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Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV)

Bundeswildschutzverordnung, BWildSchV

Grundlagen

  • Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV): Rechtsvorschrift zum Schutz von Wildarten in Deutschland.
  • Ziel: Schutz bestimmter Wildarten durch Regelung von , Handel und Umgang.
  • Begriff "Tiere": Umfasst lebende und tote Tiere sowie deren erkennbare Teile, Erzeugnisse, Eier und Nester.

Wir vereinfachen und kürzen das Gesetz, um es besser verdaulich zu machen. Im Zweifel in der Bundeswildschutzverordnung nachlesen!

Verbote (§ 2 BWildSchV)

In der Bundeswildschutzverordnung gibt es 3 Kategorien von Verboten. Die zugehörigen Tiere sind in Anlage 1 definiert:

  1. Besitzverbot: Tiere der Anlage 1, Teil A genannten Arten dürfen nicht besessen werden.
  2. Handelsverbot: Tiere der Anlage 1, Teil B genannten Arten dürfen nicht gewerbsmäßig gekauft, verkauft oder getauscht werden.
  3. Verwendungsverbote: Tiere der Anlage 1, Teil C genannten Arten dürfen nur unter bestimmten Bedingungen erworben, gehandelt oder verwendet werden.

Sanktionen

  • Strafvorschriften: Verstöße gegen Handels- oder Besitzverbote können strafrechtlich geahndet werden.
  • Ordnungswidrigkeiten: Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten, Kennzeichnung und weitere Regelungen gelten als .

Halten von Greifvögeln (§ 3 BWildSchV)

Die Haltung von ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

  1. Falknerjagdschein erforderlich.
  2. Bis 2 Exemplare der Arten , , und .
  3. Kennzeichnungspflicht: Unverwechselbare und dauerhafte Kennzeichnung.
  4. Meldepflicht: und Zu-/Abgänge sind der zuständigen Behörde zu melden.

Anlagenübersicht

  • Es gibt Anlage 1 bis 6.
  • Wichtig:
    • Anlage 1: Arten, die unter die Verbote fallen Handel, etc.)
    • Anlage 4: Greifvogel- und Falkenarten, deren Haltung beschränkt ist.
  • Ausnahmen:
    • Anlage 2: Ausnahmen von bestimmten Verboten.
    • Anlage 3: Weitere Ausnahmen bei nicht-gewerblichen Tätigkeiten.
    • Anlage 5: Kennzeichnungspflichtige Wildarten.
    • Anlage 6: Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch.

In der Tabelle nur ein paar Beispiele, die manchmal in der schriftlichen Prüfung gefragt werden.

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