Naturschutz cover

Einführung zum Naturschutz

Letzte Aktualisierung: 17.03.2023

Zusammenfassung

Naturschutz beinhaltet alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Natur. Im Bundesnaturschutzgesetz sind unter anderem die Ziele wie der Schutz von Tier- und Pflanzenarten, sowie Biotopen festgelegt. Außerdem wird allen wild lebenden Tieren und Pflanzen, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, ein Schutzstatus gewährt. Besondere Vorgaben betreffen gesetzlich geschützte Biotope, die sich durch eine große Artenvielfalt auszeichnen. Als Jäger bieten sich vielfältige Möglichkeiten am aktiven Naturschutz teilzuhaben.

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Grundlagen

Allgemeines

  • Naturschutz sind alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Natur.
  • Es ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft.
  • Der Naturschutz beruht auf einem subjektivem Wertesystem.
    • Im Gegensatz dazu beruht die Ökologie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Ziele (§ 1 BNatSchG ):

  1. Erhalt der biologischen VielfaltArtenschutz und Biotopschutz
  2. Leistungsfähigkeit der Natur als natürliche Ressource für den Menschen
  3. Schutz des Erholungswerts und der Schönheit der Natur
Von Reiner Conrad

Naturschutzbehörden

Aufgaben

  • Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben
  • Integration der Bevölkerung in die Umsetzung von Naturschutz

Behörden

  • Oberste Naturschutzbehörde → Ministerien auf Landesebene
  • Obere Naturschutzbehörde → Bezirksebene
  • Untere Naturschutzbehörde → Landkreise

Anerkannte Naturschutzvereinigungen

  • Bund für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland (BUND)
  • Naturschutzbund Deutschland (NABU)
  • Deutscher Jagdverband (DJV)
  • Diese Naturschutzvereinigungen sind beratend tätig (§ 3 UmwRG ).

Drei Säulen des Naturschutzes

  1. Artenschutz
  2. Biotopschutz
  3. Schutz von Naturgütern
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Gesetze

Allgemeines

  1. Bundesnaturschutzgesetz
  2. Bundesartenschutzverordnung
  3. Landesnaturschutzgesetze und -verordnungen
  4. Europäisches Recht
    1. FFH-Richtlinie
    2. Natura 2000
    3. EU-Vogelschutzrichtlinie
  5. Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Bundesnaturschutzgesetz

  • Zugehörigkeit: Alle wild lebenden Tiere und Pflanzen, außer denen die dem Jagdrecht oder Fischereirecht unterliegen
  • Festlegung von geschützten Biotopen

Betretungsrecht

  • Recht zum Betreten der Natur zur Erholung auf Straßen und Wegen (§ 59 BNatSchG )
    • Erlaubt sind z.B. das Skifahren und die Suche nach Pilzen
    • Nicht erlaubt sind das Zelten und Aufstellen von Wohnwagen
  • Betreten des Waldes zur Erholung ist gestattet (§ 14 BWaldG)
    • Radfahren und Reiten nur auf Straßen und Wegen erlaubt
    • Einschränkungen aus wichtigem Grund sind möglich (z.B. Wald- oder Wildbewirtschaftung)
  • Keine Beeinträchtigung anderer Besucher erlaubt

Bundesartenschutzverordnung

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

  • Synonym: FFH-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG
  • Richtlinie zum Naturschutz der Europäischen Union (von 1992)
  • Ziel: Erhaltung natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen
  • FFH-Gebiete
    • Spezielle europäische Schutzgebiete
    • Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensraum
    • Es gilt ein Verschlechterungsverbot.
    • FFH-Gebiete sind Teil des Natura-2000-Netzwerkes

Natura 2000

  • Zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union
  • Ziel: Länderübergreifender Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume
  • Integration von FFH-Gebieten und Gebieten der Vogelschutzrichtlinie

Vogelschutzrichtlinie

  • Ziel ist die Erhaltung heimischer wildlebender Vogelarten durch Schutz der Tiere, ihrer Eier und ihrer Lebensräume.
  • Maßnahmen
    • Ausweisung von Vogelschutz-Gebieten zur Erhaltung und Schaffung von Lebensräumen
    • Einschränkungen der Jagd
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Artenschutz

Schutzkategorien

Übersicht

Der allgemeine Schutz gewährleistet allen wild lebenden Arten einen Mindestschutz. Bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes, darf ein Zugriff jedoch erfolgen. Beim besonderen Schutz sind die Maßnahmen im Vergleich zum allgemeinen Schutz weitreichender. Zum Beispiel sind die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere mit besonderem Schutz zu sichern. Außerdem ist ein Abweichen von den Zugriffsverboten aus vernünftigem Grund beim besonderen Schutz nicht erlaubt.

Allgemeiner SchutzBesonderer Schutz
besonders geschütztstreng geschützt
Gesetzesvorgaben
  • Zugriffsschutz für Tiere
  • Entnahmeschutz für Pflanzen
  • Biotopschutz
  • Ausgenommen es liegt ein vernünftiger Grund vor
  • Zugriffsverbote
  • Verbot zur Biotopschädigung
  • Besitzverbot
  • Vermarktungsverbot
  • Störungsverbot für europäische Vögel
Beispiele

Weitere Schutzvorschriften

  • Tiere (z.B. Vögel, Amphibien) sollen während der Brutzeit und Hauptwachstumszeit im Frühjahr/Sommer nicht gestört werden.
  • Entnahme von „Straußblumen“, Früchten und Pilzen in geringem Maße ist erlaubt (§ 39 BNatSchG ).
    • Gilt für Pflanzen, die dem allgemeinen Schutz unterliegen
    • Pflanzen, die dem besonderen Schutz unterliegen, dürfen nicht gepflückt werden.
  • Das Mähen von Wiesen durch einen Landwirt ist auch bei Bewuchs mit besonders geschützten Pflanzen erlaubt.

Rote Liste

  • Liste gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
  • Starke Populationsabnahme → Gefährdung
  • Gefährdungskategorien (Deutschland)
  • Relevant bei Eingriffen in der Natur, wenn gefährdete Arten vorhanden sind
  • Keine Gesetzesbindung → Jagdzeiten unabhängig von roter Liste
    Wisent

Schutz einzelner Arten

  • Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten
  • In Deutschland lediglich geringer Aspekt
  • Relevanter bei internationaler Jagd (Tiger, Nashorn)
    • Washingtoner Artenschutzübereinkommen: Internationale Übereinkommen, das einen nachhaltigen Handel mit ausgewählten Tieren und Pflanzen gewährleisten soll.
Steinbock "König der Berge"

Weitere Beispiele

  • Wiedereinbürgerung von Tierarten (z.B. Luchs, Wildkatze, Steinadler)
  • Nistmöglichkeiten → Nistkästen
  • Berner Konvention: Völkerrechtlicher Vertrag über den Schutz europäischer Tiere und Pflanzen

Tiergehege (§ 43 BNatSchG )

  • Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen wildlebende Tiere langfristig gehalten werden.
  • Voraussetzungen
    • Tierschutz
      • Einhaltung von artspezifischen Bedürfnissen der Tiere (Tier- und Artenschutz)
      • Einhaltung tiermedizinischer Standards
      • Schutz vor Schadorganismen und Entfliehen der Tiere
    • Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
    • Keine größere Einschränkung des Zugangs zur Natur
  • Errichtungen und Änderungen von Tiergehegen müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden.
  • Beispiele
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Biotopschutz

Allgemeines

  • Biotop: Bestimmter Lebensraum für eine Gemeinschaft von Tier- und Pflanzenarten
  • 10 % der Landesfläche soll ein Biotopverbund sein (§ 20 BNatSchG ).
  • Biozönose: Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen in einem Biotop
  • Habitat: Lebensraum einer bestimmten Tier- oder Pflanzenart

Geschützte Biotope

Allgemeines

  • Biotope mit besonderer Bedeutung werden gesetzlich geschützt (§ 30 BNatSchG ).
    • Artenreiche Biotope
    • In der Fläche bedrohte Biotope
  • Verbot von Handlungen, die zu einer Beeinträchtigung führen können

Feuchtbiotope

  • Naturnahe Fließgewässer
  • Moore, Sümpfe
  • Röhrichte
  • Feuchtwiesen
Moore
  • Feuchtgebiete mit schwammigen Böden und eigentümlicher Vegetation mit ständigem Wasserüberschuss
  • Unterscheidung in Niedermoore und Hochmoore nach Art der Wasserspeisung
Niedermoore
Hochmoore
  • Wasserspeisung aus Niederschlag
  • Eher niedriger Bewuchs (selten auch Bäume)
  • Pflanzen sind trittempfindlich → Schädigung durch Erholungsverkehr
  • Vegetation: Rosmarinheide, Pfeifengras, Sonnentau, Zwergsträucher, Wollgrasrasen, Birken, Spirken, Fichten
  • Lebewesen: Goldregenpfeifer
Sümpfe
  • Feuchtgebiet mit wechselhaftem Wasserüberschuss in Fluss und Ufernähe
  • Der Übergang zu Mooren ist fließend.
  • Vegetation: Vor allem Sträucher und Büsche, teilweise Erlen (z. B. im Erlen-Bruchwald)
Röhrichte
  • Biotop im Flachwasser und Uferrandbereich
  • Großwüchsige, schilfartige Pflanzen (Röhrichtpflanzen)
  • Lebensort und Nistplatz vieler Vogelarten
  • Tierarten: Große Rohrdommeln, Zwergdommeln, viele Entenarten, Blässhühner, Teichrohrsänger, Schilfrohrsänger
  • Vegetation: Schilfrohr, Rohrkolben, Rohr-Glanzgras
  • Übernimmt die Funktion einer „Kläranlage“
  • Gefährdung
    • Freizeitaktivitäten (Bootsverkehr)
    • Übermäßige Bestände an Höckerschwänen

Trockenbiotope

  • Binnendünen
  • Heidelandschaften (z. B. Zwergstrauchheiden, Wacholderheide)
  • Magerrasen (Borstgrasrasen oder Trockenrasen)
Lüneburger Heide

Waldbiotope

Bruchwälder
Bruchwald
Auwälder
  • Begleitvegetation von Bächen und Flüssen, die durch regelmäßige Überschwemmungen geflutet werden
  • Weichholzaue: Häufige und anhaltende Überschwemmungen
  • Hartholzaue: Weniger häufige Überschwemmungen

Küstenbiotope

  • Fels- und Steilküsten
  • Salzwiesen
Salzwiese

Alpine Biotope

  • Offene Felsen
  • Alpine Rasen
Alpine Landschaft

Artenreiche Lebensräume

Flussaue

  • Flussaue sind Ufer von Flüssen und Bächen, die einen wechselnden Verlauf und Wasserstand haben.
  • Durch wechselnde Lebensräume sehr hohe Artenvielfalt
  • Problem: Flussbegradigungen und Deiche zerstören das dynamische Biotop der Flussaue
Flussaue an der Oder
Geflutete Flussaue am Rhein
Renaturierung
  • Wiederherstellung natürlicher Flussaue
  • Vorteile
    1. Hochwasserschutz
    2. Artenvielfalt
    3. Grundwasserschutz
Fluss Naturnah

Naturnahe Wälder

  • Baumartenvielfalt
  • Vertretbare Menge an Totholz → Erweiterung des Artenspektrums
    • Lebensraum für viele Organismen (z.B. Insekten und Pilze)
    • Nahrungsquelle für Vögel (Insekten)
    • Brut und Aufzucht vieler Tierarten
  • Vielschichtige Baumbestände (Unterschiede bei Alter und Durchmesser)
    • Entnahme von Bäumen nach Erreichen der Hiebreife
  • Freiflächen mit Waldrändern
Naturnaher Wald

Strukturreiche Kulturlandschaft

  • Traditionell gibt es eine Vielzahl verschiedener Nutzungsarten
  • Rückgang durch die intensivierten Landwirtschaft
Hecken

Kulturlandschaft

Projekte

Biotopvernetzung

  • Definition: Vernetzung mehrerer einzelner Biotope, die den Erhalt der Tierpopulationen sichern können
  • Synonym: Biotopverbund
  • Dient dem Erhalt ökologischer Wechselbeziehungen
  • Verinselung: Isolation von Tierpopulationen, die einen Austausch von Erbmaterial erschwert
  • Gegenmaßnahmen
Kulturlandschaft
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Naturgüter

  • Definition: Ressourcen der Natur, die für den Menschen einen Nutzen haben
  • Synonym: Natürliche Ressource
  • Beispiele
    • Wasser → Trinkwasser
    • Boden → Nahrungsgrundlage
    • Luft → Lebensgrundlage
  • Gefährdung von Naturgütern durch moderne Gesellschaft
  • Schutz der Naturgüter im allgemeinen Interesse
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Jagd und Naturschutz

Allgemeines

Bundesjagdgesetz

  1. Verpflichtung zur Hege (§ 1 II BJagdG )
  2. Beunruhigen von Wild ist verboten (§ 19a BJagdG )
  3. Schutz von Tierarten, deren Bestand bedroht ist (§ 21 I BJagdG )

Schnittmengen von Jagd und Naturschutz

Bestandsschutz

Auerhahn Naturschutz

Neobiota

  • Synonym: Neubürger
  • Ansiedlung in Deutschland seit dem 15. Jahrhundert
  • Häufig verdrängende Verbreitung → Einschränkung heimischer Populationen
  • Ansiedlung nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde
Begriffserklärung
  • Neophyten: Pflanzen, die Neubürger sind
  • Neozoen: Tiere, die Neubürger sind
  • Autochthone Art: Aus der Evolution heraus im aktuellen Verbreitungsgebiet entwickelt oder natürlich eingewandert (z. B. Schwarzwild und Rehwild)
  • Allochthone Art: Vorkommen dieser Art in einem gewissen Gebiet entsteht durch die Einwirkung des Menschen (z. B. Muffelwild, Damwild, Sikawild)
Beispiele: Pflanzen

Neophyten dürfen nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde in der Natur (z.B. in einem Hegebusch) gepflanzt werden.

Beispiele: Tiere

    Lebensraumschaffung

    Lebensraumzerstörung

    Nachhaltigkeit

    • Ziel der Jagd ist das „Abschöpfen“ von Wild
    • Nachhaltige Bejagung → keine Übernutzung der Populationen

    Konflikte

    • Bejagung von Rabenvögeln
    • Einfluss von Greifvögeln auf Niederwildbesatz
    • Einwanderung des Wolfes
    Wolfsrudel

    Konflikte zwischen Naturschutz und Jagd können häufig sachlich gelöst werden. Im Mittelpunkt sollte der Erhalt der Artenvielfalt liegen.

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