Wildhege oder Hege sind alle Maßnahmen, die durch den Jäger zur Erhaltung artenreicher und gesunder Wildbestände durchgeführt werden. Dieser Wildbestand muss an das Biotop angepasst sein und kann zum Beispiel an der Belastung durch Wildschäden objektiviert werden. Hege basiert auf drei Säulen: Biotophege, Prädatorenregulierung und Wildtiermanagement. Bei Überhege kommt es zu einem Missverhältnis von Wildbestand zu Biotopvoraussetzungen, was zu Wildkrankheiten und Wildschäden führen kann. Der Jagdschutz ist der Schutz des Wildes vor Wilderern, Wildseuchen und wildernden Haustieren. Hierzu sind der Jagdausübungsberechtigte oder auch die Polizei berechtigt.
Das Jagdrecht und die Pflicht zur Hege sind untrennbar miteinander verbunden.
Drei Hegeziele: Artenreich (1), gesund (2) und möglichst wenig Schaden (3).
Jagdrecht | Jagdbares Wild | Naturschutzrecht | |
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Haarraubwild | Greifvögel | ||
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Ein Jagderlaubnisschein berechtigt nicht zur Ausübung des Jagdschutzes.