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Verbotene Waffen und Munition

Zusammenfassung

Durch das Waffengesetz sind diverse und aufgrund der Gefahr der missbräuchlichen Verwendung verboten. Zu diesen gehören insbesondere vollautomatische und bestimmte Vorderschaftrepetierer. Der wird als Verbrechen geahndet und mit Freiheitsstrafe sanktioniert. Für die meisten verbotenen wird der als Vergehen geahndet.

Allgemeines

Verbotene Waffen

Verbotsliste

TippFür die schriftliche und mündliche Prüfung ist es hilfreich, einige der verbotenen zu kennen.

UnterteilungWaffenartBeschreibungStrafvorschrift
KriegswaffenKriegswaffenNennung in der Kriegswaffenliste
Vollautomat, welche nach Schussabgabe selbstständig mit nur einmaligem Abziehen mehrere Schüsse abgibt

Austausch von zu Kurzwaffengriff oder Gesamtlänge <95 cm oder Lauflänge <45 cm

VortäuschwaffenTaschenlampenpistolen, Stockgewehre wegen des Überraschungseffekts, Schießkugelschreiber
Zerlegbare Zerlegbarkeit über das „Normale“ hinaus, Anschlagsgefährdung, Wilddiebsgewehr
Schusswaffen-bestandteileBeleuchtungsvorrichtungScheinwerfer, Laserpointer
mit Montagevorrichtung an
Größere
  • Kurzwaffenmagazine mit > 20 Schuss
  • Langwaffenmagazine mit > 10 Schuss
Tragbare GegenständeHieb- und Stoßwaffendie dem Verstecken dienen (Kugelschreiberstilett, )

// Schlagringe / ()

Wurfsternesternförmig, zum bestimmt
Molotow-Cocktails„Brandbomben“
Elektroimpulsgeräteohne Prüfzeichen
mit Armstütze
DrosselnBestimmung zur Gesundheitsschädigung
Springmesser/FallmesserAusnahme: Springmesser mit einseitigem Schliff und Länge <8,5 cm
FaustmesserAusnahme: Verwendung zur Tätigkeitsausübung als oder Pelz-/Lederverarbeiter
Faltmesser/Butterflymesserzweigeteilter schwenkbarer Griff
TierabwehrgeräteElektroimpulsgeräte
KriegswaffenmunitionVerwendung in Kriegswaffen
BetäubungsstoffeAusnahme: Tiermedizin, -schutz, forschungkeine Ahndung
KnallkartuschenReiz- oder Wirkstoffmunition
mit zusätzlicher Treibhülse
Geschossbesonderheiten
Kleinschrotmunition für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen

Weiteres

  • Es ist verboten, folgende zu :
    • Anscheinswaffen: , die echten täuschend ähnlich sind, jedoch nicht funktionieren
    • Hieb- und Stoßwaffen
    • Einhandmesser: Klinge mit einer Hand feststellbar
    • Messer mit Klingenlänge >12 cm
  • Ausnahmen dieser Verbote sind:
    • Foto-, Film-, Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
    • Transport in verschlossenen Behältnissen
    • Hieb- und Stoßwaffen, sowie Messer bei berechtigtem Interesse
      • Berechtigtes Interesse: Beruf, , Sport

Sanktionierung

Allgemeines

  • Ziel: Gefähliches Verhalten soll durch behördliche Kontrolle unterbunden werden
  • Berücksichtigung der persönlichen Freiheit des Einzelnen

Verbotstypen

  • Handeln ohne Erlaubnis: Tätigkeiten mit abstrakten Gefahren, welche beherrschbar erscheinen, sollen erlaubt sein, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden (z.B. bestandene .
  • Verbotene Tätigkeit: Ziel ist eine komplette Unterbindung dieser Tätigkeit

Sanktionen

  • Verbrechen: Tatbestand, der 1 bis 5 Jahre Freiheitsstrafe nach sich zieht (§ 51 WaffG)
    • Umgang mit Vollautomaten und Vorderschaftrepetierflinten
  • Vergehen: Tatbestand, der eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann (§ 52 WaffG)
  • Ordnungswidrigkeit: Tatbestand, der ein Bußgeld nach sich zieht (§ 53 WaffG)
  • Einziehung: Beschlagnahme von Gegenständen, die an einer Straftat beteiligt waren (§ 54 WaffG)
  • Erweiterter Verfall: Maßnahme des Strafrechts, bei der Gegenstände bei schweren Taten in das Eigentum des Staates übergehen

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