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Waffen nach Waffengesetz

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Zusammenfassung

Das Waffengesetz unterteilt in und . treiben ein durch einen und müssen mit einem Zweck wie Verteidigung oder Jagd verknüpft sein. von sind rechtlich den gleichgestellt. Hierzu gehören der , , , Gehäuse und das Griffstück von . Zu den tragbaren Gegenständen gehören wie Drosseln und Hiebwaffen und wie Messer.

Einteilung (§ 1 II WaffG)

Zu den gehören die und :

    1. Eigentliche
    2. Gleichgestellte Gegenstände
  1. : Gegenstände, die wie eine wirken können.
    1. (z.B. Elektroimpulsgeräte)
    2. (z.B.

Schusswaffen

Schusswaffen

  • sind Gegenstände, bei denen durch einen getrieben werden.
  • Wichtig ist die Verknüpfung der mit dem Zweck:
    • Angriff oder Verteidigung
    • Jagd
    • Sport
    • Weitere: Signalgebung, Distanzinjektion, Markierung
  • Zu den gehören neben Luftgewehren auch die .

Schusswaffenarten

Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände

Wesentliche Teile

Tragbare Gegenstände

Typische Waffen

Untypische Waffen

Definition

  • Gegenstände, die den Zweck haben, im Kampf mit anderen Menschen dem Angriff oder der Verteidigung zu dienen.

Gegenstände, die geeignet sind, im Kampf mit anderen Menschen dem Angriff oder der Verteidigung zu dienen, ohne hierfür bestimmt zu sein.

Beispiele

  • Hieb- und Stoßwaffen
  • Elektroimpulsgeräte
  • Drosseln
  • Reizstoffsprühgeräte

Munition und Geschosse

Munition

Geschosse

  • oder für bestimmte
    1. Feste Körper
    2. Gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen.

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