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Einführung zum Naturschutz

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Zusammenfassung

beinhaltet alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Natur. Im sind unter anderem die Ziele wie der Schutz von Tier- und Pflanzenarten, sowie Biotopen festgelegt. Außerdem wird allen lebenden Tieren und Pflanzen, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, ein Schutzstatus gewährt. Besondere Vorgaben betreffen gesetzlich , die sich durch eine große Artenvielfalt auszeichnen. Als bieten sich vielfältige Möglichkeiten am aktiven teilzuhaben.

Grundlagen

Allgemeines

  • sind alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Natur.
  • Es ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft.
  • Der beruht auf einem subjektivem Wertesystem.
    • Im Gegensatz dazu beruht die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Ziele (§ 1 BNatSchG):

  1. Erhalt der biologischen Vielfalt und
  2. Leistungsfähigkeit der Natur als für den Menschen
  3. Schutz des Erholungswerts und der Schönheit der Natur

Naturschutzbehörden

Aufgaben

  • Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben
  • Integration der Bevölkerung in die Umsetzung von

Behörden

  • Oberste Naturschutzbehörde → Ministerien auf Landesebene
  • Obere Naturschutzbehörde → Bezirksebene
  • Untere Naturschutzbehörde → Landkreise

Anerkannte Naturschutzvereinigungen

  • Bund für Umwelt- und in Deutschland (BUND)
  • Naturschutzbund Deutschland (NABU)
  • Deutscher Jagdverband (DJV)
  • Diese Naturschutzvereinigungen sind beratend tätig (§ 3 UmwRG).

Drei Säulen des Naturschutzes

Gesetze

Allgemeines

Bundesnaturschutzgesetz

Betretungsrecht

  • Recht zum Betreten der Natur zur Erholung auf Straßen und Wegen (§ 59 BNatSchG)
    • Erlaubt sind z.B. das Skifahren und die Suche nach Pilzen
    • Nicht erlaubt sind das Zelten und Aufstellen von Wohnwagen
  • Betreten des Waldes zur Erholung ist gestattet (§ 14 BWaldG)
    • Radfahren und Reiten nur auf Straßen und Wegen erlaubt
    • Einschränkungen aus wichtigem Grund sind möglich (z.B. Wald- oder Wildbewirtschaftung)
  • Keine Beeinträchtigung anderer Besucher erlaubt

Bundesartenschutzverordnung

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

  • Synonym: ,
  • Richtlinie zum der Europäischen Union (von 1992)
  • Ziel: Erhaltung natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen
    • Wesentliches Instrument ist die Natura 2000
  • FFH-Gebiete
    • Spezielle europäische
    • Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensraum
    • Es gilt ein Verschlechterungsverbot.
    • sind Teil des Natura-2000-Netzwerkes

Natura 2000

Vogelschutzrichtlinie

  • Ziel ist die Erhaltung heimischer wildlebender Vogelarten durch Schutz der Tiere, ihrer Eier und ihrer Lebensräume.
  • Maßnahmen
    • Ausweisung von Vogelschutz-Gebieten zur Erhaltung und Schaffung von Lebensräumen
    • Einschränkungen der Jagd

Artenschutz

Schutzkategorien

Übersicht

Der allgemeine Schutz gewährleistet allen lebenden Arten einen Mindestschutz. Bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes, darf ein Zugriff jedoch erfolgen. Beim sind die Maßnahmen im Vergleich zum allgemeinen Schutz weitreichender. Zum Beispiel sind die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der lebenden Tiere mit zu . Außerdem ist ein Abweichen von den Zugriffsverboten aus vernünftigem Grund beim nicht erlaubt.

🚫Allgemeiner Schutz🔎Besonderer Schutz
besonders geschütztstreng geschützt
🧑🏻‍⚖️ Gesetzesvorgaben
  • Zugriffsschutz für Tiere
  • Entnahmeschutz für Pflanzen
  • Ausgenommen es liegt ein vernünftiger Grund vor
  • Zugriffsverbote
  • Verbot zur Biotopschädigung
  • Besitzverbot
  • Vermarktungsverbot
  • Störungsverbot für europäische
📋 Beispiele
🚫

Weitere Schutzvorschriften

  • Tiere (z.B. , sollen während der Brutzeit und Hauptwachstumszeit im Frühjahr/Sommer nicht gestört werden.
  • Straußregel: Entnahme von „Straußblumen“, Früchten und Pilzen in geringem Maße ist erlaubt (§ 39 BNatSchG).
    • Gilt für Pflanzen, die dem allgemeinen Schutz unterliegen
    • Pflanzen, die dem unterliegen, dürfen nicht gepflückt werden.
  • Das von durch einen Landwirt ist auch bei Bewuchs mit Pflanzen erlaubt.

Rote Liste

  • Liste gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
  • Starke Populationsabnahme → Gefährdung
  • Gefährdungskategorien (Deutschland)
  • Relevant bei Eingriffen in der Natur, wenn gefährdete Arten vorhanden sind
  • Keine Gesetzesbindung → Jagdzeiten unabhängig von roter Liste

Schutz einzelner Arten

  • Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten
  • In Deutschland lediglich geringer Aspekt
  • Relevanter bei internationaler Jagd (Tiger, Nashorn)
    • Washingtoner Artenschutzübereinkommen: Internationale Übereinkommen, das einen nachhaltigen Handel mit ausgewählten Tieren und Pflanzen gewährleisten soll.

Weitere Beispiele

  • Wiedereinbürgerung von Tierarten (z.B. , ,
  • Nistmöglichkeiten → Nistkästen
  • Berner Konvention: Völkerrechtlicher Vertrag über den Schutz europäischer Tiere und Pflanzen

Tiergehege (§ 43 BNatSchG)

  • sind dauerhafte Einrichtungen, in denen wildlebende Tiere langfristig gehalten werden.
  • Voraussetzungen
    • Tierschutz
      • Einhaltung von artspezifischen Bedürfnissen der Tiere (Tier- und
      • Einhaltung tiermedizinischer Standards
      • Schutz vor Schadorganismen und Entfliehen der Tiere
    • Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
    • Keine größere Einschränkung des Zugangs zur Natur
  • Errichtungen und Änderungen von Tiergehegen müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden.
  • Beispiele

Biotopschutz

Allgemeines

  • Biotop: Bestimmter Lebensraum für eine Gemeinschaft von Tier- und Pflanzenarten
    • Sekundärbiotop: Durch Menschen entstandene Biotope, die häufig von Pionierarten besiedelt werden und Rückzugsort für seltene Arten sind.
      • Beispiele: Kies- und Sandgruben, Bagger- und Stauseen, Steinbrüche
      • Tierarten: Uferschwalben, ,
  • 10 % der Landesfläche soll ein sein (§ 20 BNatSchG).
  • Biozönose: Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen in einem
  • Habitat: Lebensraum einer bestimmten Tier- oder Pflanzenart

Geschützte Biotope

Allgemeines

  • Biotope mit besonderer Bedeutung werden gesetzlich geschützt (§ 30 BNatSchG).
    • Artenreiche Biotope
    • In der Fläche bedrohte Biotope
  • Verbot von Handlungen, die zu einer Beeinträchtigung können

Feuchtbiotope

  • Naturnahe Fließgewässer
  • Moore, Sümpfe
  • Feuchtwiesen
Moore
  • Feuchtgebiete mit schwammigen und eigentümlicher Vegetation mit ständigem Wasserüberschuss
  • Unterscheidung in und nach Art der Wasserspeisung
Niedermoore
Hochmoore
  • Wasserspeisung aus Niederschlag
  • Eher niedriger Bewuchs (selten auch
  • Pflanzen sind trittempfindlich → Schädigung durch Erholungsverkehr
  • Vegetation: Rosmarinheide, Pfeifengras, , Zwergsträucher, Wollgrasrasen, , Spirken,
  • Lebewesen:
Sümpfe
  • Feuchtgebiet mit wechselhaftem Wasserüberschuss in Fluss und Ufernähe
  • Der Übergang zu Mooren ist fließend.
  • Vegetation: Vor allem und Büsche, teilweise (z. B. im Erlen-Bruchwald)
Röhrichte
  • im Flachwasser und Uferrandbereich
  • Großwüchsige, schilfartige Pflanzen (Röhrichtpflanzen)
  • Lebensort und Nistplatz vieler Vogelarten
  • Tierarten: , , viele Entenarten, , Teichrohrsänger,
  • Vegetation: Schilfrohr, Rohrkolben, Rohr-Glanzgras
  • Übernimmt die Funktion einer „Kläranlage“
  • Gefährdung
    • Freizeitaktivitäten (Bootsverkehr)
    • Übermäßige Bestände an Höckerschwänen

Trockenbiotope

  • Binnendünen
  • Heidelandschaften (z. B. Zwergstrauchheiden, Wacholderheide)
  • (Borstgrasrasen oder

Waldbiotope

Bruchwälder

Auwälder
  • Begleitvegetation von Bächen und Flüssen, die durch regelmäßige Überschwemmungen geflutet werden
  • Weichholzaue: Häufige und anhaltende Überschwemmungen
  • Hartholzaue: Weniger häufige Überschwemmungen

Küstenbiotope

  • Fels- und Steilküsten
  • Salzwiesen

Alpine Biotope

  • Offene Felsen
  • Alpine Rasen

Artenreiche Lebensräume

Flussaue

  • sind Ufer von Flüssen und Bächen, die einen wechselnden Verlauf und Wasserstand haben.
  • Durch wechselnde Lebensräume sehr hohe Artenvielfalt
  • Problem: Flussbegradigungen und Deiche zerstören das dynamische der

Renaturierung
  • Wiederherstellung natürlicher
  • Vorteile
    1. Hochwasserschutz
    2. Artenvielfalt
    3. Grundwasserschutz

Naturnahe Wälder

  • Baumartenvielfalt
  • Vertretbare Menge an Totholz → Erweiterung des Artenspektrums
    • Lebensraum für viele Organismen (z.B. und Pilze)
    • Nahrungsquelle für ()
    • Brut und Aufzucht vieler Tierarten
  • Vielschichtige Baumbestände (Unterschiede bei Alter und Durchmesser)
    • Entnahme von Bäumen nach Erreichen der Hiebreife
  • Freiflächen mit Waldrändern

Strukturreiche Kulturlandschaft

  • Traditionell gibt es eine Vielzahl verschiedener Nutzungsarten
  • Rückgang durch die intensivierten Landwirtschaft
Hecken

Projekte

Biotopvernetzung

  • Definition: Vernetzung mehrerer einzelner Biotope, die den Erhalt der Tierpopulationen können
  • Synonym:
  • Dient dem Erhalt ökologischer Wechselbeziehungen
  • Verinselung: Isolation von Tierpopulationen, die einen Austausch von Erbmaterial erschwert
  • Gegenmaßnahmen

Naturgüter

  • Definition: Ressourcen der Natur, die für den Menschen einen Nutzen haben
  • Synonym:
  • Beispiele
    • Wasser → Trinkwasser
    • → Nahrungsgrundlage
    • Luft → Lebensgrundlage
  • Gefährdung von durch moderne Gesellschaft
  • Schutz der Naturgüter im allgemeinen Interesse

Jagd und Naturschutz

Allgemeines

Bundesjagdgesetz

  1. Verpflichtung zur (§ 1 II BJagdG)
  2. Beunruhigen von ist verboten (§ 19a BJagdG)
  3. Schutz von Tierarten, deren bedroht ist (§ 21 I BJagdG)

Schnittmengen von Jagd und Naturschutz

Bestandsschutz

Neobiota

  • Synonym:
  • Ansiedlung in Deutschland seit dem 15. Jahrhundert
  • Häufig verdrängende Verbreitung → Einschränkung heimischer Populationen
  • Ansiedlung nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde
Begriffserklärung
  • Neophyten: Pflanzen, die sind
  • Neozoen: Tiere, die sind
  • Autochthone Art: Aus der Evolution heraus im aktuellen Verbreitungsgebiet entwickelt oder natürlich eingewandert (z. B. und
  • Allochthone Art: Vorkommen dieser Art in einem gewissen Gebiet entsteht durch die Einwirkung des Menschen (z. B. , ,
Beispiele: Pflanzen

Merke dürfen nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde in der Natur (z.B. in einem gepflanzt werden.

Beispiele: Tiere

    Lebensraumschaffung

    Lebensraumzerstörung

    Nachhaltigkeit

    • Ziel der Jagd ist das „Abschöpfen“ von
    • Nachhaltige Bejagung → keine der Populationen

    Konflikte

    MerkeKonflikte zwischen und Jagd können häufig sachlich gelöst werden. Im Mittelpunkt sollte der Erhalt der Artenvielfalt liegen.

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