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Waffen nach Waffengesetz

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Zusammenfassung

Das Waffengesetz unterteilt in und tragbare Gegenstände. treiben ein durch einen und müssen mit einem Zweck wie Verteidigung oder Jagd verknüpft sein. von sind rechtlich den gleichgestellt. Hierzu gehören der , , , Gehäuse und das Griffstück von . Zu den tragbaren Gegenständen gehören wie Drosseln und Hiebwaffen und wie Messer.

Grundlagen

Allgemeines

  • Definition: sind oder ihnen gleichgestellte und tragbare Gegenstände zu denen z.B. Elektroimpulsgeräte und Messer gehören.

Unterteilung (§ 1 II WaffG)

    1. Eigentliche
    2. Gleichgestellte Gegenstände
  1. Tragbare Gegenstände

Schusswaffen

Schusswaffen

  • sind Gegenstände, bei denen durch einen getrieben werden.
  • Wichtig ist die Verknüpfung der mit dem Zweck:
    • Angriff oder Verteidigung
    • Signalgebung
    • Jagd
    • Distanzinjektion
    • Markierung
    • Sport oder Spiel
  • Zu den gehören neben Luftgewehren auch die .

Schusswaffenarten

Verlust der Schusswaffeneigenschaft

  • Dauerhaftes unbrauchbar machen aller
  • Deaktivierung von nur durch Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis
    • Beschussamt dient der Überprüfung

Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände

  • Definition: Tragbare Gegenstände zum Abschießen von oder von festen Körpern
  • Zweckbindung wie für
  • Beispiel: Armbrust, Reizstoff-, Schreckschuss-, Signalwaffen

Wesentliche Teile

Tragbare Gegenstände

Typische Waffen

  • Definition: Gegenstände, die den Zweck haben, im Kampf mit anderen Menschen dem Angriff oder der Verteidigung zu dienen.
  • Beispiele
    • Hieb- und Stoßwaffen
    • Elektroimpulsgeräte
    • Drosseln
    • Reizstoffsprühgeräte

Untypische Waffen

  • Definition: Gegenstände, die geeignet sind, im Kampf mit anderen Menschen dem Angriff oder der Verteidigung zu dienen, ohne hierfür bestimmt zu sein.
  • Beispiele

Munition und Geschosse

Munition

Geschosse

  • oder für bestimmte
    1. Feste Körper
    2. Gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen.

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