Zusammenfassung
Wildhege oder Hege sind alle Maßnahmen, die durch den Jäger zur Erhaltung artenreicher und gesunder Wildbestände durchgeführt werden. Dieser Wildbestand muss an das Biotop angepasst sein und kann zum Beispiel an der Belastung durch Wildschäden objektiviert werden. Hege basiert auf drei Säulen: Biotophege, Prädatorenregulierung und Wildtiermanagement. Bei Überhege kommt es zu einem Missverhältnis von Wildbestand zu Biotopvoraussetzungen, was zu Wildkrankheiten und Wildschäden führen kann. Der Jagdschutz ist der Schutz des Wildes vor Wilderern, Wildseuchen und wildernden Haustieren. Hierzu sind der Jagdausübungsberechtigte oder auch die Polizei berechtigt.
Grundlagen
Grundlagen
- Die Pflicht zur Hege ist unmittelbar mit dem Jagdrecht verbunden. (§ 1 BJagdG)
- Weitere relevante Gesetze
- Bundeswaldgesetz
- Ländergesetze
MerkeDas Jagdrecht und die Pflicht zur Hege sind untrennbar miteinander verbunden.
Ziele
- An ökologische und landschaftliche Verhältnisse angepasster, artenreicher und gesunderWildbestand. (§ 1 BJagdG)
- Pflege und Sicherung der Lebensräume des Wildes.
- Geringe Belastung von Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Fischereiwirtschaft mit geringen Wildschäden.
MerkeDrei Hegeziele: Artenreich (1), gesund (2) und möglichst wenig Schaden (3).
Säulen
Überhege
- Bei der Überhege entsteht ein Missverhältnis zwischen übermäßigem Wildbestand und der verfügbaren Lebensgrundlage. Sie wird durch eine Gleichgewichtsverschiebung innerhalb einer Art begünstigt.
- Folgen
- Schlechte Wildverfassung
- Gehäuft Wildkrankheiten
- Vermehrte Wildschäden
Beutegreiferregulierung
Allgemeines
- Beutegreifer: Wildtiere, die sich hauptsächlich von Fleisch ernähren
- Dient vor allem dem Schutz von Niederwild, Bodenbrütern und Jungwild.
- Erhaltung eines Gleichgewichts (keine übermäßige Bejagung)
- Teilweise auch bei Krankheit notwendig (z.B. Tollwut beim Fuchs)
- Teilweise bei fremden Arten notwendig (z.B. Waschbär)
Rechtliche Einteilung der Beutegreifer
Jagdschutz
- Siehe: Jagdschutz