Jäger: Person, die einen gültigen Jagdschein besitzt. Die Jägerprüfung, ein Jugendjagdschein oder Falknerjagdschein genügen nicht, um waffenrechtlich ein Jäger zu sein.
Jagdscheinarten
Jahresjagdschein: Gültig für 1 Jagdjahr
3-Jahresjagdschein: Gültig für 3 Jagdjahre
Tagesjagdschein: Gültig für 14 aufeinanderfolgende Tage
Falknerjagdschein: Notwendig für Beizjagd (für 1 oder 3 Jagdjahre)