Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV)

Bundeswildschutzverordnung, BWildSchV

Die regelt, was du mit geschütztem nach dem oder Auffinden tun darfst – insbesondere , Handel und Weitergabe. Sie soll verhindern, dass seltene Arten aus kommerziellen Gründen bejagt werden.

  • Die () schützt bestimmte Wildarten, indem sie und Handel mit diesen Tieren einschränkt.
  • Die ist das artenschutzrechtliche Instrument für jagdbare Wildarten. Sie ist vergleichbar mit der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), die dasselbe für alle nicht-jagdbaren Arten tut.
  • Der Begriff "Tiere" umfasst in der nicht nur lebende und tote Tiere, sondern auch deren Teile, Erzeugnisse, Eier und Nester (§ 1 Abs. 2 ). Ein Besitzverbot für ein Tier schließt somit automatisch auch dessen Eier ein!

Wir vereinfachen und kürzen das Gesetz, um es besser verdaulich zu machen. Im Zweifel in der Bundeswildschutzverordnung nachlesen!

Tipp Rot, Schwarz, Dam, , , Sika), , und sämtliches , etc.) stehen nicht in den BWildSchV-Anlagen und dürfen verkauft werden.

Die Anlagen der bilden ein abgestuftes System von Verboten und Ausnahmen:



Nächster Artikel