Zusammenfassung
Zum Haarwild gehören alle Säugetiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Säugetiere sind – wie auch Vögel oder Fische – eine Klasse in der zoologischen Einteilung von Lebewesen. Diese Einteilung ordnet Lebewesen nach ihrem Grad der Verwandtschaft in Gruppen ein. Die Klasse der Säugetiere zeichnet sich durch das „Säugen“ der Jungtiere aus.
Zoologische Einteilung
Die zoologische Einteilung ordnet Lebewesen nach ihrem Grad der Verwandtschaft in hierarchische Gruppen. Das ist wie ein Familienstammbaum:
Je weiter oben, desto allgemeiner die Gruppe, je weiter unten, desto spezifischer wird es.
Beispiel: Rehwild
Merkmale von Säugetieren
- Aussehen
- Knöchernes Skelett mit zwei Gliedmaßenpaaren
- Fell aus Haaren als Schutz vor Witterung und Tarnung
- Winterhaar: Dichter und länger
- Sommerhaar: Leichter und kürzer
- Haarwechsel (= Verfärben) im Frühjahr (Mai
/Juni) und Herbst (September/Oktober) - Warmblüter: Konstante Körpertemperatur, um unabhängig von der Temperatur aktiv zu sein.
- Fortpflanzung
- Säugetiere: Jungtiere werden gesäugt (namensgebend)
- Lebend gebärend
- Getrennte Geschlechter (♂, ♀)
- Gebiss mit artspezifischen Zähnen
MerkeJung verfärbt vor alt und gesund vor krank.
Gebiss (Beispiel: Fuchs)
Das Gebiss ist an die Nahrung angepasst. Es gibt zum Beispiele ein typisches Fleischfressergebiss oder auch Wiederkäuergebiss. Den Aufbau des Gebisses beschreiben wir mit der Zahnformel.
TippGebiss und Zahnformel sind ein beliebtes Prüfungsthema. Also einmal verstehen, um es später leichter zu haben.
Zahnarten
Ein typisches Gebiss besteht auf 4 verschiednen Zahnarten:
- Schneidezähne (Incisivi, I): Vorne, ideal zum Abbeißen.
- Eckzähne (Canini, C): Stark bei Raubtieren, klein oder fehlend bei Pflanzenfressern.
- VordereBackenzähne (Prämolare, P): Zum Zerkleinern.
- HintereBackenzähne (Molare, M): Zum Zermahlen.
Zahnformel
Die Zahnformel zeigt, wie viele und welche Zähne ein Tier in seinem Ober- und Unterkiefer hat. Sie wird als Bruch geschrieben.
Jagdbare Tiere
Allgemeines
Die Begriffe der Zoologie (Wissenschaft) und der Waidmannssprache unterscheiden sich. Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung verwenden wir waidmännische Begriffe.
- Wild: Zum Jagdrecht gehörende Tiere, die im Bundesjagdgesetz (BJG § 2) definiert sind.
- Haarwild: Alle Säugetiere, die dem Jagdrecht unterliegen (z.B. Rehwild und Fuchs). Diese sind im Bundesjagdgesetz definiert und werden teilweise durch Landesverordnungen ergänzt.
- Federwild: Alle Vögel, die dem Jagdrecht unterliegen (z.B. Stockente und Fasan).
- Naturschutzrecht: Tiere, die nicht zum Jagdrecht gehören, fallen unter den Schutz des Naturschutzrechts.
Übersicht
Einteilung des Haarwildes
- Einige der Tierarten unterliegen nicht dem Jagdrecht. Sie werden erst durch die Bundesländer für jagdbar erklärt.
- Nutria, Wolf, Marderhund, Waschbär → In einigen Bundesländern dem Jagdrecht unterstellt.
- Biber → Unterliegt dem besonderen Schutz durch das Naturschutzrecht.
- Siehe auch: Einteilung des Schalenwildes
- Siehe auch: Einteilung der Marderartigen
Hochwild oder Niederwild
Die Begriffe „Hochwild“ und „Niederwild“ stammen aus der Jagdgeschichte:
• Hochwild: Früher nur vom Adel gejagt („Hohe Jagd“).
• Niederwild: Von „niederen“ Ständen bejagt.
Weitere Einteilungen
- Raubwild: Beutegreifer wie Fuchs, Marder, Wolf und Greifvögel
- Nutzwild: Wild mit verwertbarem Fleisch (Wildbret), z.B. Rehwild
- Standwild: Wild, das sich ständig oder überwiegend in einem Revier aufhält.
- Wechselwild: Schalenwild, das nur vorübergehend im Revier ist (z.B. zur Brunft).