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Aufbewahrung von Schusswaffen

Zusammenfassung

Der von und deren sichere Aufbewahrung sind eng miteinander verknüpft. Das Ziel ist eine unbefugte Nutzung zu unterbinden. Mit der Gesetzesänderung von 2017 müssen Sicherheitsbehältnisse mindestens den Widerstandsgrad 0 oder 1 . Allerdings besteht für im Umlauf befindliche Sicherheitsbehältnisse ein Bestandsschutz. Das heißt sie dürfen weiterhin verwendet werden. dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden. Für bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.

Grundlagen

Allgemeines

  • Grundsatz: und sichere Aufbewahrung von Schusswaffen sind eng verknüpft
  • verpflichtet zu (§ 36 I WaffG):
    1. Sicherer Aufbewahrung
    2. Schutz vor unbefugter Nutzung

Nachweispflicht

  • Maßnahmen der Aufbewahrung müssen der zuständigen Behörde nachgewiesen werden (§ 36 III WaffG)
    • Bei Versäumnissen kann die waffenrechtliche infrage gestellt werden.
  • Erlaubnisbehörde darf Zugang zur Wohnung verlangen, um ordnungsgemäße Aufbewahrung zu überprüfen
    • Die ordnungsgemäße Aufbewahrung von muss nur der Berechtigte (WBK-Inhaber) nachweisen.
    • Bei fehlender Anwesenheit einer zulässigen Person ist ein Folgetermin zu vereinbaren
    • Behördenmitarbeiter muss sich ausweisen können

Praxis der Aufbewahrung

  • Aufbewahrung immer in ungeladenem Zustand
  • Aufbewahrung im entspannten Zustand
    1. Sicherheitsgründe
    2. Entlastung der Schlagbolzenfeder

Sicherheitsbehältnisse

Allgemeines

  • Sicherheitsbehältnisse zur Aufbewahrung von und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Gilt auch während urlaubsbedingter Abwesenheit

Erlaubnispflichtige Waffen

  • Mindestens Sicherheitsbehältnisse des Widerstandsgrad 0 oder 1
  • zusammen mit im Sicherheitsbehältnis
  • Gemeinschaftliche Aufbewahrung von oder ist zulässig, wenn die berechtigen Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Sicherheitsstufe

🔒 Widerstandsgrad 0 (<200 kg)

♾ unbegrenzt

bis 5️⃣

♾ unbegrenzt

siehe § 13 II AWaffV, Nr. 3

🔒 Widerstandsgrad 0 (≥200 kg)

♾ unbegrenzt

bis 🔟

♾ unbegrenzt

siehe § 13 II AWaffV, Nr. 3

🔒 Widerstandsgrad 1

♾ unbegrenzt

♾ unbegrenzt

♾ unbegrenzt

♾ unbegrenzt

🔒 Stahlblechschrank

♾ unbegrenzt

MerkeMit der Gesetzesänderung von 2017 müssen Sicherheitsbehältnisse von den Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 . Sicherheitsbehältnisse, die vor dem 06.07.2017 im Umlauf waren, sind weiterhin gültig (Besitzstandswahrung).

AchtungKönnen aus den in einem Sicherheitsbehältnis gebaut werden, so müssen diese mitgezählt werden.

Besonderheiten

  • Aufbewahrung in nicht dauernd bewohnten Gebäuden (Jagdhütten, Ferienhäuser) (§ 13 IV AWaffV)

Altes Waffengesetz

Allgemeines

  • Bestandsschutz: Beibehaltung der bisherigen Nutzung von Sicherheitsbehältnissen des Widerstandsgrads A und B
  • Getrennte Aufbewahrung von und für Sicherheitsbehältnisse des Widerstandsgrads A und B
  • Erlaubnispflichtige → Stahlblechschrank mit

Sicherheitsbehältnisse

Sicherheitsstufe

A

bis 🔟

A mit Innenfach (aus Stahlblech)

bis 🔟

♾ im Innenfach

A mit B Innenfach („Jägerschrank“)

bis 🔟

bis 5️⃣

♾ im Innenfach

B

♾ unbegrenzt

bis 5️⃣ oder 🔟

B mit Innenfach (aus Stahlblech)

♾ unbegrenzt

bis 5️⃣ oder 🔟

♾ im Innenfach

TippSo ärgerlich Veränderungen auch immer sind, für die sind die neuen Vorgaben für Sicherheitsbehältnisse deutlich leichter geworden.

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