Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV)

Bundeswildschutzverordnung, BWildSchV
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Die , kurz , ist das artenschutzrechtliche Instrument für Wildarten in Deutschland und schränkt , Handel und Verkehr mit bestimmten ein. Sie ist das jagdrechtliche Gegenstück zur Bundesartenschutzverordnung, die dasselbe für nicht Arten regelt. Der Begriff umfasst dabei nicht nur lebende und tote Wildtiere, sondern auch deren Teile, Erzeugnisse, Eier und Nester. Die ergänzt damit das Bundesjagdgesetz.

  • Die () schützt bestimmte Wildarten, indem sie und Handel mit diesen einschränkt.
  • Die ist das artenschutzrechtliche Instrument für Wildarten. Sie ist vergleichbar mit der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), die dasselbe für alle nicht-jagdbaren Arten tut.
  • Der Begriff "" umfasst in der nicht nur lebende und tote , sondern auch deren Teile, Erzeugnisse, Eier und Nester (§ 1 Abs. 2 ). Ein Besitzverbot für ein schließt somit automatisch auch dessen Eier ein!

Wir vereinfachen und kürzen das Gesetz, um es besser verdaulich zu machen. Im Zweifel in der Bundeswildschutzverordnung nachlesen!

Tipp Rot, Schwarz, Dam, , , Sika), , und sämtliches , etc.) stehen nicht in den BWildSchV-Anlagen und dürfen verkauft werden.

Die Anlagen der bilden ein abgestuftes System von Verboten und Ausnahmen:



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