Die Fütterung von Wild ist jagdrechtlich klar reguliert und gliedert sich in drei Formen. Die Notzeitfütterung dient ausschließlich dem Überleben in lang anhaltenden Witterungsnotzeiten, die Ablenkfütterung lenkt Wild, meist Schwarzwild, von empfindlichen Kulturen weg und ist nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig. Die Kirrung bringt kleinste Mengen Futter aus, um Wild bejagen zu können, und gilt rechtlich nicht als echte Fütterung. Eine Verbesserung der natürlichen Äsung ist jeder Fütterung vorzuziehen.
Es gibt 3 Arten von Fütterungen:
- Notzeitfütterung: Die einzige "echte" Fütterung, wenn das Wild in "Not" ist. Sie ist gesetzlich verankert.
- Ablenkfütterung: Dient der Lenkung von Wild zur Wildschadensverhütung.
- Kirrung: Ausbringen kleiner Mengen Futter zur Lockjagd. Keine "echte" Fütterung.
- Ziel: Wildschadensverhütung durch gezielte Lenkung
- Anwendung:
- Nur mit behördlicher Erlaubnis
- Vorwiegend für Schwarzwild in Zeiten hoher Schadensanfälligkeit
- Beispiel: Milchreife des Getreides
- Einschränkung: Bejagung von Schwarzwild im Umkreis (in der Regel) verboten
- Ablenkfütterung: Grundsätzlich verboten (§ 33 JWMG). Ausnahmen nur mit behördlich genehmigter Fütterungskonzeption.
Nur relevant in Baden-Württemberg & 15 weitere.
Fütterung vs. Äsungsverbesserung
- Maßnahmen wie Wildäcker, Wildwiesen und Prossholzflächen gelten als Äsungsverbesserung
/Reviergestaltung , nicht als Fütterung. - Grundlage: Landesjagdgesetze betonen die Pflicht zur Verbesserung natürlicher Lebensgrundlagen (z. B. § 33 JWMG, Art. 43 BayLJG).
- Ziel: Natürliches Äsungsangebot auch in vegetationsarmer Zeit sichern; Fütterung bleibt die Ausnahme (Notzeit
/Ablenkung).
- Ziel: Artgerechtes Nahrungsangebot in echten Notzeiten
- Futter: Erhaltungsfutter bestehend aus
- Saftfutter: Futterrüben, Grassilage
- Raufutter: Heu, getrocknete Blätter, Grummet
- Definition der Notzeit: Zeitraum mit ...
- besonderem Ruhebedürfnis für das Wild
- Ernährungsengpässen
- Gefahr des Verhungerns
- Generelles Fütterungsverbot: Ja, die Fütterung von Schalenwild ist grundsätzlich verboten (§ 33 JWMG).
- Notzeitfütterung: Nur im Rahmen einer behördlich genehmigten Fütterungskonzeption erlaubt.
- Beginn
/Ende der Notzeit: Festlegung durch die Behörde im Rahmen des Konzepts oder per Verordnung. - Verbotene Futtermittel: Tierisches Protein ist generell verboten. Für Wiederkäuer nur Heu, Silage, Rüben, heimisches Obst
/Trester. - Bejagung im Umkreis: Verboten (200 m, § 19 BJagdG).
Nur relevant in Baden-Württemberg & 15 weitere.
Eine Fütterung darf NICHT:
- Der Erhöhung des Wildbestandes dienen
- Dafür gedacht sein, stärkere Trophäen zu erzielen
AchtungEine unsachgemäße Fütterung kann bei Wiederkäuern aufgrund einer Ansäuerung des Magens zum Verenden führen!
- Definition: Saftfutter für Wiederkäuer, das durch Milchsäuregärung unter Luftabschluss haltbar gemacht wird.
- Herstellung:
- Silo: Behälter zur Vorratshaltung von Silage
- Grüngut mit hohem Wasseranteil sollte vor der Silage erst anwelken
- Zusammensetzung:
- Grassilage: Eher als Raufutter zu bewerten
- Maissilage: Echtes Saftfutter
TippFür die Prüfung reicht vereinfacht: Silage = Saftfutter.
- Kraftfutter und Raufutter:
- Trocken lagern (Feuchtigkeit vermeiden)
- Schutz vor Nagetieren (verschlossene Behälter)
- Belüftung zur Schimmelprävention
- Hackfrüchte:
- Frostfrei in Mieten oder Rübenkellern einlagern
- Mieten: Eben- oder unterirdisch abgedeckte Anhäufungen
- Einmieten: Das Einlagern von Hackfrüchten in Mieten
- Rübenkeller: Mit Holz ausgebaute Gruben
- Besonderheiten:
- Allesfresser → bei Fütterung eher anspruchslos
- Hohe Reproduktionsrate → Fütterung kann Bestände stark erhöhen
- Geeignetes Futter: Körnermais, Getreide, Kartoffeln, Rüben
- Spezielle Einrichtungen:
- Rollfässer: Geben nur kleine Futtermengen frei
- Futterautomaten: Zeitgesteuerte Ausgabe
- Frischlingsrechen: Bereich nur für Frischlinge (Zaun mit geringem Lattenabstand)
AchtungÜbermäßige Fütterung mit stärkereichem Mais kann zu erhöhtem Bedarf an tierischem Eiweiß führen - das Schwarzwild bricht dann Grasnarben auf!
- Grundprinzip: Bei der Fütterung von Wiederkäuern muss auf den Äsungstyp geachtet werden (Selektierer vs. Mischäser)
- Futterkombination:
- Basis: Raufutter (Heu, Grummet)
- Ergänzung: Saftfutter (Rüben, Silage)
- Standortwahl:
- Hecken und Hegebüsche im Feld
- Windgeschützte Lage
- Geeignetes Futter:
- Prossholz (z.B. Obstbäume)
- Maiskolben, Äpfel, Rüben
- Saftfutter: Maissilage
- Raufutter: Wiesenheu, Kleeheu
AchtungZu viel Fütterung kann zu Überdüngung von Gewässern durch Kot führen!
- Futterstellen:
- Standort: Hecken, Feldgehölze mit Deckung und Rundumsicht
- Futter:
- Körnerfutter: Getreide, Spreu, Mais
- Ergänzung: Beeren, Rosinen, Saftfutter
- Besonderheiten:
- Rebhuhnschütten (siehe Fasanenschütten)
- Futter zum Rebhuhn bringen (anders als beim Fasan)
- Eine Futterstelle je Kette
- Standortwahl:
- Hecken im freien Gelände mit guter Sicht
- Keine Ansitzmöglichkeiten für Greifvögel
- Futter:
- Körnerfutter: Getreide, Getreidekaff
/Druschabfall, Wildkräutersamen - Druschabfall: Abfälle aus Samen von Gräsern und Wildkräutern bei der Getreideernte.
- Saftfutter: Kohl, Äpfel