Aufbewahrung von Schusswaffen

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Die sichere ist mit dem Waffenbesitz untrennbar verbunden und gesetzlich vorgeschrieben: und müssen so verwahrt werden, dass unbefugte Personen, insbesondere Kinder, keinen Zugriff haben. Vorgeschrieben sind zugelassene nach Widerstandsgrad 0 oder 1 mit definierten Höchststückzahlen. Die Behörde darf die Umsetzung unangemeldet vor Ort kontrollieren; eine Verletzung der Mitwirkungspflicht kann zum Verlust der führen.

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