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Aufbewahrung von Schusswaffen

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Zusammenfassung

Der von und deren sichere Aufbewahrung sind eng miteinander verknüpft. Das Ziel ist eine unbefugte Nutzung zu unterbinden. Mit der Gesetzesänderung von 2017 müssen Sicherheitsbehältnisse mindestens den Widerstandsgrad 0 oder 1 . Allerdings besteht für im Umlauf befindliche Sicherheitsbehältnisse ein Bestandsschutz. Das heißt sie dürfen weiterhin verwendet werden. dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden. Für bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.

Grundlagen

Allgemeines

  • Grundsatz: und sichere Aufbewahrung von Schusswaffen sind eng verknüpft
  • verpflichtet zu (§ 36 I WaffG):
    1. Sicherer Aufbewahrung
    2. Schutz vor unbefugter Nutzung

Nachweispflicht

  • Maßnahmen der Aufbewahrung müssen der zuständigen Behörde nachgewiesen werden (§ 36 III WaffG)
    • Bei Versäumnissen kann die waffenrechtliche infrage gestellt werden.
  • Erlaubnisbehörde darf Zugang zur Wohnung verlangen, um ordnungsgemäße Aufbewahrung zu überprüfen
    • Die ordnungsgemäße Aufbewahrung von muss nur der Berechtigte (WBK-Inhaber) nachweisen.
    • Bei fehlender Anwesenheit einer zulässigen Person ist ein Folgetermin zu vereinbaren
    • Behördenmitarbeiter muss sich ausweisen können

Praxis der Aufbewahrung

  • Aufbewahrung immer in ungeladenem Zustand
  • Aufbewahrung im entspannten Zustand
    1. Sicherheitsgründe
    2. Entlastung der Schlagbolzenfeder

Sicherheitsbehältnisse

Allgemeines

  • Sicherheitsbehältnisse zur Aufbewahrung von und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Gilt auch während urlaubsbedingter Abwesenheit

Erlaubnispflichtige Waffen

  • Mindestens Sicherheitsbehältnisse des Widerstandsgrad 0 oder 1
  • zusammen mit im Sicherheitsbehältnis
  • Gemeinschaftliche Aufbewahrung von oder ist zulässig, wenn die berechtigen Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Sicherheitsstufe

🔒 Widerstandsgrad 0 (<200 kg)

♾ unbegrenzt

bis 5️⃣

♾ unbegrenzt

siehe § 13 II AWaffV, Nr. 3

🔒 Widerstandsgrad 0 (≥200 kg)

♾ unbegrenzt

bis 🔟

♾ unbegrenzt

siehe § 13 II AWaffV, Nr. 3

🔒 Widerstandsgrad 1

♾ unbegrenzt

♾ unbegrenzt

♾ unbegrenzt

♾ unbegrenzt

🔒 Stahlblechschrank

♾ unbegrenzt

MerkeMit der Gesetzesänderung von 2017 müssen Sicherheitsbehältnisse von den Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 . Sicherheitsbehältnisse, die vor dem 06.07.2017 im Umlauf waren, sind weiterhin gültig (Besitzstandswahrung).

AchtungKönnen aus den in einem Sicherheitsbehältnis gebaut werden, so müssen diese mitgezählt werden.

Besonderheiten

  • Aufbewahrung in nicht dauernd bewohnten Gebäuden (Jagdhütten, Ferienhäuser) (§ 13 IV AWaffV)

Altes Waffengesetz

Allgemeines

  • Bestandsschutz: Beibehaltung der bisherigen Nutzung von Sicherheitsbehältnissen des Widerstandsgrads A und B
  • Getrennte Aufbewahrung von und für Sicherheitsbehältnisse des Widerstandsgrads A und B
  • Erlaubnispflichtige → Stahlblechschrank mit

Sicherheitsbehältnisse

Sicherheitsstufe

A

bis 🔟

A mit Innenfach (aus Stahlblech)

bis 🔟

♾ im Innenfach

A mit B Innenfach („Jägerschrank“)

bis 🔟

bis 5️⃣

♾ im Innenfach

B

♾ unbegrenzt

bis 5️⃣ oder 🔟

B mit Innenfach (aus Stahlblech)

♾ unbegrenzt

bis 5️⃣ oder 🔟

♾ im Innenfach

TippSo ärgerlich Veränderungen auch immer sind, für die sind die neuen Vorgaben für Sicherheitsbehältnisse deutlich leichter geworden.

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