Grundlagen
- Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV): Rechtsvorschrift zum Schutz von Wildarten in Deutschland.
- Ziel: Schutz bestimmter Wildarten durch Regelung von Besitz, Handel und Umgang.
- Begriff "Tiere": Umfasst lebende und tote Tiere sowie deren erkennbare Teile, Erzeugnisse, Eier und Nester.
Wir vereinfachen und kürzen das Gesetz, um es besser verdaulich zu machen. Im Zweifel in der Bundeswildschutzverordnung nachlesen!
Verbote (§ 2 BWildSchV)
In der Bundeswildschutzverordnung gibt es 3 Kategorien von Verboten. Die zugehörigen Tiere sind in Anlage 1 definiert:
- Besitzverbot: Tiere der Anlage 1, Teil A genannten Arten dürfen nicht besessen werden.
- Handelsverbot: Tiere der Anlage 1, Teil B genannten Arten dürfen nicht gewerbsmäßig gekauft, verkauft oder getauscht werden.
- Verwendungsverbote: Tiere der Anlage 1, Teil C genannten Arten dürfen nur unter bestimmten Bedingungen erworben, gehandelt oder verwendet werden.
Sanktionen
- Strafvorschriften: Verstöße gegen Handels- oder Besitzverbote können strafrechtlich geahndet werden.
- Ordnungswidrigkeiten: Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten, Kennzeichnung und weitere Regelungen gelten als Ordnungswidrigkeit.
Halten von Greifvögeln (§ 3 BWildSchV)
Die Haltung von Greifvögeln ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
- Falknerjagdschein erforderlich.
- Bis 2 Exemplare der Arten Habicht, Sperber, Steinadler und Wanderfalke.
- Kennzeichnungspflicht: Unverwechselbare und dauerhafte Kennzeichnung.
- Meldepflicht: Bestand und Zu-
/Abgänge sind der zuständigen Behörde zu melden.
Anlagenübersicht
- Es gibt Anlage 1 bis 6.
- Wichtig:
- Anlage 1: Arten, die unter die Verbote fallen (Besitz, Handel, etc.)
- Anlage 4: Greifvogel- und Falkenarten, deren Haltung beschränkt ist.
- Erlaubt sind nur die 4 oben genannten: Habicht, Sperber, Steinadler und Wanderfalke
- Ausnahmen:
- Anlage 2: Ausnahmen von bestimmten Verboten.
- Anlage 3: Weitere Ausnahmen bei nicht-gewerblichen Tätigkeiten.
- Anlage 5: Kennzeichnungspflichtige Wildarten.
- Anlage 6: Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch.
In der Tabelle nur ein paar Beispiele, die manchmal in der schriftlichen Prüfung gefragt werden.