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Einführung zur Wildbrethygiene

Wildbrethygiene, Wildhygiene

Zusammenfassung

Die Wildbrethygiene umfasst alle Maßnahmen zur hygienischen Gewinnung von Wildfleisch. Sie beginnt bereits vor dem Schuss mit der Planung. Das Ziel ist es einen sicheren am breit stehenden anzubringen. Bei der Versorgung gilt es auf Sauberkeit und Erhalt der Magen-Darm-Barriere zu achten, während gleichzeitig das auf überprüft wird. Im Anschluss ist ein rasches Auskühlen notwendig. Bei muss auf die Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung geachtet werden.

Grundlagen

Verantwortung des Jägers

sind Erzeuger des hochwertigen und natürlichen Lebensmittel "Wildbret". Das ist einer der häufigsten Gründe (47 %, Quelle: DJV 2018) den zu machen.

Wir stellen dieses "Bio"-Fleisch jedoch nicht nur für uns selbst her, sondern auch für Dritte. Das ist eine große Verantwortung! Deshalb ist uns die Wildbrethygiene für die Ausbildung wichtig.

MerkeDie Wildbrethygiene beginnt vor dem Schuss mit der "Lebenduntersuchung" und endet erst nach dem Schuss beim Verzehr des Wildbrets.

Pflichten

Bei der des Nahrungsmittels „Wildbret“ unterliegt der einigen Pflichten.

Ablauf

  1. Vor dem Schuss:
  2. Der Schuss: Erlegung
  3. Nach dem Schuss:
    • Erstversorgung (Aufbrechen / Ausweiden)
    • Transport
    • Lagerung: Kühlung und Fleischreifung
    • Abziehen der Haut und Zerwirken

Ansprechen

  • Lebenduntersuchung: Ähnlich der Lebenduntersuchung bei Schlachttieren, beginnt die Beurteilung des Gesundheitszustandes beim lebenden (Lebendbeschau).
  • : Durch die Lebendbeschau vor dem Schuss sollen erkannt werden (z.B. fehlendes Fluchtverhalten oder gestörte Bewegung).
  • Unfallwild und Fallwild: Bei beiden ist die Lebendbeschau eingeschränkt bzw. nicht möglich. Das Wildbret darf nicht vermarktet werden (Unfallwild) bzw. ist genussuntauglich (Fallwild).
MerkeDas mit dem Überprüfen auf vor dem Schuss ist der erste Schritt zur Sicherstellung der Wildbrethygiene.

Erlegung

  • Treffersitz: Ziel ist ein an breit stehendem
    • : Besonders kritisch, da sie die Körperhöhlen stark verunreinigen und Keime durch den Blutkreislauf in alle Organe transportieren Schnell Aufbrechen
  • Bewegungsjagd:Schlechterer Treffersitz bei Bewegungsjagd (z.B. als bei
    • Schussdisziplin: Ein sollte angestrebt werden. "Besser zerschossen, als Pansen/Magen/Darm eröffnet".
    • Kurzläufige (langsame) Hunde: Zum einen hat das weniger Stress, weil es nicht gehetzt wird. Zum anderen zieht das langsamer vor den Schützen.
MerkeHochflüchtiges wird nichtbeschossen.

Nach dem Schuss (Versorgung)

  • Zur Versorgung von gehören alle Tätigkeiten vom Aufbrechen bis zur gekühlten Lagerung, die der hygienischen Gewinnung des Lebensmittels Wildfleisch und der verwertbaren Organe dienen.
  • Sachgemäße Versorgung → Hohe Qualität des Wildbrets
  • Bestandteile:
    • Transport
    • Aufbrechen
    • Kühlung und Fleischreifung
    • Zerwirken: Aus der Decke (Schwarte) schlagen und Zerlegen von in küchenfertige Wildbret-Portionen

Todesart

Je nach Todesart ist das Wildbret als Nahrungsmittel tauglich oder nicht. Außerdem leiten sich aus der Todesart Konsequenzen für den weiteren Umgang ab.

Erlegtes

Definition

  • , das erlegt wurde
  • Beispiele: Schuss oder
  • , das weder durch noch andere sichtbare äußere Gewalteinwirkung zum Tod gekommen ist
  • Beispiele: Krankheit, Hunger, Alter
  • , das durch äußere Gewalteinwirkung (außer getötet wurde
  • Beispiel: Verkehr, Zaun

Verwertung

  • ✅ Genusstauglich
  • ❌ Nicht Genusstauglich
  • ⚠️ Keine Vermarktung

Konsequenz

  • 🛒 Vermarktung
  • 🕳 Unschädliche Beseitigung
  • Vermehrtes Auftreten → Info an Veterinäramt

Bild

Amtliche Fleischuntersuchung

  • Ziel: Schutz des Endverbrauchers und Sicherstellung, dass nur gesundes Wildbret vermarktet wird.
  • Durchführung: Durch Amtstierärzte (Veterinäramt).
  • Untersuchungsumfang: Untersuchung aller Teile des Tieres, einschließlich Blut und nicht zerwirktem Wildkörper mit Aufbruch (Organen).
  • Markierung: Untersuchtes wird mit Stempelabdrücken an der Innenseite der Keulen, Bauchlappen, Rippenbögen und auf dem Brustbein markiert.

Wann muss eine amtliche Fleischuntersuchung verpflichtend durchgeführt werden?

  1. : Wenn und das für den Verzehr vorgesehen ist.
  2. Gewerbemäßiger Handel: Bei der Abgabe an den gewerbemäßigen Handel (z.B. an .
  3. Umweltkontamination: Bei Verdacht auf eine Umweltkontamination (z.B. radioaktive Strahlung).

Wann kann auf eine amtliche Fleischuntersuchung verzichtet werden?

  1. Bedingung: Keine vorhanden.
  2. Verwertung im Haushalt: Wenn das Wildbret im eigenen Haushalt des Jägers verwertet wird.
  3. Lokale Vermarktung: Bei der lokalen Vermarktung in kleinen Mengen.

Praxis der Einsendung

  • Sicherheitsmaßnahmen:
    • Verwendung von Einmalhandschuhen
    • Vermeidung des Kontakts von Hunden mit dem .
  • Transport: In vollständig verschließbaren Behältern transportieren.
  • Meldung: Bei Seuchenverdacht sofortige Meldung an den Amtstierarzt.
  • Kennzeichnung: Behälter mit „Vorsicht: Tierisches Untersuchungsmaterial!“ kennzeichnen.

Umweltkontamination

  • Beispiel: Radioaktive Strahlung, insbesondere durch Cäsium-137.
  • Betroffene Arten: Besonders , das im Herbst und Winter nach Hirschtrüffeln sucht.
  • Grenzwert: Wildbret darf maximal 600 Becquerel pro Kilogramm an Cäsium-137 enthalten.
  • Untersuchung: Muskulatur ohne Fettanteil wird auf Radioaktivität untersucht.

Trichinenuntersuchung/Trichinenschau

  • Ziel: Sicherstellung, dass das Wildbret frei von ist, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.
  • Durchführung: Verpflichtende Untersuchung von , und Dachsen und Fleischfresser).
  • Wann ist die Trichinenuntersuchung erforderlich? → Untersuchung ist erforderlich, wenn das Fleisch zum Verzehr durch Menschen vorgesehen ist.
  • Voraussetzungen zur Probenentnahme:
    1. Schulung: müssen geschult sein.
    2. Beauftragung: Die zuständige Veterinärbehörde beauftragt den zur Durchführung.
  • Übertragung der Pflicht: Die Pflicht zur Probenentnahme kann an Wildhändler, Metzgereien oder Restaurants übertragen werden.
  • Rechtsfolgen bei Missachtung: Missachtung der Pflicht ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe und Entzug des geahndet werden.

Probenentnahme

  • Die Proben werden aus 2 Stelle entnommen:
    1. Zwerchfellpfeiler
    2. Vorderlaufmuskulatur
  • Jede Probe muss folgende Kennzeichnung enthalten:
    1. Wildmarke
    2. Wildursprungsschein
  • Wildursprungsschein: Der Wildursprungsschein weist zusammen mit der Wildmarke die Zugehörigkeit von und Trichinenprobe nach und ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen des Wildbrets. Dieser kann auch digital eingereicht werden.

Untersuchung

  • Testmethode: Durchführung mittels Verdauungsmethode unter Zuhilfenahme von Salzsäure und Pepsin.
  • Behördliche Freigabe: Die Behörde stempelt das als „trichinenfrei“ auf Brustbein oder nach erfolgreicher Untersuchung.
  • Weiterverarbeitung: Erst nach erfolgter Freigabe darf das Wildbret weiterverarbeitet (z.B. zerwirkt) und vermarktet werden. Kühlung und Abschwarten dürfen jedoch bereits vor der Freigabe erfolgen.
  • Umgang mit positiven Befunden:
    • Meldepflicht: Positive Befunde müssen sofort an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden.
    • Maßnahmen: Infiziertes Fleisch muss unschädlich beseitigt werden und darf nicht in den Verzehr gelangen.

Waidmannssprache

Laiensprache
Aufschneiden der Haut bei
Abschneiden (z.B. mit dem
Herausnehmen des (Herz, Lunge, Leber, Milz und Nieren) und des (Organe der Bauchhöhle)
von kleinem
Ausbluten lassen von erlegtem
Zerlegen von in küchenfertige Wildbret-Portionen
Spezieller Raum für das Zerlegen des
Spezieller Raum für die Lagerung und Verarbeitung von
Wildfleisch, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist

Fett auf dem bei (außer : Weiß)

Fell des (außer :
Abhäuten / Abziehen des Fells von
Fell/Haut von , und Bären
Abziehen der bei und
Körper des ohne .

Behaarte Haut bei (ausgenommen Bär und , , , und

Abziehen der Haut bei , außer () und (), einschließlich allen Federwildes (Vogelbalg).
Körper des ohne Fell
Abstreifen/StreifenAbziehen der Haut bei , , (außer und Bär)
, das in übergeht (genussuntauglich wird)
Wenn zu langsam auskühlt und durch genussuntauglich wird.

Sterben von durch Krankheit oder Hunger

Sterben von durch die Jagd wie z. B. den Schuss oder auf natürlichem Wege

Die weniger hochwertigen Teile des Wildbrets, welche gekocht werden. Hierzu gehören: Rippen, anhängende Bauchlappen, teilweise auch und Kopf.

Abdecken des erlegten zum Schutz vor Hierzu kann das mit Reisig bedeckt werden.

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