Naturschutz beinhaltet alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Natur. Im Bundesnaturschutzgesetz sind unter anderem die Ziele wie der Schutz von Tier- und Pflanzenarten, sowie Biotopen festgelegt. Außerdem wird allen wild lebenden Tieren und Pflanzen, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, ein Schutzstatus gewährt. Besondere Vorgaben betreffen gesetzlich geschützte Biotope, die sich durch eine große Artenvielfalt auszeichnen. Als Jäger bieten sich vielfältige Möglichkeiten am aktiven Naturschutz teilzuhaben.
Der allgemeine Schutz gewährleistet allen wild lebenden Arten einen Mindestschutz. Bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes, darf ein Zugriff jedoch erfolgen. Beim besonderen Schutz sind die Maßnahmen im Vergleich zum allgemeinen Schutz weitreichender. Zum Beispiel sind die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere mit besonderem Schutz zu sichern. Außerdem ist ein Abweichen von den Zugriffsverboten aus vernünftigem Grund beim besonderen Schutz nicht erlaubt.
Allgemeiner Schutz | Besonderer Schutz | ||
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besonders geschützt | streng geschützt | ||
Gesetzesvorgaben |
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Beispiele |
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Neophyten dürfen nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde in der Natur (z.B. in einem Hegebusch) gepflanzt werden.
Konflikte zwischen Naturschutz und Jagd können häufig sachlich gelöst werden. Im Mittelpunkt sollte der Erhalt der Artenvielfalt liegen.