Jagdschein (IV. Abschnitt BJagdG)
Der Jagdschein ist eine Erlaubnis für die Jagdausübung . Jäger : Person, die einen gültigen Jagdschein besitzt. Die Jägerprüfung , ein Jugendjagdschein oder Falknerjagdschein genügen nicht , um waffenrechtlich ein Jäger zu sein. Jagdscheinarten Jahresjagdschein : Gültig für 1 Jagdjahr 3-Jahresjagdschein : Gültig für 3 Jagdjahre Tagesjagdschein : Gültig für 14 aufeinanderfolgende Tage Falknerjagdschein : Notwendig für Beizjagd (für 1 oder 3 Jagdjahre) Gültigkeit Bundesweit Bis zum Ende des Jagdjahres (31. März) Voraussetzung : Bestandene Jägerprüfung → Jägerprüfungszeugnis Jägerprüfung gilt bundesweit (unabhängig vom Land der Prüfung) Feedback
Altersgrenze : 16 bis unter 18 Jahre Umwandlung in einen „normalen“ Jagdschein mit 18 Jahren Begleitung Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson Missachtung ist eine Ordnungswidrigkeit Einschränkung : Keine Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze Feedback