Wildmanagement

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Wildmanagement steuert die Beziehungen zwischen Wildtieren, ihren Lebensräumen und dem Menschen. Du erfährst, wie Monitoring zu Entscheidungen wird und wie Abschussplanung, Sozialstrukturen und Schwarzwildstrategien ineinandergreifen.

Wildmanagement steuert die Beziehungen zwischen Wildtieren, ihren Lebensräumen und dem Menschen. Die Themen im Wildmanagement sind breit gestreut - , , und viele mehr.

Wir konzentrieren uns in diesem Artikel auf die Regulation einer Wildpopulation - also die mit der . Diese darf nur zu bestimmten Zeiten erfolgen (→ Jagdzeiten). In der übrigen Zeit wird das geschont (→ .

MerkeManche setzen Wildmanagement mit mit der gleich - aber diese Sichtweise ist wissenschaftlich überholt!
  • Schonzeit: Zeit in der das Fangen und von , welches dem unterliegt, verboten ist.
    • Ganzjährig geschont \(z.B.
    • Teilweise Jagdzeit \(z.B.
    • Ganzjährige Jagdzeit \(z.B. Jungkaninchen\)
    • Muttertierschutz: Elterntiere in der Aufzucht dürfen nicht bejagt werden. Diese Regel bleibt unberührt durch die Jagdzeiten.
  • Die Bundesländer regeln die .
  • Warum gibt es ?
    • Schutz seltener oder bedrohter Arten (ganzjährige
    • und Aufzucht des Jungwildes
    • Verminderung des Jagddruckes

Um eine Wildpopulation zu regulieren können 3 Stellschrauben beeinflussen:

  1. → Zielabschuss
  2. Geschlechterverhältnis → Verhältnis von männlich/weiblich 1:1
  3. Altersstruktur → Bejagung v.a. in den jungen

Aus diesen 3 Stellschrauben leiten die Unteren den ab.

  • Trends > Momentaufnahme: Entscheidungen immer auf mehrjährigen Daten aufbauen.
  • Ziel steuert Abschuss: Halten, reduzieren oder aufbauen – danach richtet sich die .
  • Grundregel: Der Abschuss muss an deinem Bestandsziel ausgerichtet werden.
    • halten: Abschuss ≈ Nettozuwachs − natürliche Mortalität ± Wanderung)
    • reduzieren: Abschuss > Nettozuwachs
    • aufbauen: Abschuss < Nettozuwachs
  • Übernutzung liegt vor, wenn bei einem ansonsten angepassten mehr entnommen wird als der Nettozuwachs.

Der jagdbare Überschuss ist jener Teil einer Wildpopulation, der durch Abschuss entnommen werden kann, ohne die zu gefährden.

Einflussfaktoren

Der jagdbare Überschuss ist keine fixe Zahl, sondern hängt ab von:

  1. Aktuelle Populationsdichte im Verhältnis zur
  2. Struktur der (Altersaufbau, Geschlechterverhältnis)
  3. Qualität des Lebensraums und Witterungsbedingungen
  4. Jagdliche Managementziele (stabil halten, reduzieren oder aufbauen)

Die ist der Schlüssel zum Verständnis des jagdbaren Überschusses:

Das Grundprinzip:

  • Jede Wildpopulation reguliert sich selbst in Abhängigkeit von der biotischen des Lebensraums
  • Die Gesamtsterblichkeit bleibt dabei konstant - nur die Ursachen verschieben sich
  • Jagd kann natürliche Verluste ersetzen, aber nicht unbegrenzt

Funktionsweise der Kompensation:

Bei kompensatorischer Sterblichkeit:

Praktisches Beispiel:

  • Ohne Jagd: 100 → 25 sterben natürlich → 75 überleben
  • Mit angepasster Jagd: 100 → 15 erlegt + 10 sterben natürlich → 75 überleben
  • Bei Überjagung: 100 → 20 erlegt + 15 sterben natürlich → nur 65 überleben!
MerkeDer jagdbare Überschuss entspricht jenem Teil der , der durch Abschuss anstelle natürlicher Verluste entnommen werden kann.
AchtungWird diese Grenze überschritten, führt Jagd zu zusätzlicher Sterblichkeit und damit zur Bestandsreduktion.

  • Der ist ein behördlich genehmigter Plan. Er legt fest, wie viel von welchem Geschlecht und in welchem Alter erlegt werden soll.
  • Ausnahmen und Anrechnung:
  • Krankes darf unabhängig vom Plan erlegt werden. Der Vorgang muss unverzüglich der zuständigen gemeldet werden und wird auf den angerechnet.
  • und werden auf dem geführt.

Länderspezifische Regelungen in Deutschland

Kategorie

Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hessen

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Sachsen

abschussplanpflichtig

Nein (seit 2016)

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein

Ja

Ja

Planungszeitraum

Zielvereinbarungen

3 Jahre

1 Jahr

1 oder 3 Jahre

3 Jahre ()

Zielvereinbarungen

1 Jahr

3 Jahre (Rot-, Dam-,

Ja, als Grundlage

Ja, hohe Verbindlichkeit (Art. 32 BayJG)

Ja (§ 29 BbgJagdG)

Ja (§ 21 HJagdG)

Verwaltungspraxis (AB-NJagdG)

Ja (§ 22 Abs. 4 LJG-NRW)

Ja, hat Vorrang (§ 29 LJG)

Ja, wesentliche Grundlage (§ 27 SächsLJagdG)

Besonderheit

Digitales Wildtiermonitoring

vor explizit im Gesetz

Mindestabschusspläne bei

Gruppenabschusspläne möglich

Detaillierte Ausführungsbestimmungen

Mindestabschussplan für

Mindest- und Höchstabschusspläne

Forstliches Gutachten dominiert

MerkeNur Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben die Abschussplanpflicht für abgeschafft und arbeiten mit flexiblen Zielvereinbarungen.

Vor der Abschussplanung erfolgt eine Analyse des aktuellen Zustandes. Dabei berücksichtigen wir 3 Faktoren:

  1. Biologische Faktoren:
  2. Ökologische Faktoren:
  3. Wirtschaftliche Faktoren:
    • Wildschadenssituation
    • Landnutzungsinteressen

Ziel: Natürliche Sterblichkeit nachahmen

  • Jungtiere/Nachwuchs: Größter Anteil der
  • Mittelalte Stücke: Zurückhaltend bejagen
  • Höhere nach der Reife maßvoll entnehmen

Planaufstellung und Durchsetzung

  • Die ist eine aktuelle Aufstellung über das im erlegte und verendet aufgefundene .
  • Verwendung: Nachweis gegenüber Behörden zur Erfüllung des und Dokumentation des
  • Inhalt:
    • Auflistung von erlegtem und verendet aufgefundenem
    • Aufgliederung nach Wildart, Geschlecht und
    • Datum und Ort der Erlegung

  • Steigende Schwarzwildpopulationen mit hohem (ca. 100–200 %)
  • Gefährdung durch die Afrikanische
  • Hohes Wildschadenspotential
  • Sehr schwere Bestandserfassung (Schwarzwildmonitoring)
  • Jagdrevierübergreifende
  • Schwierige Aufrechterhaltung einer artgerechten Altersstruktur
  • Führungslose ohne verursachen größere
  • Telemetrische Bestandserfassung (z.B. mittels Fotofallen)
  • Standardisierte Wildschadenserfassung
MerkeEine erlegte Frischlingsbache kann als Überläuferbache nicht mehr .

  • Definition: Eine Falle für die auf , die den ganzer ermöglicht.
  • Technik: Anlocken durch in ein Gatter mit Falltür, oft mit Funk- und Videoüberwachung.
  • Recht: Einsatz nur mit behördlicher Genehmigung, z.B. im Seuchenfall (ASP).

  • Zählungen: an zwei aufeinanderfolgenden regenfreien Abenden gegen 23 Uhr mit Scheinwerfer
    • Frühjahrszählung (März/April)
    • Herbstzählung (November)
  • Sommerzuwachs: Differenz zwischen Frühjahrs- und Herbstzählung
  • Zuwachsbewertung:
  • Abschussplanung
    • Ab Zuwachsraten von 50 % ist Bejagung sinnvoll
    • Einzelne große Jagden sind Kleinstjagden vorzuziehen
  • Bejagung nur nach Bestandsschätzung
  • Fokus auf schwache
  • Berücksichtigung hoher Winterverluste
  • Bejagung nur an wenigen Tagen (Ruhezeiten gewährleisten)
  • Vorwiegend Bejagung von Erpeln
  • Schonung bei Frost
  • Nutzung des Morgenstrichs

Österreich hat die weltweit zu Bekanntheit geführt. Die ersten Modellprojekte in Deutschland feiern kleine Erfolge, sodass wir erwarten mehr davon zu sehen.

  • Die () ist ein international beachtetes österreichisches Instrument. In Bundesländern wie Vorarlberg, Salzburg und Kärnten ist die bereits im verankert.
  • Definition und Zielsetzung: Die ist ein "Ausgleichs- und Abstimmungsinstrument" mit dem übergeordneten Ziel der "Harmonisierung von Biotoptragfähigkeit und .
  1. Lebensraumerhaltung und : der Biodiversität
  2. Vermeidung von : Reduktion von Konflikten mit Land- und
  3. Planung auf Populationsebene: Großräumige Koordination jagdlicher Maßnahmen
  4. Konfliktminimierung: Kommunikationsprozess zwischen allen Landnutzern
  • Räumliche Ebenen:
    • Einzelnes JagdgebietWildregionWildraum
    • Sicherstellung der Abstimmung lokaler Maßnahmen auf populationsweite Ziele
    • Ausweisung und Schutz von Wildtierkorridoren
  • Sozio-politischer Charakter: Die ist primär ein Konfliktlösungsinstrument. Die Zonierung ist eine räumliche Festschreibung von Kompromissen zwischen verschiedenen Landnutzungsinteressen.

Kategorie

🟢 Kernzone (Grün)

🟡 Randzone (Gelb/Orange)

🔴 Freizone (Rot)

Ziel

  • Lebensraumsicherung
  • Strukturerhaltung

Jagdstrategie

  • Sofortige Entnahme bei Auftreten

  • Zur Lenkung erlaubt
  • Strikt verboten
  • Strikt verboten

Hegemaßnahmen

  • Keine
  • Keine
MerkeDie folgt oft einem Ampelsystem: Grün = Wild-Priorität, Gelb = Pufferzone, Rot = Wild-Ausschluss.


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