Zusammenfassung
Zum Haarwild gehören alle Säugetiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Säugetiere sind – wie auch Vögel oder Fische – eine Klasse in der zoologischen Einteilung von Lebewesen. Diese Einteilung ordnet Lebewesen nach ihrem Grad der Verwandtschaft in Gruppen ein. Die Klasse der Säugetiere zeichnet sich durch das „Säugen“ der Jungtiere aus.
Zoologische Einteilung
- Lebewesen können nach dem Grad ihrer Verwandtschaft in Gruppen eingeordnet werden.
- Diese Gruppen sind hierarchisch.
- Das folgende Beispiel veranschaulicht die Zusammenhänge am Beispiel des Rehwildes.
Beispiel: Rehwild
Merkmale von Säugetieren
Gemeinsamkeiten
- Aussehen
- Knöchernes Skelett mit zwei Gliedmaßenpaaren
- Fell aus Haaren
- Jahreszeitlicher Haarwechsel (Winter- und Sommerhaar)
- Haarwechsel (Verfärben) im Frühjahr (Mai
/Juni) und Herbst (September/Oktober) - Konstante Körpertemperatur (Warmblüter)
- Fortpflanzung
- Jungtiere werden gesäugt (namensgebend)
- Lebend gebärend
- Getrennte Geschlechter (♀, ♂)
- Gebiss mit artspezifischen Zähnen
MerkeJung verfärbt vor alt und gesund vor krank.
Gebiss (Beispiel: Fuchs)
TippEs hilft Gebiss und Zahnformeln des Haarwildes einmal zu verstehen, da sie ein beliebtes Prüfungsthema sind.
Aufbau
Schema eines Fuchsgebisses als Beispiel für das Gebiss von Säugetieren. Diese bestehen aus drei verschiedenen Zahnarten.
- Schneidezähne
/Incisivi (I) – vorne - Eckzähne
/Canini (C) – mittig - Backenzähne – hinten
- Vordere Backenzähne
/ Prämolare (P) - Hintere Backenzähne
/Molare (M)
Zahnformel
- Die Formel stellt nur eine Seite (Hälfte) des Ober-
/Unterkiefers dar, weil Gebisse vertikal (rechts/links) symmetrisch sind. - Zahlen über dem Bruchstrich → Oberkiefer
- Zahlen unter dem Bruchstrich → Unterkiefer
- Milchgebiss → Kleinbuchstaben
- Dauergebiss → Großbuchstaben
Milchgebiss
Dauergebiss
Jagdbare Tiere
Allgemeines
- Die Begriffe der Zoologie (Wissenschaft) und der Waidmannssprache unterscheiden sich. Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung verwenden wir vor allem waidmännische Begriffe.
- Wild: Zum Jagdrecht gehörende Tiere, die im Bundesjagdgesetz (BJG § 2) definiert sind.
- Haarwild: Alle Säugetiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Diese sind im Bundesjagdgesetz definiert und werden teilweise durch Landesverordnungen ergänzt.
- Federwild: Alle Vögel, die dem Jagdrecht unterliegen.
- Alle nicht zum Jagdrecht gehörenden Tiere unterliegen dem Naturschutzrecht.
Übersicht
Einteilung des Haarwildes
- Einige der Tierarten unterliegen nicht dem Jagdrecht. Sie werden erst durch die Bundesländer für jagdbar erklärt.
- Nutria, Wolf, Marderhund, Waschbär → In einigen Bundesländern dem Jagdrecht unterstellt.
- Biber → Unterliegt dem besonderen Schutz durch das Naturschutzrecht.
- Siehe auch: Einteilung des Schalenwildes
- Siehe auch: Einteilung der Marderartigen
Hochwild oder Niederwild
Weitere Einteilungen
- Raubwild: Beutegreifer wie Fuchs, Marder, Wolf und allgemeiner auch Greifvögel
- Nutzwild: Wild mit verwertbarem
/genießbarem Wildbret - Standwild: Wild, das sich ständig oder überwiegend in einem Revier aufhält.
- Wechselwild: Schalenwild, das aus bestimmten Gründen (Brunft, Äsung) nur vorübergehend im Revier ist.
Waidmannssprache
Übersicht der Brunft und Setzzeiten
Schalenwild
Hasenartige und Nagetiere
Raubwild
Vergleich der Schädel
TippSchädel zu erkennen ist für einige Prüfungsstandorte bei der mündlichen Prüfung wichtig. Frag bei deiner Jagdschule nach, wie bei euch geprüft wird.