Zusammenfassung
Im Umgang mit Waffen ist die Erlangung einer Erlaubnis in aller Regel die Pflicht. So ist ein Jäger verpflichtet zum Erwerb und Besitz von Waffen eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Jäger erlangen durch das Bestehen der Jägerprüfungen außerordentliche Privilegien im Umgang mit Waffen. Ihnen wird ein Bedürfnis und die geistige Eignung ohne weitere Prüfung unterstellt. Außerdem erlaubt der Jagdschein eine Waffe im Rahmen der Zweckbindung zu führen und mit ihr zu schießen. Der Waffenschein erlaubt das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit.
Arten von Erlaubnissen
Grundlagen
Der Umgang mit Waffen ist in Deutschland streng geregelt und grundsätzlich erlaubnispflichtig. Je nachdem, was man mit der Waffe tun möchte – erwerben, besitzen, führen oder schießen – benötigt man eine passende Erlaubnis.
- Waffenbesitzkarte (WBK) → Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (§ 10 I, II WaffG)
- Munitionserwerbsschein → Erlaubnis Erwerb und Besitz von Munition (§ 10 III WaffG)
- Waffenschein → Erlaubnis zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit (§ 10 IV WaffG)
MerkeDer Umgang mit Waffen unterliegt der Erlaubnispflicht!
Munitionserwerbsschein
Waffenschein
- Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen)
- Ausstellung nur in Ausnahmefällen: Der Antragsteller muss belegen, dass er nachweislich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt ist.
- Mehrgefährdung (beruflich ode rprivat)
- Zweck entspricht der Waffe
- Einzige zumutbare Möglichkeit
- Geltungsdauer: Bis drei Jahre
- Geltungsbereich beschränkt auf das Bedürfnis
Kleiner Waffenschein
- Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- Mit Zulassungszeichen „PTB im Kreis“
- Bedingungen
- Sachkunde, Bedürfnis und Haftpflichtversicherung sind nicht notwendig.
- Außerdem müssen Personalausweise oder Pass mitgeführt werden.
Behördlicher Erlaubnisschein
- Erlaubnis zum Schießen
- Notwendig außerhalb von Schießstätten (z.B. in einem Damwildgehege)
Waffenbesitzkarte (WBK)
Was erlaubt die WBK?
Anzeigefrist nach Erwerb
- Innerhalb von 2 Wochen nach Erwerb muss die Waffe in die WBK eingetragen werden.
- Meldung schriftlich oder elektronisch an die zuständige Behörde.
- Folgen bei Fristverzug: Bußgeld und Zweifel an der Zuverlässigkeit (§ 53 I WaffG, Nr. 5 und 7)
- Verlust der WBK: Sofortige Meldung an die Behörde erforderlich!
Angaben

Nationales Waffenregister (NWR)
Das Nationale Waffenregister (NWR) erfasst erlaubnispflichtige Schusswaffen. Es ermöglicht den Behörden, den legalen Waffenbesitz zu überwachen.
- NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs): Es gibt 3 Identifikationsnummern (IDs), welche eine eindeutige Zuordnung ermöglichen
- Persönliche-ID (P-ID): Jeder Waffenbesitzer, einschließlich Jäger, erhält eine P-ID.
- Erlaubnis-ID (E-ID): Für jede Erlaubnisberechtigung wie eine Waffenbesitzkarte.
- Waffen-ID (W-ID): Für jede registrierte Waffe.
- Meldepflichten: Waffenhändler und Büchsenmacher müssen den Umgang mit Waffen (sowie wesentlichen Teilen an das NWR melden. Dazu brauchen sie die NWR-IDs.
- Private Verkäufe: Beim Überlassen von Waffen unter Privatpersonen sind die NWR-IDs nicht erforderlich.
- Für Jäger: Jäger sollten ihre IDs von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
Jagdschein
Der Jagdschein ist die Erlaubnis für den folgenden Umgang mit Waffen:
- Erwerb und Besitz: Der Jagdschein erlaubt Erwerb und Besitz von Langwaffen und Schalldämpfern.
- Eintrag in die WBK für dauerhaften Besitz
- Tagesjagdschein: Nur Erlaubnis für vorübergehenden Erwerb und Besitz (Leihe)
- Automatischer Nachweis eines Bedürfnisses für:
- Unbegrenzt Langwaffen
- Zwei Kurzwaffen
- Schalldämpfer für Langwaffen
- Führen und Schießen mit Jagdwaffen:
- Schussbereites und zugriffsbereites Führen im Zusammenhang mit der berechtigten Jagdausübung. Beispiele:
- Befugte Jagdausübung
- Einschießen im Revier
- Ausbildung von Jagdhunden im Revier
- Jagdschutz und Forstschutz
- Nicht schussbereites und zugriffsbereites Führen (z.B. Hin- und Rückfahrt zur Jagd)
- Nicht schussbereites und nicht zugriffsbereites Führen (siehe: Transport)
- Siehe auch: Führen bei der Jagd
Europäischer Feuerwaffenpass (EFP)
Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Reisedokument für Jäger und Sportschützen, das die Mitnahme Schusswaffen innerhalb der EU-Staaten erleichtert.
- Beantragung erfolgt bei der zuständigen Waffenbehörde im Wohnsitzland.
- Gültigkeit: Meist 5 Jahre, mit Möglichkeit zur Verlängerung.
- Ausnahme für Jäger, Sportschützen, Brauchtumsschützen
Der EFP ersetzt nicht die nationale Waffenbesitzkarte oder Jagdschein, sondern dient als Ergänzung für grenzüberschreitende Reisen mit Waffen.
Erlaubnisfreie Waffen
Für den Besitz von erlaubnisfreien Waffen benötigt man keine Waffenbesitzkarte.
Beispiele
- Schusswaffen (Modellentwicklung vor dem 01. Januar 1871)
- Einläufige Einzellader mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
- Mit Lunten- oder Funkenzündung
- Mit Zündnadelzündung
- Druckluftwaffen
- Mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“
- Luftdruckwaffen (z.B. Luftgewehre) mit bis zu 7,5 Joule Bewegungsenergie
- In Deutschland frei verkäuflich an Personen über 18 Jahre
- Die vor dem 01.01.1970 hergestellt und in Umlauf gebracht wurden
- Die vor dem 02.04.1991 in der DDR hergestellt und in Umlauf gebracht wurden
- „PTB-Waffen“
- Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen
- Mit Zulassungszeichen „PTB im Kreis“
- Einsteckläufe
/Wechselsysteme/Reduzierhülsen - Wenn die zugehörige Schusswaffe bereits in der WBK eingetragen ist
- Harpunen mit Gummizug
Perkussionswaffen
- Historische Einzellader mit Zündhütchenzündung
- Modelle, die vor 1871 entwickelt wurden, gehören zu den erlaubnisfreien Waffen.