- Der Jagdschein ist eine Erlaubnis für die Jagdausübung.
- Jäger: Person, die einen gültigen Jagdschein besitzt. Die Jägerprüfung, ein Jugendjagdschein oder Falknerjagdschein genügen nicht, um waffenrechtlich ein Jäger zu sein.
- Jagdscheinarten
- Jahresjagdschein: Gültig für 1 Jagdjahr
- 3-Jahresjagdschein: Gültig für 3 Jagdjahre
- Tagesjagdschein: Gültig für 14 aufeinanderfolgende Tage
- Falknerjagdschein: Notwendig für Beizjagd (für 1 oder 3 Jagdjahre)
- Gültigkeit
- Bundesweit
- Bis zum Ende des Jagdjahres (31. März)
- Voraussetzung: Bestandene Jägerprüfung → Jägerprüfungszeugnis
- Jägerprüfung gilt bundesweit (unabhängig vom Land der Prüfung)
- Altersgrenze: 16 bis unter 18 Jahre
- Umwandlung in einen „normalen“ Jagdschein mit 18 Jahren
- Begleitung
- Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson
- Missachtung ist eine Ordnungswidrigkeit
- Einschränkung: Keine Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze
- Personen < 16 Jahre
- Fehlende Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung (z.B. leichtfertiger Umgang mit Waffen oder Munition oder wegen eines Verbrechens)
- Während Entzug des Jagdscheins
- Unzureichende Haftpflichtversicherung: Pauschale Mindestdeckungssumme von 5 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden
- Missachtung der Waidgerechtigkeit