Beschusszeichen

Staatlicher Beschuss, Beschussgesetz
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müssen vor ihrer Verwendung amtlich beschossen werden. Die Vorgaben hierzu werden im geregelt und werden durch die staatlichen Beschussämter der Länder umgesetzt. Neben gilt die Beschusspflicht auch für Einsteck- und Austauschläufe sowie für . Geprüft wird die Einhaltung von Maßen, die Sicherheit, Haltbarkeit und die ordnungsgemäße Kennzeichnung der .

MerkeDas regelt Prüfung und Zulassung von und für die Sicherheit der Verwender.

Die erfolgt durch die Beschussämter. Hierbei werden folgende Kriterien geprüft:

  1. Maßhaltigkeit: Einhalten von Maßen bei , und
  2. Funktionssicherheit: Sicherung, Lademechanismus, Abschießen
  3. Haltbarkeit: Prüfung mit 1–2 Beschusspatronen
  4. Vorgeschriebene Kennzeichnung

Vorgeschriebene Kennzeichnung (§ 24 WaffG)

  1. Name/Firma/Marke des Waffenherstellers
  2. Herstellungsland (zweistelliges Kürzel)
  3. Munitionsbezeichnung / Kaliberbezeichnung
  4. Einfuhrland und -jahr (bei Importwaffen)
  5. Fortlaufende Nummer (Seriennummer) → Eintragung in
  • Beschussart
    • Bundesadler bis 2014
    • seit 2015
  • Ortszeichen des Beschussamtes
  • Jahreszeichen/Beschussdatum

Allgemeines

  • Beschussart definiert erlaubte Verwendungsart
  • Beispiel: Bei einer mit darf nicht mit einer aus Nitro-Cellulose-Pulver werden.
  • Überstempelung eines Beschusszeichens mit einem „X“ bedeutet die ist nicht mehr beschusstauglich
    • Zuvor vorhandener Beschussstempel ist ungültig

Übersicht

Kategorie

Bundesadler

(bis 2014)

.

(seit 2015)

Normalbeschuss

Instandsetzungsbeschuss

Verstärkter Beschuss

Schwarzpulverbeschuss ()

poudre noir ()

Freiwilliger Beschuss

Stahlschrotbeschuss

Mitgliedsstaaten

LandZeichenLandZeichen
Belgien

Österreich

Chile

Russland

Finnland

Slowakische Republik

Frankreich

Spanien

Großbritannien

Tschechische Republik

Großbritannien

Ungarn

Italien

Vereinigte Arabische Emirate

  • Schwächere sind von der Beschusspflicht ausgenommen
    • Benötigen besondere Prüf- u Zulassungszeichen

BedeutungZeichen
„F im Fünfeck“, deren eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird

BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung)Zulassungszeichen für pyrotechnische

Prüfzeichen für mit seitlich angebrachtem Ortszeichen (Beispiel: München)

  • PTB: Physikalisch-Technische Bundesanstalt
BeschreibungBedeutungZeichen
„PTB im Kreis“SRS-Waffen

„PTB im Viereck“, Schussapparate und Einsteckläufe sowie nicht tragbare Geräte

Bauartprüfung

Reizstoff-Sprühdosen (Pfefferspray) mit Anwendungsbereich bei Menschen

  • von Bundeswehr und Polizei werden durch eigene Ämter beschossen.
BeschreibungBedeutungZeichen
Bundeswehr
  • Bei , die vom Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung beschossen wurden

Polizei

Die Ortszeichen zeigen, wo die beschossen wurde.

BeschussamtZeichen
Ulm

Hannover

(bis 2014)

Kiel (geschlossen)

Köln

München

Mellrichstadt

Suhl



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