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Beschusszeichen

Staatlicher Beschuss, Beschussgesetz
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Zusammenfassung

müssen vor ihrer Verwendung amtlich beschossen werden. Die Vorgaben hierzu werden im geregelt und werden durch die staatlichen Beschussämter der Länder umgesetzt. Neben gilt die Beschusspflicht auch für Einsteck- und Austauschläufe sowie für . Geprüft wird die Einhaltung von Maßen, die Sicherheit, Haltbarkeit und die ordnungsgemäße Kennzeichnung der .

Grundlagen

Allgemeines

MerkeDas regelt Prüfung und Zulassung von und für die Sicherheit der Verwender.

Beschussprüfung durch Beschussämter (§ 5 BeschussG)

Die erfolgt durch die Beschussämter. Hierbei werden folgende Kriterien geprüft:

  1. Maßhaltigkeit: Einhalten von Maßen bei , und
  2. Funktionssicherheit: , Lademechanismus, Abschießen
  3. Haltbarkeit: Prüfung mit 1-2 Beschusspatronen
  4. Vorgeschriebene Kennzeichnung

Vorgeschriebene Kennzeichnung (§ 24 WaffG)

  1. Name/Firma/Marke des Waffenherstellers
  2. Herstellungsland (zweistelliges Kürzel)
  3. Munitionsbezeichnung / Kaliberbezeichnung
  4. Einfuhrland und -jahr (bei Importwaffen)
  5. Fortlaufende Nummer (Seriennummer) → Eintragung in

Beschusszeichen

Bestandteile (§ 6 BeschussG)

  • Beschussart
    • Bundesadler bis 2014
    • seit 2015
  • Ortszeichen des Beschussamtes
  • Jahreszeichen/Beschussdatum

Beschussart

Allgemeines

  • Beschussart definiert erlaubte Verwendungsart
  • Beispiel: Bei einer mit darf nicht mit einer aus Nitro-Cellulose-Pulver werden.
  • Überstempelung eines Beschusszeichens mit einem „X“ bedeutet die ist nicht mehr beschusstauglich
    • Zuvor vorhandener Beschussstempel ist ungültig

Übersicht

Kategorie

Bundesadler

(bis 2014)

.

(seit 2015)

Normalbeschuss

Instandsetzungsbeschuss

Verstärkter Beschuss

Schwarzpulverbeschuss ()

poudre noir ()

Freiwilliger Beschuss

Stahlschrotbeschuss

    C.I.P.

    Mitgliedsstaaten

    LandZeichenLandZeichen
    Belgien

    Österreich

    Chile

    Russland

    Finnland

    Slowakische Republik

    Frankreich

    Spanien

    Großbritannien

    Tschechische Republik

    Großbritannien

    Ungarn

    Italien

    Vereinigte Arabische Emirate

    Weitere Beschusszeichen

    Ausnahmen von der Beschusspflicht

    • Schwächere sind von der Beschusspflicht ausgenommen
      • Benötigen besondere Prüf- u Zulassungszeichen
    BeschreibungBedeutungZeichen
    „F im Fünfeck“, deren eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird

    BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung)Zulassungszeichen für pyrotechnische

    Prüfzeichen für mit seitlich angebrachtem Ortszeichen (Beispiel: München)

    Zulassungszeichen der PTB

    • PTB: Physikalisch-Technische Bundesanstalt
    BeschreibungBedeutungZeichen
    „PTB im Kreis“SRS-Waffen

    „PTB im Viereck“, Schussapparate und sowie nicht tragbare Geräte

    Bauartprüfung

    Reizstoff-Sprühdosen (Pfefferspray) mit Anwendungsbereich bei Menschen

    Bundeswehr und Polizei

    • von Bundeswehr und Polizei werden durch eigene Ämter beschossen.
    BeschreibungBedeutungZeichen
    Bundeswehr
    • Bei , die vom Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung beschossen wurden

    Polizei

    Ortszeichen

    Die Ortszeichen zeigen, wo die beschossen wurde.

    BeschussamtZeichen
    Ulm

    Hannover

    (bis 2014)

    Kiel (geschlossen)

    Köln

    München

    Mellrichstadt

    Suhl

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