Zum Haarwild gehören alle Säugetiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Säugetiere sind – wie auch Vögel oder Fische – eine Klasse in der zoologischen Einteilung von Lebewesen. Diese Einteilung ordnet Lebewesen nach ihrem Grad der Verwandtschaft in Gruppen ein. Die Klasse der Säugetiere zeichnet sich durch das „Säugen“ der Jungtiere aus.
Zoologische Einteilung
Lebewesen können nach dem Grad ihrer Verwandtschaft in Gruppen eingeordnet werden.
Diese Gruppen sind hierarchisch.
Das folgende Beispiel veranschaulicht die Zusammenhänge am Beispiel des Rehwildes.
Jahreszeitlicher Haarwechsel (Winter- und Sommerhaar)
Haarwechsel (Verfärben) im Frühjahr (Mai/Juni) und Herbst (September/Oktober)
Gebiss mit artspezifischen Zähnen
Fortpflanzung
Jungtiere werden gesäugt (namensgebend)
Lebend gebärend
Getrennte Geschlechter (♀, ♂)
MerkeJung verfärbt vor alt und gesund vor krank.
Gebiss (Beispiel: Fuchs)
TippEs hilft Gebiss und Zahnformeln des Haarwildes einmal zu Verstehen, da sie ein beliebtes Prüfungsthema sind.
Aufbau
Schema eines Fuchsgebisses als Beispiel für das Gebiss von Säugetieren. Diese bestehen aus drei verschiedenen Zahnarten.
Schneidezähne/Incisivi (I) – vorne
Eckzähne/Canini (C) – mittig
Backenzähne – hinten
Vordere Backenzähne/Prämolare (P)
Hintere Backenzähne/Molare (M)
Zahnformel
Die Formel stellt nur eine Seite (Hälfte) des Ober-/Unterkiefers dar, weil Gebisse vertikal (rechts/links) symmetrisch sind.
Zahlen über dem Bruchstrich → Oberkiefer
Zahlen unter dem Bruchstrich → Unterkiefer
Milchgebiss → Kleinbuchstaben
Dauergebiss → Großbuchstaben
Milchgebiss
i33c11p33m00x 2=28 Za¨hne
Dauergebiss
I33C11P44M32x 2=42 Za¨hne
Jagdbare Tiere
Allgemeines
Die Begriffe der Zoologie (Wissenschaft) und der Waidmannssprache unterscheiden sich. Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung verwenden wir vor allem waidmännische Begriffe.
Wild: Zum Jagdrecht gehörende Tiere, die im Bundesjagdgesetz (BJG § 2) definiert sind.
Haarwild: Alle Säugetiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Diese sind im Bundesjagdgesetz definiert und werden teilweise durch Landesverordnungen ergänzt.
Niederwild durfte von den „niederen“ Jägern bejagt werden.
Unterscheidung zwischen Hoch- und Niederwildrevieren
Hochwildrevier: Jagdrevier, in dem zum Hochwild zählendes Schalenwild außer Schwarzwild regelmäßig erlegt wird.
Niederwildrevier: Jagdrevier, in dem Niederwild und Schwarzwild regelmäßig erlegt werden. Gelegentlich darf auch Hochwild (z.B. Rotwild) erlegt werden.