Zusammenfassung
Wildtiermanagement ist die Regulation einer Wildtierpopulation eines Territoriums. Es gilt den Grundbestand des Wildes am 1. April zu bestimmen. Aus diesem lässt sich der Zuwachs der Population abschätzen. Auf der anderen Seite muss die tragbare Wilddichte, welche von der Lebensraumbeschaffenheit abhängig ist, abgeschätzt werden. Hieraus wird die notwendige Intensität der Bejagung abgeleitet. Des Weiteren gilt es die Sozialstrukturen des Wildes zu beachten und eine Altersstruktur mit genügend reifen Tieren zu erhalten. Je nach Wildart müssen Eigenarten berücksichtigt werden. So ist zum Beispiel beim Schwarzwild eine Bestandserfassung schwierig und es liegen keine Abschusspläne vor. Stattdessen orientieren sich die Streckenrichtlinien an der Altersstruktur des Schwarzwildes.
Grundlagen
Der folgende Artikel orientiert sich am Bundesjagdgesetz. Wir bitten darum die Richtlinien der Bundesländer zum Wildtiermanagement zu beachten.
Allgemeines
Schonzeiten und Jagdzeiten
- Schonzeit: Zeit in der das Fangen und Erlegen von Wild, welches dem Jagdrecht unterliegt, verboten ist.
- Ganzjährig geschont (z.B. Greifvögel)
- Teilweise Jagdzeit (z.B. Rehwild)
- Ganzjährige Jagdzeit (z.B. Jungkaninchen)
- Elterntiere in der Aufzucht dürfen nicht bejagt werden
- Regelung der Schonzeiten auf Bundesebene
- Abweichungen durch die Länder haben Vorrang (§ 22 BJG)
Hintergrund von Schonzeiten
Wildbestand
Allgemeines
- Grundbestand: Wildbestand am 1. April (Beginn des Jagdjahres)
- Sommerbestand: Grundbestand plus Zuwachs
- Gamswild: Grundbestand wird am 1. Juni erhoben
- Schwarzwild: Grundbestand aller Stücke ohne Zuwachs desselben Jahres
Sozialstrukturen
- Ausgeglichenes Geschlechterverhältnis (1:1) wird bei Schalenwild angestrebt
- Altersklassen: Altersstruktur mit genügend reifen Tieren → Altersklassenaufteilung
- Rudelstrukturen erhalten → Leittiere und Leitbache schonen
Zuwachs
- Der Zuwachs ist ein von der Art abhängiger prozentualer Anteil des weiblichen Wildes am 1. April.
- Bei Schwarzwild wird der Zuwachs auf die gesamte Population (nicht nur die Weibliche) bezogen.
- Höher bei günstigen Lebensbedingungen
- Großer Einfluss durch das Wetter
- Übernutzung: Entnahme von mehr Wild als der Zuwachs beträgt bei angepasstem Wildbestand
Tragbare Wilddichte
Allgemeines
- Wilddichte: Anzahl der Wildstücke einer Art pro 100ha pro spezieller Wildfläche.
- Spezielle Wildfläche: Fläche, die Einstand oder Äsung bietet
- Berechnung: Reviergröße (in ha) minus Flächen ohne Äsung oder Deckung (z.B. befriedete Flächen, Straßen, Gewässer)
- Die tragbare Wilddichte ist abhängig von der Beschaffenheit des Lebensraums.
- Hauptbaumarten sollten sich ohne Schutzvorrichtungen verjüngen
- Wildbretgewicht, Gesundheit des Wildes und die Qualität der Trophäen sollten nicht von der Norm abweichen.
- Rehwild: Zählbarkeit kaum möglich → Es kann keine tragbare Wilddichte angegeben werden.
- Rotwild: Tragbare Wilddichte ca. 2 Stück auf 100 ha
Vegetationsgutachten
- Untersuchung und Bewertung der Verbissschäden, Fegeschäden und Schälschäden durch Schalenwild
- Vorkommen von Pionierbaumarten
- Ziel ist es aus den Daten Rückschlüsse für die Bewirtschaftung zu ziehen
- Tragbare Wilddichte
- Potenzial der Naturverjüngung ohne Schutzmaßnahmen
- Einbeziehung in die Abschussplanung
Abschussplan (§ 21 BJG)
Allgemeines
- Der Abschussplan ist ein behördlich genehmigter Jahresplan, der festlegt wie viel Wild nach Alter und Geschlecht in einem Jagdbezirk zu erlegen ist.
- Schalenwild (außer Schwarzwild und je nach Land auch Rehwild), Auerwild, Birkwild und Rackelwild dürfen nur im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden.
- Krankes Wild darf auch unabhängig vom Abschussplan erlegt werden.
- Auch Fallwild und Unfallwild wird auf dem Abschussplan eingetragen.
- Einreichung an die zuständige Jagdbehörde mit Ende des Jagdjahrs.
- Ein Nicht-Erfüllen des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen.
- Überschreitungen des Abschussplans werden durch die Untere Jagdbehörde geahndet.
Kriterien
- Tragbaren Wilddichte und Bestandsschätzungen
- Vorangegangene Streckenlisten
- Waldverjüngung
- Vegetationsgutachten
- Zustand des Wildes
Streckenliste
Ablauf
- Festlegung des Abschussplans durch die zuständige Jagdbehörde (Untere Jagdbehörde) im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat
- Aufstellung des Abschussplans
- Gemeinschaftsjagdbezirk: Jagdausübungsberechtigter im Einvernehmen mit dem Vorstand der Jagdgenossenschaft
- Hegegemeinschaft: Jagdvorstände der Jagdgenossenschaften und Inhaber der Eigenjagdbezirke
- Meldeverfahren wird durch die Länder geregelt
Reduktionsabschuss
Reduktionsabschuss oder Reduktionsjagd reduziert den Wildbestand in einem Gebiet. Das heißt der Abschuss ist höher als der Zuwachs.
- Ziele:
- Verbesserung der Gesundheit der Population
- Verminderung von Wildschäden
- Durchführung: Der Abschuss muss höher sein, als der Zuwachs.
Schwarzwild
Allgemeines
- Steigende Schwarzwildpopulationen
- Gefährdung durch die Afrikanische Schweinepest
- Hohes Wildschadenspotential
- Sehr hoher Zuwachs (abhängig von Umweltbedingungen ca. 100 – 200 %)
Schwierigkeiten
- Sehr schwere Bestandserfassung (Schwarzwildmonitoring)
- Das Revier von Schwarzwildrotten ist Jagdrevier übergreifend.
- Aufrechterhaltung einer artgerechten Altersstruktur
- Rotten ohne Bachen (führungslose Frischlinge) verursachen größere Wildschäden.
Lösungsansätze
- Telemetrische Bestandserfassung mittels Fotofallen
- Wildschadenserfassung
Intensive Bejagung
- Verwendung unterschiedlicher Jagdarten
- Bewegungsjagden (Drückjagden)
- Verbesserung der Schießfertigkeit → Übungsschießen
- Ansitzjagd (auch zur Nachtzeit)
- Sammelansitze
- Nächtlich an der Kirrung
- Bejagung in Hegegemeinschaften (Revierübergreifend)
- Ganzjährige Bejagung von Frischlingen und Überläufern
- Frischlingsanteil ca. 70 %
- Bejagung des schwächsten Stückes einer Rotte.
- Schonung von Leitbachen
MerkeEine erlegte Frischlingsbache kann als Überläuferbache nicht mehr frischen.
Saufang
- Ein Saufang ist eine Falle für die Fangjagd auf Schwarzwild.
- Mit einer Kirrung wird das Schwarzwild in ein Gatter mit Falltür gelockt, um es zu fangen.
- Auslösemechanismus heutzutage über eine Funkfernbedienung und Videoüberwachung
- Ermöglicht den Fang ganzer Schwarzwildrotten
- Saufänge sind ohne Genehmigung der Behörden verboten.
- Ein Einsatz zu Zeiten der Schweinepest kann gerechtfertigt sein.
Niederwild
Feldhasen
Zuwachsbestimmung
- Zählungen
- Frühjahrszählung (März
/April) - Herbstzählung (November)
- Sommerzuwachs: Differenz zwischen Frühjahrs- und Herbstzählung
- Zuwachsbewertung
- schlechter Zuwachs <20 %
- sehr guter Zuwachs >50 %
Abschussplanung
- Ab Zuwachsraten von 50 % ist eine Bejagung sinnvoll
- Einzelne große Jagden sind gegenüber Kleinstjagden zu bevorzugen
Rebhühner
- Bejagung nur nach Bestandsschätzung
- Fokus auf schwache Ketten
- Berücksichtigung hoher Winterverluste
Enten
- Bejagung nur an wenigen Tagen (Ruhezeiten)
- Vorwiegend Bejagung von Erpeln
- Schonung bei Frost
- Nutzung des Morgenstrichs