Im engeren Sinne ist eine Fütterung des Wildes in Notzeiten gemeint. Hierzu verpflichtet das Bundesjagdgesetz. Dies darf jedoch nicht einer Erhöhung des Wildbestandes oder dem Erzielen stärkerer Trophäen dienen. Hiervon abzugrenzen sind Ablenkfütterungen, die zur Wildschadensverhütung durch die untere Jagdbehörde genehmigt werden können. Außerdem gibt es Kirrungen, an denen kleine Mengen Futter zum Anlocken und Bejagen verwendet werden. Wichtig bei der Auswahl der Futterart ist eine Berücksichtigung des Äsungstyps, sodass eine Fütterung in jedem Fall artspezifisch erfolgen sollte.
Raufutter | Saftfutter | Kraftfutter | |
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Allgemeines |
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Beispiele |
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Eine unsachgemäße Fütterung kann bei Wiederkäuern aufgrund einer Ansäuerung des Magens zum Verenden des Wildes führen.