Zusammenfassung
Die Ausbreitung des Menschen bedeutet für viele Wildarten eine Einschränkung des Lebensraums. So haben unter anderem die Folgen der intensivierten Landwirtschaft zu einem Rückgang der Niederwildbestände geführt. Auch das Recht der Bürger die Natur zur Erholung zu nutzen, führt zu Einschnitten in den Lebensraum des Wildes. Als Gegenmaßnahmen wird die Landwirtschaft kontinuierlich weiterentwickelt, um den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel einzuschränken und Biotope wiederherzustellen. Auch dem Ausweisen von Schutzgebieten wird ein zunehmend großer Stellenwert zugeschrieben.
Grundlagen
Allgemeines
Ursachen
- Verlust von Lebensraum
- Landwirtschaft
- Straßenverkehr
- Freizeitdruck
- Jagddruck
Lebensraumverlust
Problem
Ursachen
Schutzmaßnahmen
- Um dem Verlust von Lebensraum entgegenzuwirken, muss dieser geschützt und verbessert werden.
- Schutz von Lebensraum
- Ausweisen von Schutzgebieten (z.B. Wildschutzgebiet, Naturschutzgebiet)
- Verbesserung des Lebensraums
- Äsungsflächen
- Deckungen
- Feuchtgebiete
Landwirtschaft
Allgemeines
- Die Landwirtschaft führt indirekt durch eine Zerschneidung des Lebensraums zu einem Lebensraumverlust.
- Außerdem führen direkte Schäden wie der Erntetod beim Mähen zu einer Verminderung von Wildtierbeständen.
Ursachen
Mähtod
- Ursache: Beim Mähen oder Ernten werden durch große Erntefahrzeuge Gelege zerstört und Jungwild getötet.
- Zunächst ist eine enge Kooperation mit den Landwirten zu den Mäh-
/Ernteterminen notwendig, um konkrete Schutzmaßnahmen zu planen. - Absuche mit dem Hund
- Wildretter an der Mähmaschine
- Abschreckmaßnahmen
- Aufstellen von Wildscheuchen vor dem Grasschnitt
- Blinklichter
- Verwittern: Mit fremden Duftstoffen Wild abschrecken (z.B. zum Schutz von erlegtem Wild vor Raubwild oder als Abschreckmaßnahme.
- Absuche mit Drohne und Wärmebildkamera
- Seltenere Mahd zu günstigeren Zeitpunkten
Pflanzenschutz
- Integrierte Landwirtschaft
- Weniger chemische Pflanzenschutzmittel
- Vermehrt natürliche Düngung (Brachen, Zwischenfruchtanbau)
Straßenverkehr
Problem
- Der Straßenbau zerstückelt Biotope und verkleinert den Lebensraum.
- Wildunfälle führen zu Wildtierverlusten.
- Wildunfälle müssen unverzüglich an Polizei oder Jagdausübungsberechtigen gemeldet werden
- Zu bestimmten Zeitpunkten treten Wildunfälle vermehrt auf:
- Bei Schalenwild vermehrt während der Paarungszeit.
- Gehäuft in der Morgen- und Abenddämmerung. (Äsungszeiten)
Lokale Schutzmaßnahmen
- Wildwarnreflektoren
- Wildschutzzäune
- Wildbrücken- und -tunnel
- Duftzäune
Straßenrandgestaltung
- Wildunfälle sind abhängig von der Vegetation im Bereich der Straße.
- Die Umgebung von Straßen ist häufig mit attraktiver Äsung begrünt (z.B. Klee und Kräuter).
- Hierdurch ist die Unfallgefahr erhöht.
- Schutzmaßnahme: Am Straßenrand sollten Gräser gesät werden, die von Wild nicht gerne angenommen werde (z.B. Binse).
Wildablenk-Äsungsflächen
- Bei den Ablenk-Äsungsflächen werden attraktive Äsungsflächen fern von der Straße angelegt.
- So werden Wildtiere weg von der Straße „gelenkt“.
- Häufig sind die Ablenkflächen zu nah an Straßen, was wiederum zu vermehrten Wildunfällen führt.
Freizeitdruck
Problem
- Bürger haben das Recht, die Natur zur Erholung zu nutzen. (§ 59 BNatSchG)
- Wild benötigt jedoch Ruhe.
- Häufig haben besonders instabile Ökosysteme einen sehr hohen Freizeitwert.
- Gebirgsökosystem (im Winter) → Wintersportgebiete
Folgen
- Störung des Wildes bei der Äsung
- Vermehrter Äsungsbedarf
- Zunahme von Wildschäden
Störungsanfällige Wildarten
- Kulturflüchter (z. B. Auerwild und Birkwild)
- Rotwild: Es bevorzugt ruhige und offene Landschaften und wird durch Beunruhigung in den Wald gedrängt (→ Schälschäden).
- Gamswild: Es lebt häufig in Wintersportgebieten. Durch die Störung im Winter bei Mangel an Äsung wird der Energiebedarf zu einer ungünstigen Zeit erhöht.
Schutzmaßnahmen
- Aufklärung der Bevölkerung
- Ausweisen von Ruhezonen und Wildschutzgebieten
- Betretungsverbote und örtliche Lenkung der Besucherwege
- Schutzgebiete
Jagddruck
Allgemeines
Ursachen
- Häufiges Pirschen
- Pirschfahrten im Revier
- Häufige Einzelansitze an Äsungsstellen und Einständen
- Mehrere Gesellschaftsjagden
Folgen
- Wild wird heimlich → Schwierige Bejagung
- Zunahme der Wildschäden
Gegenmaßnahmen
- Seltener Einzeljagden
- Einzelne große Gesellschaftsjagden mit großer Strecke
- Kombination mehrerer Bejagungsstrategien
Intervalljagd
- Definition: Hohe Bejagungsintensität in kurzen Zeitintervallen
- Anpassung an Rhythmus des Wildes → „Günstige Zeiten“
- Lange Pausen zwischen den Jagden
- Vorteil: Verringerung des Jagddrucks bei geringem Zeitaufwand
Schwerpunktbejagung
- Definition: Bejagung von Flächen, die zu Wildschäden neigen (z.B. Neuaufforstungen)
- Voraussetzung: Große Waldreviere
- Vorteil: Verminderter Wildschaden
- Nachteil: Hoher Aufwand für Jagderfolg
Schutzgebiete
Allgemeines
- Ausweisung von Schutzgebieten durch den Staat
- Wichtige Maßnahme zum Biotopschutz und Artenschutz
Wildschutzgebiete
- Flächen zum Schutz von Wildarten, zur Wildschadensverhütung und zur Wildforschung
- Festlegung durch Verordnung der Unteren Jagdbehörde
- Betretungsverbote können zum Schutzzweck erlassen werden
- Regelungen zur Jagdausübung durch die Gesetze der Länder
Naturschutzgebiete (§ 23 I BNatSchG)
- Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften wildlebender Tierarten
- Gründe für die Ausweisung von Naturschutzgebieten
- Besonderer Schutz ist notwendig für die Erhaltung wildlebender Tierarten.
- Schutz wegen der Seltenheit des Biotops oder der außergewöhnlichen Schönheit
Jagd in Naturschutzgebieten
- Erlaubnis oder Beschränkung abhängig von Naturschutzgebietsverordnung
- Jagdverbote je nach Wildart und während der Brutzeiten
- Aufstellen von Hochsitzen kann verboten sein
- Je nach Naturschutzgebiet gibt es Verbote zur Fütterung von Wild.
- Einschränkung von Wildäsungsflächen
Nationalparks (§ 24 BNatSchG)
- Großräumig erhaltene und besondere Gebiete
- Höchste Schutzkategorie für Landschaftsteile
- Das Ziel von Nationalparks ist der ungestörte Ablauf der Naturvorgänge.
Biosphärenreservate (§ 25 BNatSchG)
- Großräumige Gebiete
- Vereinbarung von Naturschutz und Landnutzung
- Kernzone → Naturschutzgebiet
- Pflegezone → Erhalt durch den Menschen geschaffener Ökosysteme
- Entwicklungszone → Entwicklung schonender Landwirtschaftsverfahren
Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG)
- Dienen dem Erhalt der Landschaft
- Weniger Vorschriften als Naturschutzgebiete
Naturparks (§ 27 BNatSchG)
- Großräumige Gebiete
- Dienen der Erholung
Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG)
- Rechtlich festgelegte Schöpfungen der Natur bis 5 ha
- Gründe für besonderen Schutz
- Wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe
- Seltenheit, Eigenart, Schönheit
- Beseitigung, Veränderung oder Beschädigung von Naturdenkmälern sind verboten.
- Die Jagdausübung ist erlaubt.