Altvögeln nach dem Schlüpfen im Rückengefieder getragen. Der Haubentaucher unterliegt dem Jagdrecht, ist jedoch ganzjährig geschont. Die weiteren Lappentaucherarten unterliegen dem Naturschutzrecht.
- Ausschließliche Wasservögel
- Die Beine liegen im hinteren Rumpfdrittel und sind Ruderfüße mit Schwimmhäuten („Lappen“). So sind Lappentaucher optimal an das Schwimmen auf dem Wasser angepasst.
Rechtszuordnung
- Alle Arten fallen unter Naturschutzrecht
- Ausnahme: Haubentaucher fällt unter Jagdrecht
- Kein Geschlechtsdimorphismus
- Kurzer Schnabel
- Unterscheidung von Ruhekleid und Brutkleid
- Tauchen zur Nahrungssuche
- Vorwiegend Beinschlag
- Unterstützung durch Flügelschlag
- Nahrung: Fische, Amphibien
- Ruhige Gewässer mit Schilfbeständen
- Bauen Schwimmnester
- Nestflüchter
- Eltern tragen Küken nach dem Schlüpfen im Rückengefieder
- Stockentengröße
- Besonderheit: Größte heimische Taucherart
- Brutkleid mit zweiteiligem Schopf und Halskrause
- Balz: Eindrucksvolle Schwimmtänze
- Eltern tragen Küken
- Besonderheit: Kleinster heimischer Taucher (kleiner als ein Rebhuhn)