Das Waffengesetz, kurz WaffG, ist der zentrale Teil des deutschen Waffenrechts und regelt umfassend den Umgang mit Waffen und Munition, von Erlaubnispflicht über Aufbewahrung bis zu verbotenen Waffen. Es soll Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum gewährleisten. Wichtige Bestandteile sind Begriffsbestimmungen und die zentrale Waffenliste; ergänzt wird das WaffG durch das Beschussgesetz und die Allgemeine Waffengesetzverordnung. Die jüngste Reform betraf vor allem Aufbewahrung, Schalldämpfer und Nachtsichttechnik.
TippIm Waffengesetz gibt es reichlich Paragrafen, die für die Jagdausübung uninteressant sind. Im Folgenden geben wir einen jagdlichen Überblick.
- Das Waffengesetz ist der zentrale Teil des Waffenrechts.
- Es soll die Sicherheit und Ordnung durch Regelungen für Waffen und Munition erhalten (§ 1 I WaffG).
- 2024 wurde das WaffG zuletzt überarbeitet.
- Zum Waffengesetz gehören außerdem die
- Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) und
- Anlage 2 (Waffenliste)
Anlage 1 WaffG: Begriffsbestimmungen
In der Anlage 1 des Waffengesetzes werden wesentliche Begriffe definiert.
- Waffen und Munition
- Waffenrechtliche Begriffe
- Einteilung von Schusswaffen und Munition
Anlage 2 WaffG: Waffenliste
Die Anlage 2 des Waffengesetzes enthält Listen von Waffen:
- Verbotene Waffen
- Erlaubnispflichtige Waffen
- Ganz oder teilweise erlaubnisfreie Waffen
- Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung spezifiziert und ergänzt das Waffengesetz und hilft so beim Verständnis.
- Beispiele: Sachkunde, persönliche Eignung, Aufbewahrung von Waffen