Zusammenfassung
Die Ansitzjagd ist die häufigste ausgeübte Jagdform. Der Jäger wartet zur Bejagung auf das ziehende Wild an Aufenthaltsorten wie Wechseln oder Äsungsflächen. Man spricht von Anstand, wenn diese Jagdform nicht auf einem Hochsitz sitzend, sondern stehend ausgeübt wird. Tagsüber wird beim Ansitz vor allem Schalenwild und nachts vor allem Schwarzwild bejagt. Aus Sicherheitsgründen ist vor Besteigung einer Ansitzmöglichkeit die Waffe zu entladen. Eine Kombination mit Bewegungsjagden als Ansitz-Drückjagd ist möglich.
Grundlagen
Allgemeines
- Bei der Ansitzjagd wartet der Jäger auf das ziehende Wild an häufigen Aufenthaltsorten wie Wechseln oder Äsungsflächen.
- Anstand: Anstellen des Jägers in der Nähe von Wildwechseln oder Äsungsplätzen unter Beachtung der Windrichtung (z.B. als Teil eines Pirschgangs).
- Der Ansitz ist die häufigste Jagdart.
Tagesansitz
- Vorwiegend morgens, abends und nach Regenfällen
- Bejagung von Schalenwild
Nachtansitz
- Dämmerung und Nacht
- Bei vollem Mond oder Schnee (Sicht)
- Bejagung von Schwarzwild, Fuchs und Steinmarder
Ansitzplatz
Allgemeines
- Gute Deckung
- Windrichtung beachten
- Gutes Schussfeld
Schussschneisen
- Dienen der Verbesserung des Schussfeldes.
- Künstliche Anlage bei Maisfeldern und großen Dickungen.
- Kann im Wald als Äsungsstreifen genutzt werden.
- Krähenfüße: Schussschneisen in verschiedene Richtung von einem Ansitz ausgehend, um in mehrere Richtungen Sicht und Schussfeld zu haben.
Jagdeinrichtungen
- Jagdeinrichtungen (z.B. Ansitze, Salzlecken) dürfen mit Erlaubnis des Grundeigentümers errichtet werden.
- Sie sind Eigentum des Jagdausübungsberechtigen.
Ansitzeinrichtungen
Hohe Ansitze
Ansitzbau
- Eng gewachsenes Holz: Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, Douglasie
- Ungeeignet sind: Erle, Weymouthskiefer, Buche und Birke
- Verwendung von Naturmaterialien
- Bau der Leiter
- Anstellwinkel von ca. 70°
- Sprossen sollten seitlich über Leiterholme überstehen
- Einfügung in das Landschaftsbild
- Abbau nicht mehr benötigter Hochsitze
Rechtlicher Hintergrund
- Vor dem Bau ist die Einwilligung des Grundstückseigentümers notwendig.
- Ggf. ist eine Entschädigung zu zahlen
- Jagdliche Einrichtungen sind das Eigentum des Pächters.
- Bei Weiterverpachtung müssen die Einrichtungen abgebaut oder überlassen werden.
Unfallverhütungsvorschrift
- Siehe auch: Unfallverhütungsvorschrift: § 7 Hochsitze
- Prüfung auf Sicherheitsmängel
- Vor jeder Benutzung
- Mindestens einmal jährlich
- Sprossen müssen fest mit Leiterholmen verbunden sein und nach unten abgestützt sein
- Nur an geneigt stehenden Leitern zulässig
- Korrekt: Einkerbung der Leiterholme
- Verwendung von Stülpnägeln oder Metallwinkeln
- Falsch: aufnageln von Sprossen
- Unverzüglicher Austausch mangelhafter Teile