Die Jagd lässt sich als Einzelperson oder in größeren Gesellschaften durchführen. Häufig durchgeführte Einzeljagden sind der Ansitz und die Pirsch. Gesellschaftsjagden lassen sich allgemein in Treibjagden und Drückjagden unterteilen. Hier wird vom Jagdleiter eine achtsame Planung und die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften vorausgesetzt. Während bei Treibjagden vorwiegend Niederwild bejagt wird, dienen Drückjagden eher der Bejagung von Schalenwild.
- Die verschiedenen Jagdarten werden in die Einzeljagden und Gesellschaftsjagden unterteilt.
- Einzeljagden: Jagd durch Einzelperson oder maximal 2–3 Jäger
- Gesellschaftsjagd: Gemeinsame Jagd von mehreren Jägern (≥4), die durch Treiber unterstützt werden.
- Die Übergänge zwischen der Einzeljagd und Gesellschaftsjagd sind fließend.
Es geht nur um eine grobe Unterteilung für das bessere Verständnis.
- Bei Gemeinschaftsjagden werden meistens Treiber und Hunde benötigt.
- Deshalb sind die meisten Gemeinschaftsjagden auch Bewegungsjagden.
- Gemeinschaftsjagden lassen sich grob in Drückjagden und Treibjagden unterteilen.
- Drückjagd: Bejagung von Schalenwild mit Büchsen
- Treibjagd: Bejagung von Niederwild mit Flinten
- Der Jagdleiter ist verantwortlich für den sicheren Ablauf von Treibjagden oder Drückjagden.
- Meist ist es der Revierinhaber, seltener Jagdaufseher oder Berufsjäger
- Die Bestimmung eines Jagdleiters ist bei Gesellschaftsjagden Pflicht.
- Einteilung in Gruppen → Führung durch geländekundige Gruppenführer
- Bejagungsgrenzen festlegen
- Ablauf der Treiben (ggf. Besichtigung mit Gruppenführern)
- Hundeführer
- Versorgung des Wildes
- Jagdhornbläser
- Schüsseltreiben
- Siehe: Wildtiermanagement
- Die schriftliche Einladung zur Jagd ersetzt den Jagderlaubnisschein.
Die Jagdleitung hat bestimmte Pflichten, welche nachfolgend aufgezählt sind.
- Kundgabe des freigegebenen Wildes
- Hinweis auf Sicherheitsbestimmungen
- Warnkleidung für alle Teilnehmer
- Kontrolle des gültigen Jagdscheins
- Bekanntgabe des Jagdablaufs (Treiben, Folge)
- Gruppeneinteilung
- Einweisung der Hundeführer
Auch der Jäger muss bei einer Gesellschaftsjagd gewisse Regeln befolgen.
- Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Den Anordnungen der Jagdleitung ist zwingend Folge zu leisten.
- Die Waffe darf erst nach Einnehmen des Standes geladen werden.
- Der Stand darf während des Treibens nicht verlassen werden.
- Anschüsse werden nach Beendigung der Jagd markiert.
- Die Waffe muss nach Abblasen oder Verlassen des Standes entladen werden.