Die Jagdarten werden in Einzeljagden und Gesellschaftsjagden unterteilt. Klassische Einzeljagden sind Ansitz, Pirsch, Lockjagd, Such-, Bau- und Beizjagd; sie werden von einer oder höchstens zwei bis drei Personen ausgeübt. Gesellschaftsjagden vereinen mehrere Jäger, oft mit Treibern, und lassen sich in Treibjagden und Drückjagden gliedern; sie unterstehen einem Jagdleiter und dienen vor allem der effizienten Bejagung von Niederwild und Schalenwild. Die Übergänge sind fließend.
Die verschiedenen Jagdarten werden in die Einzeljagden und Gesellschaftsjagden unterteilt.
- Einzeljagden: Jagd durch Einzelperson oder maximal 2–3 Jäger
- Gesellschaftsjagd: Gemeinsame Jagd von mehreren Jägern, die meist durch Treiber unterstützt werden (meiste ≥ 4 Jäger, aber landesabhängig)
Die Übergänge zwischen der Einzeljagd und Gesellschaftsjagd sind fließend.
- Gesellschaftsjagd: Jagd, an der mehr als 8 Personen teilnehmen (§ 8 Abs. 4 JWMG).
- Treibjagd: Jagd mit mehr als 15 Personen (Treiber + Schützen).
- Die verschiedenen Jagdarten werden in die Einzeljagden und Gesellschaftsjagden unterteilt.
- Einzeljagden: Jagd durch Einzelperson oder wenige Jäger
- Gesellschaftsjagd: Gemeinsame Jagd von mehreren Jägern (≥4), die durch Treiber unterstützt werden.
- Die Übergänge zwischen der Einzeljagd und Gesellschaftsjagd sind fließend.
Es geht nur um eine grobe Unterteilung für das bessere Verständnis.
- Bei Gemeinschaftsjagden werden meistens Treiber und Hunde benötigt.
- Deshalb sind die meisten Gemeinschaftsjagden auch Bewegungsjagden.
- Gemeinschaftsjagden lassen sich grob in Drückjagden und Treibjagden unterteilen.
- Drückjagd: Bejagung von Schalenwild mit Büchsen
- Treibjagd: Bejagung von Niederwild mit Flinten
- Der Jagdleiter ist verantwortlich für den sicheren Ablauf von Treibjagden oder Drückjagden.
- Meist ist es der Revierinhaber, seltener Jagdaufseher oder Berufsjäger
- Die Bestimmung eines Jagdleiters ist bei Gesellschaftsjagden Pflicht.
- Einteilung in Gruppen → Führung durch geländekundige Gruppenführer
- Bejagungsgrenzen festlegen
- Ablauf der Treiben (ggf. Besichtigung mit Gruppenführern)
- Hundeführer
- Versorgung des Wildes
- Jagdhornbläser
- Schüsseltreiben
- Siehe: Wildtiermanagement
- Die schriftliche Einladung zur Jagd ersetzt den Jagderlaubnisschein.
Die Jagdleitung hat bestimmte Pflichten, welche nachfolgend aufgezählt sind.
- Kundgabe des freigegebenen Wildes
- Hinweis auf Sicherheitsbestimmungen
- Warnkleidung für alle Teilnehmer
- Kontrolle des gültigen Jagdscheins
- Bekanntgabe des Jagdablaufs (Treiben, Folge)
- Gruppeneinteilung
- Einweisung der Hundeführer
Auch der Jäger muss bei einer Gesellschaftsjagd gewisse Regeln befolgen.
- Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Den Anordnungen der Jagdleitung ist zwingend Folge zu leisten.
- Die Waffe darf erst nach Einnehmen des Standes geladen werden.
- Der Stand darf während des Treibens nicht verlassen werden.
- Anschüsse werden nach Beendigung der Jagd markiert.
- Die Waffe muss nach Abblasen oder Verlassen des Standes entladen werden.