Die Fütterung von Wild ist ein kontroverses Thema zwischen Notwendigkeit und Kritik. Du lernst hier die rechtlichen Grundlagen, artspezifische Anforderungen und moderne Ansätze für eine verantwortungsvolle Fütterungspraxis.
Es gibt 3 Arten von Fütterungen:
- Notzeitfütterung: Die einzige "echte" Fütterung, wenn das Wild in "Not" ist. Sie ist gesetzlich verankert.
- Ablenkfütterung: Dient der Lenkung von Wild zur Wildschadensverhütung.
- Kirrung: Ausbringen kleiner Mengen Futter zur Lockjagd. Keine "echte" Fütterung.
MerkeKirrung ≠ Fütterung - Die Kirrung dient der Jagd und bringt nur kleinste Mengen Futter aus.
- Ziel: Wildschadensverhütung durch gezielte Lenkung
- Anwendung:
- Nur mit behördlicher Erlaubnis
- Vorwiegend für Schwarzwild in Zeiten hoher Schadensanfälligkeit
- Beispiel: Milchreife des Getreides
- Einschränkung: Bejagung von Schwarzwild im Umkreis (in der Regel) verboten
- Ablenkfütterung: Grundsätzlich verboten (§ 33 JWMG). Ausnahmen nur mit behördlich genehmigter Fütterungskonzeption.
Nur relevant in Baden-Württemberg & 15 weitere.
Fütterung vs. Äsungsverbesserung
- Maßnahmen wie Wildäcker, Wildwiesen und Prossholzflächen gelten als Äsungsverbesserung
/Reviergestaltung , nicht als Fütterung. - Grundlage: Landesjagdgesetze betonen die Pflicht zur Verbesserung natürlicher Lebensgrundlagen (z. B. § 33 JWMG, Art. 43 BayLJG).
- Ziel: Natürliches Äsungsangebot auch in vegetationsarmer Zeit sichern; Fütterung bleibt die Ausnahme (Notzeit
/Ablenkung).
- Ziel: Artgerechtes Nahrungsangebot in echten Notzeiten
- Futter: Erhaltungsfutter bestehend aus
- Saftfutter: Grummet, Futterrüben, Grassilage
- Raufutter: Heu, getrocknete Blätter
- Definition der Notzeit: Zeitraum mit ...
- besonderem Ruhebedürfnis für das Wild
- Ernährungsengpässen
- Gefahr des Verhungerns
- Generelles Fütterungsverbot: Ja, die Fütterung von Schalenwild ist grundsätzlich verboten (§ 33 JWMG).
- Notzeitfütterung: Nur im Rahmen einer behördlich genehmigten Fütterungskonzeption erlaubt.
- Beginn
/Ende der Notzeit: Festlegung durch die Behörde im Rahmen des Konzepts oder per Verordnung. - Verbotene Futtermittel: Tierisches Protein ist generell verboten. Für Wiederkäuer nur Heu, Silage, Rüben, heimisches Obst
/Trester. - Bejagung im Umkreis: Verboten (200 m, § 19 BJagdG).
Nur relevant in Baden-Württemberg & 15 weitere.
Eine Fütterung darf NICHT:
- Der Erhöhung des Wildbestandes dienen
- Dafür gedacht sein, stärkere Trophäen zu erzielen
AchtungEine unsachgemäße Fütterung kann bei Wiederkäuern aufgrund einer Ansäuerung des Magens zum Verenden führen!
- Definition: Saftfutter für Wiederkäuer, das durch Milchsäuregärung unter Luftabschluss haltbar gemacht wird.
- Herstellung:
- Silo: Behälter zur Vorratshaltung von Silage
- Grüngut mit hohem Wasseranteil sollte vor der Silage erst anwelken
- Zusammensetzung:
- Grassilage: Eher als Raufutter zu bewerten
- Maissilage: Echtes Saftfutter
TippFür die Prüfung reicht vereinfacht: Silage = Saftfutter.
- Kraftfutter und Raufutter:
- Trocken lagern (Feuchtigkeit vermeiden)
- Schutz vor Nagetieren (verschlossene Behälter)
- Belüftung zur Schimmelprävention
- Hackfrüchte:
- Frostfrei in Mieten oder Rübenkellern einlagern
- Mieten: Eben- oder unterirdisch abgedeckte Anhäufungen
- Einmieten: Das Einlagern von Hackfrüchten in Mieten
- Rübenkeller: Mit Holz ausgebaute Gruben
- Besonderheiten:
- Allesfresser → bei Fütterung eher anspruchslos
- Hohe Reproduktionsrate → Fütterung kann Bestände stark erhöhen
- Geeignetes Futter: Körnermais, Getreide, Kartoffeln, Rüben
- Spezielle Einrichtungen:
- Rollfässer: Geben nur kleine Futtermengen frei
- Futterautomaten: Zeitgesteuerte Ausgabe
- Frischlingsrechen: Bereich nur für Frischlinge (Zaun mit geringem Lattenabstand)
AchtungÜbermäßige Fütterung mit stärkereichem Mais kann zu erhöhtem Bedarf an tierischem Eiweiß führen - das Schwarzwild bricht dann Grasnarben auf!
- Grundprinzip: Bei der Fütterung von Wiederkäuern muss auf den Äsungstyp geachtet werden (Selektierer vs. Mischäser)
- Futterkombination:
- Basis: Raufutter (Heu, Grummet)
- Ergänzung: Saftfutter (Rüben, Silage)
- Standortwahl:
- Hecken und Hegebüsche im Feld
- Windgeschützte Lage
- Geeignetes Futter:
- Prossholz (z.B. Obstbäume)
- Maiskolben, Äpfel, Rüben
- Saftfutter: Maissilage
- Raufutter: Wiesenheu, Kleeheu
- Futterstellen:
- Standort: Hecken, Feldgehölze mit Deckung und Rundumsicht
- Futter:
- Körnerfutter: Getreide, Spreu, Mais
- Ergänzung: Beeren, Rosinen, Saftfutter
- Besonderheiten:
- Rebhuhnschütten (siehe Fasanenschütten)
- Futter zum Rebhuhn bringen (anders als beim Fasan)
- Eine Futterstelle je Kette
- Standortwahl:
- Hecken im freien Gelände mit guter Sicht
- Keine Ansitzmöglichkeiten für Greifvögel
- Futter:
- Körnerfutter: Getreide, Getreidekaff
/Druschabfall, Wildkräutersamen - Druschabfall: Abfälle aus Samen von Gräsern und Wildkräutern bei der Getreideernte.
- Saftfutter: Kohl, Äpfel