Feuerwaffen müssen vor ihrer Verwendung amtlich beschossen werden. Die Vorgaben hierzu werden im Beschussgesetz geregelt und werden durch die staatlichen Beschussämter der Länder umgesetzt. Neben Feuerwaffen gilt die Beschusspflicht auch für Einsteck- und Austauschläufe sowie für Munition. Geprüft wird die Einhaltung von Maßen, die Sicherheit, Haltbarkeit und die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Waffen.
Das Beschussgesetz regelt Prüfung und Zulassung von Waffen und Munition für die Sicherheit der Verwender.
Die Beschussprüfung erfolgt durch die Beschussämter. Hierbei werden folgende Kriterien geprüft:
Kategorie | Bundesadler (bis 2014) | CIPI.P. (seit 2015) |
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Normalbeschuss | ||
Instandsetzungsbeschuss | ||
Verstärkter Beschuss | ||
Schwarzpulverbeschuss (SP) poudre noir (PN) | ||
Freiwilliger Beschuss | ||
Stahlschrotbeschuss |
Land | Zeichen | Land | Zeichen |
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Belgien | Österreich | ||
Chile | Russland | ||
Finnland | Slowakische Republik | ||
Frankreich | Spanien | ||
Großbritannien | Tschechische Republik | ||
Großbritannien | Ungarn | ||
Italien | Vereinigte Arabische Emirate |
Beschreibung | Bedeutung | Zeichen |
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„F im Fünfeck“ | Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird | |
BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) | Zulassungszeichen für pyrotechnische Munition | |
Munition | Prüfzeichen für Munition mit seitlich angebrachtem Ortszeichen (Beispiel: München) |
Beschreibung | Bedeutung | Zeichen |
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„PTB im Kreis“ | SRS-Waffen | |
„PTB im Viereck“ | Handfeuerwaffen, Schussapparate und Einsteckläufe sowie nicht tragbare Geräte | |
Bauartprüfung |
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Reizstoff-Sprühdosen (Pfefferspray) mit Anwendungsbereich bei Menschen |
Beschreibung | Bedeutung | Zeichen |
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Bundeswehr |
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Polizei |
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Die Ortszeichen zeigen, wo die Waffe beschossen wurde.
Beschussamt | Zeichen |
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Ulm | |
Hannover (bis 2014) | |
Kiel (geschlossen) | |
München | |
Mellrichstadt |