Zusammenfassung
Bei der Beizjagd werden abgerichtete Greifvögel zur Jagd verwendet. Als Beizvögel werden zum Beispiel Habicht, Steinadler und Wanderfalke verwendet. Mit diesen wird vor allem Niederwild wie Wildkaninchen und Fasan bejagt. Für das Halten von Greifvögeln gelten gesetzliche Vorgaben. So muss der Halter einen Falknerjagdschein besitzen und den Besitz der Vögel der unteren Jagdbehörde anzeigen. Außerdem dürfen maximal zwei Greifvögel gehalten werden.
Grundlagen
Allgemeines
- Beizjagd ist die Jagd mit abgerichteten Greifvögeln.
- Zähmen und Abrichten von Greifvögeln wird als Abtragen bezeichnet.
- Konditionierung durch Anpassung der Ernährung
Gesetzliche Vorschriften
- Für das Halten von Greifen und Falken gelten gewisse Voraussetzungen (§ 3 BWildSchV).
- Falknerjagdschein
- Voraussetzung: Jägerprüfung und Falknerprüfung
- Haltung von maximal zwei Greifvögeln
- Habicht, Sperber, Steinadler und Wanderfalke
- Dauerhafte und unverwechselbare Kennzeichnung der Vögel
- Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde (meist Untere Jagdbehörde)
Aushorstung
- Aushorstung ist die Entnahme junger Greifvögel und Eulen oder Eiern aus dem Horst.
- Verwendung meist zur Abrichtung für die Beizjagd
- Erlaubnis durch zuständige Behörde notwendig
Bejagung
- Als Greifvögel werden Steinadler, Habicht und Wanderfalke verwendet.
- Bejagte Wildarten:
- Rebhuhn, Fasan
- Rabenkrähen
- Wildkaninchen, Feldhase
- Fuchs
- Das Wild wird durch Jäger und Jagdhund und
/oder Frettchen hochgemacht. - Der Greifvogel schlägt das Wild.
Ausrüstung
Beizvogel
- Falkenhaube
- Geschüh mit Bellen (Glöckchen)
- GPS
- Geschühriemen
Falkner
- Falknerhandschuh
- Falknertasche
/ -weste - Falknermesser
- Federspiel
Falknermesser
- Messer speziell für die Beizjagd
- Aufbau: Vordere Teil ist scharf (ca. 2-3 cm), hinterer Teil bis zum Griff ist stumpf.