Wildmanagement steuert die Beziehungen zwischen Wildtieren, ihren Lebensräumen und dem Menschen. Du erfährst, wie Monitoring zu Entscheidungen wird und wie Abschussplanung, Sozialstrukturen und Schwarzwildstrategien ineinandergreifen.
Wildmanagement steuert die Beziehungen zwischen Wildtieren, ihren Lebensräumen und dem Menschen. Die Themen im Wildmanagement sind breit gestreut - Ökologie, Wildökologie, Wildhege, Biotophege und viele mehr.
Wir konzentrieren uns in diesem Artikel auf die Regulation einer Wildpopulation - also die "Hege mit der Büchse". Diese darf nur zu bestimmten Zeiten erfolgen (→ Jagdzeiten). In der übrigen Zeit wird das Wild geschont (→ Schonzeiten).
- Schonzeit: Zeit in der das Fangen und Erlegen von Wild, welches dem Jagdrecht unterliegt, verboten ist.
- Ganzjährig geschont \(z.B. Greifvögel\)
- Teilweise Jagdzeit \(z.B. Rehwild\)
- Ganzjährige Jagdzeit \(z.B. Jungkaninchen\)
- Muttertierschutz: Elterntiere in der Aufzucht dürfen nicht bejagt werden. Diese Regel bleibt unberührt durch die Jagdzeiten.
- Die Bundesländer regeln die Schonzeiten.
- Warum gibt es Schonzeiten?
- Schutz seltener oder bedrohter Arten (ganzjährige Schonzeit)
- Sicherung und Aufzucht des Jungwildes
- Verminderung des Jagddruckes
Um eine Wildpopulation zu regulieren können Jäger 3 Stellschrauben beeinflussen:
- Wilddichte → Tragbare Wilddichte → Zielabschuss
- Geschlechterverhältnis → Verhältnis von männlich
/weiblich 1:1 - Altersstruktur → Bejagung v.a. in den jungen Altersklassen
Aus diesen 3 Stellschrauben leiten die Unteren Jagdbehörden den Abschussplan ab.
- Trends > Momentaufnahme: Entscheidungen immer auf mehrjährigen Daten aufbauen.
- Ziel steuert Abschuss: Halten, reduzieren oder aufbauen – danach richtet sich die Strecke.
- Grundregel: Der Abschuss muss an deinem Bestandsziel ausgerichtet werden.
- Bestand halten: Abschuss ≈ Nettozuwachs (Zuwachs − natürliche Mortalität ± Wanderung)
- Bestand reduzieren: Abschuss > Nettozuwachs
- Bestand aufbauen: Abschuss < Nettozuwachs
- Übernutzung liegt vor, wenn bei einem ansonsten angepassten Bestand mehr entnommen wird als der Nettozuwachs.
Der jagdbare Überschuss ist jener Teil einer Wildpopulation, der durch Abschuss entnommen werden kann, ohne die Population zu gefährden.
Einflussfaktoren
Der jagdbare Überschuss ist keine fixe Zahl, sondern hängt ab von:
- Aktuelle Populationsdichte im Verhältnis zur Tragfähigkeit
- Struktur der Population (Altersaufbau, Geschlechterverhältnis)
- Qualität des Lebensraums und Witterungsbedingungen
- Jagdliche Managementziele (stabil halten, reduzieren oder aufbauen)
Die ausgleichende Sterblichkeit ist der Schlüssel zum Verständnis des jagdbaren Überschusses:
Das Grundprinzip:
- Jede Wildpopulation reguliert sich selbst in Abhängigkeit von der Tragfähigkeit des Lebensraums
- Die Gesamtsterblichkeit bleibt dabei konstant - nur die Ursachen verschieben sich
- Jagd kann natürliche Verluste ersetzen, aber nicht unbegrenzt
Funktionsweise der Kompensation:
Bei kompensatorischer Sterblichkeit:
Praktisches Beispiel:
Der Abschussplan ist ein behördlich genehmigter Plan. Er legt fest, wie viel Wild von welchem Geschlecht und in welchem Alter erlegt werden soll.
- Folgende Wildarten dürfen nur im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden:
- Schalenwild (außer Schwarzwild; Rehwild je nach Land
/Region) - Auerwild, Birkwild, Rackelwild
- Ausnahmen vom Plan:
- Krankes Wild darf unabhängig vom Abschussplan erlegt werden.
- Fallwild und Unfallwild werden auf dem Abschussplan angerechnet und geführt.
- Planungszeitraum: Meist jährlich (Jagdjahr), teilweise mehrjährig (je nach Bundesland und Wildart).
Länderspezifische Regelungen in Deutschland
Vor der Abschussplanung erfolgt eine Analyse des aktuellen Zustandes. Dabei berücksichtigen wir 3 Faktoren:
- Biologische Faktoren:
- Tragbare Wilddichte und Bestandsschätzungen
- Vorangegangene Streckenlisten
- Zustand des Wildes (Kondition, Gesundheit)
- Ökologische Faktoren:
- Waldverjüngung (natürliche Regeneration)
- Vegetationsgutachten (Verbiss-, Fege-, Schälschäden)
- Wirtschaftliche Faktoren:
- Wildschadenssituation
- Landnutzungsinteressen
Ziel: Natürliche Sterblichkeit nachahmen
- Jungtiere
/Nachwuchs : Größter Anteil der Strecke - Mittelalte Stücke: Zurückhaltend bejagen
- Höhere Altersklassen nach der Reife maßvoll entnehmen
Aufstellung und Genehmigung
- Aufstellung: Im Gemeinschaftsjagdbezirk der Jagdausübungsberechtigte im Einvernehmen mit Jagdvorstand und Jagdgenossenschaft.
- Genehmigung: Untere Jagdbehörde genehmigt oder setzt den Plan fest (im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat)
- Durchsetzung: Der Jagdausübungsberechtigte (Pächter oder Eigenjagdbesitzer) haftet für die Durchsetzung.
Streckenliste
Die Streckenliste ist eine fortlaufende Aufstellung über das im Revier erlegte und verendet aufgefundene Wild.
- Verwendung: Nachweis gegenüber Behörden zur Erfüllung des Abschussplans und Dokumentation des Wildbestandes
- Inhalt: Auflistung von erlegtem und verendet aufgefundenem Wild
- Aufgliederung nach Wildart, Geschlecht und Altersklassen
- Datum und Ort der Erlegung
Wildtiere halten sich nicht an Reviergrenzen. Eine sinnvolle Abschussplanung funktioniert daher oft nur revierübergreifend.
Die Hegegemeinschaft ist der Zusammenschluss der Jagdausübungsberechtigten benachbarter Jagdbezirke zum Zweck der gemeinsamen Hege (§ 10a BJagdG).
Nach Bundesrecht können Hegegemeinschaften freiwillig als privatrechtlicher Zusammenschluss gebildet werden (§ 10a Abs. 1 BJagdG). Die Länder können die Bildung zur Pflicht machen, wenn eine freiwillige Gründung scheitert (§ 10a Abs. 2 BJagdG).
Die Bundesländer regeln, für welche Wildarten Hegegemeinschaften gebildet werden:
Alle Wildarten nach Managementstufen (§ 47 JWMG).
- Abstimmung der Abschusspläne
- Gemeinsame Hegemaßnahmen
- Bestandserfassung
- Revierübergreifende Bejagung
- Steigende Schwarzwildpopulationen mit hohem Zuwachs (ca. 100–200 %)
- Gefährdung durch die Afrikanische Schweinepest
- Hohes Wildschadenspotential
- Sehr schwere Bestandserfassung (Schwarzwildmonitoring)
- Jagdrevierübergreifende Rotten
- Schwierige Aufrechterhaltung einer artgerechten Altersstruktur
- Führungslose Frischlinge (Rotten ohne Leitbache) verursachen größere Wildschäden
- Telemetrische Bestandserfassung (z.B. mittels Fotofallen)
- Standardisierte Wildschadenserfassung
- Revierübergreifende Kooperation: Bejagung in Hegegemeinschaften
- Ganzjährige Bejagung von Frischlingen und Überläufern
- Methoden:
- Bewegungsjagden (Drückjagden)
- Ansitzjagd (auch zur Nachtzeit), z.B. Sammelansitze, nächtlich an der Kirrung
- Erfolgsrichtlinien:
- Frischlingsanteil ~70 % an der Gesamtstrecke
- Schonung von Leitbachen
- Bejagung des schwächsten Stückes einer Rotte (häufig weibliche Frischlinge)
- Reduktionsabschuss oder Reduktionsjagd reduziert den Wildbestand in einem Gebiet - der Abschuss ist höher als der Zuwachs.
- Ziele:
- Verbesserung der Gesundheit der Population
- Verminderung von Wildschäden
- Durchführung: Der Abschuss muss höher sein als der Zuwachs
- Definition: Eine Falle für die Fangjagd auf Schwarzwild, die den Fang ganzer Rotten ermöglicht.
- Technik: Anlocken durch Kirrung in ein Gatter mit Falltür, oft mit Funk- und Videoüberwachung.
- Recht: Einsatz nur mit behördlicher Genehmigung, z.B. im Seuchenfall (ASP).
- Zählungen: Hasenbesatz an zwei aufeinanderfolgenden regenfreien Abenden gegen 23 Uhr mit Scheinwerfer
- Frühjahrszählung (März
/April) - Herbstzählung (November)
- Sommerzuwachs: Differenz zwischen Frühjahrs- und Herbstzählung
- Zuwachsbewertung:
- Abschussplanung
- Ab Zuwachsraten von 50 % ist Bejagung sinnvoll
- Einzelne große Jagden sind Kleinstjagden vorzuziehen
- Bejagung nur nach Bestandsschätzung
- Fokus auf schwache Ketten
- Berücksichtigung hoher Winterverluste
- Bejagung nur an wenigen Tagen (Ruhezeiten gewährleisten)
- Vorwiegend Bejagung von Erpeln
- Schonung bei Frost
- Nutzung des Morgenstrichs
Österreich hat die WÖRP weltweit zu Bekanntheit geführt. Die ersten Modellprojekte in Deutschland feiern kleine Erfolge, sodass wir erwarten mehr davon zu sehen.
- Die Wildökologische Raumplanung (WÖRP) ist ein international beachtetes österreichisches Instrument. In Bundesländern wie Vorarlberg, Salzburg und Kärnten ist die WÖRP bereits im Jagdrecht verankert.
- Definition und Zielsetzung: Die WÖRP ist ein "Ausgleichs- und Abstimmungsinstrument" mit dem übergeordneten Ziel der "Harmonisierung von Biotoptragfähigkeit und Wildbestand".
- Lebensraumerhaltung und Naturschutz: Sicherung der Biodiversität
- Vermeidung von Wildschäden: Reduktion von Konflikten mit Land- und Forstwirtschaft
- Planung auf Populationsebene: Großräumige Koordination jagdlicher Maßnahmen
- Konfliktminimierung: Kommunikationsprozess zwischen allen Landnutzern
- Räumliche Ebenen:
- Einzelnes Jagdgebiet → Wildregion → Wildraum
- Sicherstellung der Abstimmung lokaler Maßnahmen auf populationsweite Ziele
- Ausweisung und Schutz von Wildtierkorridoren
- Sozio-politischer Charakter: Die WÖRP ist primär ein Konfliktlösungsinstrument. Die Zonierung ist eine räumliche Festschreibung von Kompromissen zwischen verschiedenen Landnutzungsinteressen.