Erlaubnispflicht

header image

Im ist die Erlangung einer Erlaubnis in aller Regel die Pflicht. So ist ein verpflichtet zum und von eine zu beantragen. erlangen durch das Bestehen der Jägerprüfungen außerordentliche Privilegien im . Ihnen wird ein und die geistige Eignung ohne weitere Prüfung unterstellt. Außerdem erlaubt der eine im Rahmen der Zweckbindung zu und mit ihr zu schießen. Der erlaubt das von in der Öffentlichkeit.

Der ist in Deutschland streng geregelt und grundsätzlich erlaubnispflichtig. Je nachdem, was man mit der tun möchte – , , oder schießen – benötigt man eine passende Erlaubnis.

  1. () → Erlaubnis zum und von (§ 10 I, II WaffG)
  2. → Erlaubnis und von (§ 10 III WaffG)
  3. → Erlaubnis zum einer in der Öffentlichkeit (§ 10 IV WaffG)

MerkeDer unterliegt der !

  • Erlaubnis zum und von
  • Nur notwendig, wenn keine zugehörige in eingetragen ist
  • Erwerbsbefristung auf 6 Jahre
  • Keine Besitzbefristung
  • Erlaubnis zum einer in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen)
  • Ausstellung nur in Ausnahmefällen: Der Antragsteller muss belegen, dass er nachweislich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt ist.
    1. Mehrgefährdung (beruflich oder privat)
    2. Zweck entspricht der
    3. Einzige zumutbare Möglichkeit
  • Geltungsdauer: Bis drei Jahre
  • Geltungsbereich beschränkt auf das

  • Erlaubnis zum Schießen
  • Notwendig außerhalb von Schießstätten (z.B. in einem Damwildgehege)
  • und von und (je nach Eintrag)
  • Erlaubnis zum ist an Eintragung in der gebunden
  • Behörden dürfen Einblick verlangen, um Besitzansprüche zu prüfen
  • Geltungsdauer:
    • Erlaubnis zum → Unbefristet
    • Erlaubnis zum → 1 Jahr gültig
  • Besonderheit: Benennung eines Vereins in der möglich (Schießsportverein, jagdliche Vereinigung)

Merke! Wer eine öffentlich tragen will, benötigt zusätzlich einen .

Anzeigefrist nach Erwerb

  • Hersteller-/ Warenzeichen oder Marke
  • Modellbezeichnung (Art und der
  • Seriennummer/Herstellungsnummer
  • Tag des Überlassens und Name des Überlassenden

Das Nationale Waffenregister () erfasst erlaubnispflichtige . Es ermöglicht den Behörden, den legalen Waffenbesitz zu überwachen.

  • NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs): Es gibt 3 Identifikationsnummern (IDs), welche eine eindeutige Zuordnung ermöglichen
    • Persönliche-ID (P-ID): Jeder Waffenbesitzer, einschließlich , erhält eine P-ID.
    • Erlaubnis-ID (E-ID): Für jede Erlaubnisberechtigung wie eine .
    • Waffen-ID (W-ID): Für jede registrierte .
  • Meldepflichten: Waffenhändler und Büchsenmacher müssen den (sowie an das melden. Dazu brauchen sie die NWR-IDs.
    • Private Verkäufe: Beim von unter Privatpersonen sind die NWR-IDs nicht erforderlich.
  • Für : sollten ihre IDs von der Waffenbehörde in die eintragen lassen.

Der ist die Erlaubnis für den folgenden :

Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Reisedokument für und Sportschützen, das die innerhalb der EU-Staaten erleichtert.

  • Beantragung erfolgt bei der zuständigen Waffenbehörde im Wohnsitzland.
  • Gültigkeit: Meist 5 Jahre, mit Möglichkeit zur Verlängerung.
  • Ausnahme für , Sportschützen, Brauchtumsschützen

Der ersetzt nicht die nationale oder , sondern dient als Ergänzung für grenzüberschreitende Reisen mit .

Für den von erlaubnisfreien benötigt man keine .

  • (Modellentwicklung vor dem 01. Januar 1871)
  • Druckluftwaffen
    • Mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“
      • Luftdruckwaffen (z.B. Luftgewehre) mit bis zu 7,5 Joule Bewegungsenergie
      • In Deutschland frei verkäuflich an Personen über 18 Jahre
    • Die vor dem 01.01.1970 hergestellt und in Umlauf gebracht wurden
    • Die vor dem 02.04.1991 in der DDR hergestellt und in Umlauf gebracht wurden
    • Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen
    • Mit Zulassungszeichen „
  • Einsteckläufe/Wechselsysteme/Reduzierhülsen
  • Harpunen mit Gummizug
  • Historische mit Zündhütchenzündung
  • Modelle, die vor 1871 entwickelt wurden, gehören zu den erlaubnisfreien .

Nächster Artikel