Zusammenfassung
Im engeren Sinne ist eine Fütterung des Wildes in Notzeiten gemeint. Hierzu verpflichtet das Bundesjagdgesetz. Dies darf jedoch nicht einer Erhöhung des Wildbestandes oder dem Erzielen stärkerer Trophäen dienen. Hiervon abzugrenzen sind Ablenkfütterungen, die zur Wildschadensverhütung durch die untere Jagdbehörde genehmigt werden können. Außerdem gibt es Kirrungen, an denen kleine Mengen Futter zum Anlocken und Bejagen verwendet werden. Wichtig bei der Auswahl der Futterart ist eine Berücksichtigung des Äsungstyps, sodass eine Fütterung in jedem Fall artspezifisch erfolgen sollte.
Grundlagen
Allgemeines
- Verpflichtung zur Fütterung des Wildes in Notzeiten (§ 23 BJagdG)
- Fütterung dürfen nicht:
- der Erhöhung des Wildbestandes dienen
- dafür gedacht sein, stärkere Trophäen zu erzielen.
- Eine Verbesserung des Äsungsangebotes ist zu bevorzugen.
Notzeitfütterung
- Definition der Notzeit:
- Zeitraum, in dem Wild ein besonderes Bedürfnis für Ruhe hat.
- Zeitraum, in dem Ernährungsengpässe entstehen.
- Zeitraum, in dem eine Gefahr des Verhungerns besteht.
- Artgerechtes Nahrungsangebot in Notzeiten
- Erhaltungsfutter besteht aus Saftfutter und Raufutter
- z.B. Grummet, Futterrüben, Grassilage
- Je nach Bundesland verboten (außer nach Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde)
- Bejagung im Umkreis der Fütterung verboten
Ablenkfütterung
- Nur mit Erlaubnis (vorwiegend für Schwarzwild)
- Dient der Wildschadensverhütung
- Bejagung von Schwarzwild im Umkreis verboten
Die Fütterung
Futterarten
- Bei der Wahl des Futters muss der Äsungstyp des Wildes berücksichtigt werden.
- Siehe: Praxistipp Fütterung
MerkeEine unsachgemäße Fütterung kann bei Wiederkäuern aufgrund einer Ansäuerung des Magens zum Verenden des Wildes führen.
Silage
- Silage ist ein Saftfutter für Wiederkäuer, welches durch Milchsäuregärung unter Luftabschluss haltbar gemacht wird.
- Silo: Behälter zur Vorratshaltung von Silage
- Grüngut mit einem hohem Wasseranteil (z. B. Gras) sollte vor der Silage erst anwelken.
Lagerung
- Kraftfutter und Raufutter werden trocken gelagert.
- Hackfrüchte werden frostfrei in Mieten oder Rübenkellern eingelagert.
- Mieten sind eben- oder untererdig abgedeckte Anhäufungen von Futtermitteln (wie z. B. Rüben).
- Einmieten ist das Einlagern von Hackfrüchten in Mieten
- Rübenkeller sind Gruben, welche mit Holz ausgebaut werden.
Wildarten
Schwarzwild
- Schwarzwild ist ein Allesfresser. Deshalb ist es bei der Fütterung eher anspruchslos.
- Fütterung mit Körnermais, Getreide, Kartoffeln, Rüben
- Verwendung von Einrichtungen (z.B. Rollfässer, Futterautomaten), die nur kleine Futtermengen freigeben.
- So wird das Schwarzwild lange an der Fütterung gebunden.
- Frischlingsrechen: Bereich einer Fütterung der nur für Frischlinge zugänglich gemacht wird, indem er von einem Zaun mit geringem Lattenabstand umgeben wird.
Wiederkäuer
- Bei der Fütterung von Wiederkäuern muss auf den Äsungstyp geachtet werden (z.B. Konzentratselektierer oder Mischäser)
- Zur Fütterung werden Raufutter und Saftfutter kombiniert.
Hasen
- Standort: Hecken, Hegebüsche im Feld
- Prossholz (z.B. Obstbäume)
- Maiskolben, Äpfel, Rüben
- Saftfutter: Maissilage
- Raufutter: Wiesenheu, Kleeheu
Enten
Fasan
Rebhühner
- Rebhuhnschütten (Siehe: Schütte)
- Futter zum Rebhuhn bringen (anders als beim Fasan)
- Eine Futterstelle je Kette
- Standort: Hecken im freien Gelände mit guter Sicht
- Keine Ansitzmöglichkeiten für Greifvögel
- Körnerfutter: Getreide, Getreidekaff
/Druschabfall , Wildkräutersamen - Druschabfall: Abfälle aus Samen von Gräsern und Wildkräutern, die bei der Getreideernte anfallen.
- Saftfutter: Kohl, Äpfel