Im Umgang mit Waffen ist die Erlangung einer Erlaubnis in aller Regel die Pflicht. So ist ein Jäger verpflichtet zum Erwerb und Besitz von Waffen eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Jäger erlangen durch das Bestehen der Jägerprüfungen außerordentliche Privilegien im Umgang mit Waffen. Ihnen wird ein Bedürfnis und die geistige Eignung ohne weitere Prüfung unterstellt. Außerdem erlaubt der Jagdschein eine Waffe im Rahmen der Zweckbindung zu führen und mit ihr zu schießen. Der Waffenschein erlaubt das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit.
Der Umgang mit Waffen ist erlaubnispflichtig.
Jagdlich und für die Prüfung sind diese Ausnahmen kaum relevant, deswegen werden sie nur in Kürze abgehandelt. (§ 12 WaffG )