Zusammenfassung
Im Umgang mit Waffen ist die Erlangung einer Erlaubnis in aller Regel die Pflicht. So ist ein Jäger verpflichtet zum Erwerb und Besitz von Waffen eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Jäger erlangen durch das Bestehen der Jägerprüfungen außerordentliche Privilegien im Umgang mit Waffen. Ihnen wird ein Bedürfnis und die geistige Eignung ohne weitere Prüfung unterstellt. Außerdem erlaubt der Jagdschein eine Waffe im Rahmen der Zweckbindung zu führen und mit ihr zu schießen. Der Waffenschein erlaubt das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit.
Arten von Erlaubnissen
Grundlagen
- Der Umgang mit Waffen bedarf einer Erlaubnis.
- Je nach der Art des Umgangs (Erwerb, Besitz, Führen, Schießen) unterscheiden sich die Erlaubnisse voneinander.
MerkeDer Umgang mit Waffen ist erlaubnispflichtig.
Übersicht
- Waffenbesitzkarte → Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (§ 10 I, II WaffG)
- Munitionserwerbsschein → Erwerb und Besitz von Munition (§ 10 III WaffG)
- Normalerweise Eintragung in Waffenbesitzkarte für eingetragene Schusswaffen
- Waffenschein → Erlaubnis zum Führen (§ 10 IV WaffG)
Waffenbesitzkarte (WBK)
Allgemeines
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitzvon Waffen und Munition
- Bei entsprechender Eintragung
- Besitzerlaubnis gilt zeitlich unbegrenzt
- Erwerbserlaubnis gebunden an Eintragung
- Dient der Prüfung von Besitzansprüchen
- Auskunftspflicht gegenüber den Behörden
- Aus begründetem Anlass
- Vorlage von Erlaubnisurkunden (z.B. WBK) und Waffen
Angaben
Leihe
Anzeigefrist
- Eintragung in WBK innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb
- Schriftlich oder elektronisch
- Eintragung in Waffenbesitzkarte
- Fristverzug → Bußgeld und Hinterfragung der Zuverlässigkeit (§ 53 I WaffG, Nr. 5 und 7)
- Bei Verlust unverzügliche Meldung an zuständige Behörde
Geltungsdauer
- Erwerbserlaubnis für ein Jahr
- Ausnahme: Sportschützen mit unbefristeter Erwerbserlaubnis (§ 14 IV WaffG)
- Unbefristete Besitzerlaubnis
Besonderheit
- Benennung eines Vereins in der WBK möglich (Schießsportverein, jagdliche Vereinigung)
- Mit Eintragung einer verantwortlichen Person
Munitionserwerbsschein
Waffenschein
- Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen)
- Geltungsdauer bis drei Jahre
- Geltungsbereich beschränkt auf Bedürfnisbereich
Kleiner Waffenschein
- Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- Mit Zulassungszeichen „PTB im Kreis“
- Bedingungen
- Sachkunde, Bedürfnis und Haftpflichtversicherung sind nicht notwendig.
- Außerdem müssen Personalausweise oder Pass mitgeführt werden.
Behördlicher Erlaubnisschein
- Erlaubnis zum Schießen
- Notwendig außerhalb von Schießstätten
- Z.B. in einem Damwildgehege
Ausnahmen der Erlaubnispflicht für Nicht-Jäger
Jagdlich und für die Prüfung sind diese Ausnahmen kaum relevant, deswegen werden sie nur in Kürze abgehandelt. (§ 12 WaffG)
Handeln ohne Erlaubnis
- Siehe: Handeln ohne Erlaubnis
Erwerb und Besitz (ohne Waffenbesitzkarte)
Führen (ohne Waffenschein)
- Eigener befriedeter Besitz
- Fremde Räumlichkeit mit Erlaubnis des Inhabers
- Z.B. Schießstätten
- Waffentransport (nicht schussbereit und zugriffsbereit)
- Zweckbindung (z.B. zum Büchsenmacher, Schiesssportwettkampf, Schießstand)
- Signalwaffen (Bergsteiger, Bootsführer)
- Startpistolen (Regatta, Leichtathletik)
- Führen wesentlicher Bestandteile ohne Schussfähigkeit
Schießen (ohne Schießerlaubnis)
- Schießstätte
- Keine Erlaubnis notwendig
- Hausrecht (mit Begrenzungen)
- Biathlonwettkämpfe
- Kartuschenmunition (Theater, Landwirtschaft)
- Signalwaffen (Rettungsübungen)
- Starterwaffen
Jäger: Besonderheiten
Allgemeines
- Jäger: Person, die einen gültigen Jagdschein besitzt
- Jagdschein → Bedürfnis
- Unbegrenzte Anzahl an Langwaffen
- Zwei Kurzwaffen
- Jägerprüfung → geistige Eignung
- Zweckbindung → Jagdausübung, Schießübungen, Schießwettkämpfe
Handeln ohne Erlaubnis
- siehe: Handeln ohne Erlaubnis
Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte)
- Von Waffen (§ 13 III WaffG)
- Langwaffen → Erwerb mit Jagdschein → Eintragung in WBK innerhalb von zwei Wochen
- Schriftliche Meldung des Erwerbs an örtliche Erlaubnisbehörde
- Unbegrenzte Zahl an Langwaffen
- Kurzwaffen → Voreintragung der gewünschten Kurzwaffe in WBK(1 Jahr gültig) → maximal zwei Kurzwaffen
- Bei besonderem Bedürfnis kann auch der Erwerb weiterer Kurzwaffen beantragt werden.
- Leihe von Jagdwaffen → mit Jagdschein möglich (Gleichstellung mit WBK)
- Von Munition (§ 13 V WaffG) → unbegrenzte Mengen
- Langwaffenmunition → Erwerbsberechtigung nicht notwendig (Jagdschein genügt)
- Kurzwaffenmunition → Erwerbsberechtigung notwendig (Eintrag in WBK oder Munitionserwerbserlaubnis)
Führen und Schießen (Jagdschein)
- Jagdschein erlaubt das schussbereite und zugriffsbereite Führen von Waffen
- Nur im Zusammenhang mit berechtigter Jagdausübung
- Beispiele
- Befugte Jagdausübung
- Einschießen im Revier
- Ausbildung von Jagdhunden im Revier
- Jagdschutz und Forstschutz
Führen (Jagdschein)
- Zugriffsbereit, nicht schussbereit
- Beispiele: unmittelbare Begleitung des Bedürfnisses (z. B. Hin-
/Rückweg zum Revier) - Vorsicht: Transport der Waffe muss nicht zugriffsbereit erfolgen (z.B. im Futteral oder Koffer)
Besonderheiten
- Für Minderjährige und Jagdscheinanwärter
- Siehe: Spezielle Ausnahmen vom Volljährigkeitsgrundsatz
Erlaubnisfreie Waffen
Allgemeines
Beispiele
- Schusswaffen (Modellentwicklung vor dem 01. Januar 1871)
- Einläufige Einzellader mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
- Mit Lunten- oder Funkenzündung
- Mit Zündnadelzündung
- Druckluftwaffen
- Mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“
- Luftdruckwaffen (z.B. Luftgewehre) mit bis zu 7,5 Joule Bewegungsenergie
- In Deutschland frei verkäuflich an Personen über 18 Jahre
- Die vor dem 01.01.1970 hergestellt und in Umlauf gebracht wurden
- Die vor dem 02.04.1991 in der DDR hergestellt und in Umlauf gebracht wurden
- „PTB-Waffen“
- Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen
- Mit Zulassungszeichen „PTB im Kreis“
- Einsteckläufe
/Wechselsysteme/Reduzierhülsen - Wenn die zugehörige Schusswaffe bereits in der WBK eingetragen ist
- Harpunen mit Gummizug
Perkussionswaffen
- Historische Einzellader mit Zündhütchenzündung
- Modelle, die vor 1871 entwickelt wurden, gehören zu den erlaubnisfreien Waffen.