Die Ansitzjagd ist die in Deutschland am häufigsten ausgeübte Jagdart und gehört zu den Einzeljagden. Der Jäger wartet aus einem Hochsitz oder Ansitz an Wechseln und Äsungsflächen auf das ziehende Stück; übt er sie stehend statt sitzend aus, spricht man vom Anstand. Tagesansitze finden vorwiegend morgens, abends und nach Regenfällen auf Schalenwild statt, Nachtansitze bei Mond- oder Schneehelle auf Schwarzwild, Fuchs und Steinmarder. Entscheidend sind gute Deckung, Schussfeld und die Windrichtung.
- Bei der Ansitzjagd wartet der Jäger auf das ziehende Wild an häufigen Aufenthaltsorten wie Wechseln oder Äsungsflächen.
- Anstand: Anstellen des Jägers in der Nähe von Wildwechseln oder Äsungsplätzen unter Beachtung der Windrichtung (z.B. als Teil eines Pirschgangs).
- Der Ansitz ist die häufigste Jagdart.
- Vorwiegend morgens, abends und nach Regenfällen
- Bejagung von Schalenwild
- Dämmerung und Nacht
- Bei vollem Mond oder Schnee (Sicht)
- Bejagung von Schwarzwild, Fuchs und Steinmarder
- Gute Deckung
- Windrichtung beachten
- Gutes Schussfeld
- Dienen der Verbesserung des Schussfeldes.
- Künstliche Anlage bei Maisfeldern und großen Dickungen.
- Kann im Wald als Äsungsstreifen genutzt werden.
- Krähenfüße: Schussschneisen in verschiedene Richtung von einem Ansitz ausgehend, um in mehrere Richtungen Sicht und Schussfeld zu haben.
- Jagdeinrichtungen (z.B. Ansitze, Salzlecken) dürfen mit Erlaubnis des Grundeigentümers errichtet werden.
- Sie sind Eigentum des Jagdausübungsberechtigen.
- Leitern: An Bäume angelehnte Ansitzeinrichtungen
- Nägel können sich durch Baumbewegungen lösen
- Baumbewegungen können die Schussabgabe beeinträchtigen
- Hochsitze
- Kanzeln
- Eng gewachsenes Holz: Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, Douglasie
- Ungeeignet sind: Erle, Weymouthskiefer, Buche und Birke
- Verwendung von Naturmaterialien
- Bau der Leiter
- Anstellwinkel von ca. 70°
- Sprossen sollten seitlich über Leiterholme überstehen
- Einfügung in das Landschaftsbild
- Abbau nicht mehr benötigter Hochsitze
Rechtlicher Hintergrund
- Vor dem Bau ist die Einwilligung des Grundstückseigentümers notwendig.
- Ggf. ist eine Entschädigung zu zahlen
- Jagdliche Einrichtungen sind das Eigentum des Pächters.
- Bei Weiterverpachtung müssen die Einrichtungen abgebaut oder überlassen werden.
Unfallverhütungsvorschrift für Ansitzbau
- Siehe auch: Unfallverhütungsvorschrift - § 7 Hochsitze
- Prüfung auf Sicherheitsmängel
- Vor jeder Benutzung
- Mindestens einmal jährlich
- Sprossen müssen fest mit Leiterholmen verbunden sein und nach unten abgestützt sein
- Nur an geneigt stehenden Leitern zulässig
- Korrekt: Einkerbung der Leiterholme
- Verwendung von Stülpnägeln oder Metallwinkeln
- Falsch: Aufnageln von Sprossen
- Unverzüglicher Austausch mangelhafter Teile