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Fütterung

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Zusammenfassung

Im engeren Sinne ist eine des in Notzeiten gemeint. Hierzu verpflichtet das Bundesjagdgesetz. Dies darf jedoch nicht einer Erhöhung des oder dem Erzielen stärkerer dienen. Hiervon abzugrenzen sind , die zur durch die genehmigt werden können. Außerdem gibt es , an denen kleine Mengen Futter zum Anlocken und Bejagen verwendet werden. Wichtig bei der Auswahl der ist eine Berücksichtigung des Äsungstyps, sodass eine in jedem Fall artspezifisch erfolgen sollte.

Grundlagen

Allgemeines

Notzeitfütterung

  • Definition der Notzeit:
    1. Zeitraum, in dem ein besonderes für Ruhe hat.
    2. Zeitraum, in dem Ernährungsengpässe entstehen.
    3. Zeitraum, in dem eine Gefahr des Verhungerns besteht.
  • Artgerechtes Nahrungsangebot in Notzeiten
  • Erhaltungsfutter besteht aus und
  • Je nach Bundesland verboten (außer nach Erlaubnis der Unteren
  • Bejagung im Umkreis der verboten

Ablenkfütterung

Die Fütterung

Futterarten

RaufutterSaftfutterKraftfutter
Allgemeines
  • Hoher Nährstoff- und Wassergehalt
  • Für geeignet
  • Hoher Nährstoffgehalt
  • Vorsicht bei Wiederkäuern
Beispiele
  • Heu (Klee, , Laub)

MerkeEine unsachgemäße kann bei Wiederkäuern aufgrund einer Ansäuerung des Magens zum des .

Silage

  • ist ein für , welches durch Milchsäuregärung unter Luftabschluss haltbar gemacht wird.
  • Silo: Behälter zur Vorratshaltung von
  • Grüngut mit einem hohem Wasseranteil (z. B. sollte vor der erst anwelken.

Lagerung

  • und werden trocken gelagert.
  • werden frostfrei in Mieten oder Rübenkellern eingelagert.
    • Mieten sind eben- oder untererdig abgedeckte Anhäufungen von Futtermitteln (wie z. B. .
    • Einmieten ist das Einlagern von Hackfrüchten in Mieten
    • Rübenkeller sind Gruben, welche mit Holz ausgebaut werden.

Wildarten

Schwarzwild

Wiederkäuer

    Hasen

    Enten

    Fasan

    Rebhühner

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