Einführung zur Wildbrethygiene

Wildbrethygiene, Wildhygiene
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Die umfasst alle Maßnahmen zur hygienischen Gewinnung von Wildfleisch. Sie beginnt bereits vor dem Schuss mit der Planung. Das Ziel ist es einen sicheren am breit stehenden Wild anzubringen. Bei der Versorgung gilt es auf Sauberkeit und Erhalt der Magen-Darm-Barriere zu achten, während gleichzeitig das Wild auf überprüft wird. Im Anschluss ist ein rasches Auskühlen notwendig. Bei muss auf die Entnahme von Proben zur geachtet werden.

sind Erzeuger des hochwertigen und natürlichen Lebensmittel "". Das ist einer der häufigsten Gründe (47 %, Quelle: DJV 2018) den zu machen.

Wir stellen dieses "Bio"-Fleisch jedoch nicht nur für uns selbst her, sondern auch für Dritte. Das ist eine große Verantwortung! Deshalb ist uns die für die Ausbildung wichtig.

MerkeDie beginnt vor dem Schuss mit der "Lebenduntersuchung" und endet erst nach dem Schuss beim Verzehr des Wildbrets.

Bei der des Nahrungsmittels „“ unterliegt der einigen Pflichten.

  1. Vor dem Schuss:
  2. Der Schuss: Erlegung
  3. Nach dem Schuss:
  • Lebenduntersuchung: Ähnlich der Lebenduntersuchung bei Schlachttieren, beginnt die Beurteilung des Gesundheitszustandes beim lebenden (Lebendbeschau).
  • : Durch die Lebendbeschau vor dem Schuss sollen erkannt werden (z.B. fehlendes Fluchtverhalten oder gestörte Bewegung).
  • und : Bei beiden ist die Lebendbeschau eingeschränkt bzw. nicht möglich. Das darf nicht vermarktet werden () bzw. ist genussuntauglich ().
MerkeDas mit dem Überprüfen auf vor dem Schuss ist der erste Schritt zur Sicherstellung der .

  • Treffersitz: Ziel ist ein an breit stehendem Wild
    • Waidwundschüsse: Besonders kritisch, da sie die Körperhöhlen stark verunreinigen und Keime durch den Blutkreislauf in alle Organe transportieren Schnell
  • Bewegungsjagd:Schlechterer Treffersitz bei Bewegungsjagd (z.B. als bei
    • Schussdisziplin: Ein sollte angestrebt werden. "Besser zerschossen, als Pansen/Magen/Darm eröffnet".
    • Kurzläufige (langsame) Hunde: Zum einen hat das Wild weniger Stress, weil es nicht gehetzt wird. Zum anderen zieht das Wild langsamer vor den Schützen.
MerkeHochflüchtiges Wild nicht beschießen.

  • Zur Versorgung von Wild gehören alle Tätigkeiten vom bis zur gekühlten Lagerung, die der hygienischen Gewinnung des Lebensmittels Wildfleisch und der verwertbaren Organe dienen.
  • Sachgemäße Versorgung → Hohe Qualität des Wildbrets
  • Bestandteile:

Je nach Todesart ist das als Nahrungsmittel tauglich oder nicht. Außerdem leiten sich aus der Todesart Konsequenzen für den weiteren Umgang ab.

Erlegtes Wild

Fallwild

Unfallwild

Definition

  • Wild, das erlegt wurde
  • Beispiele: Schuss oder
  • Wild, das weder durch noch andere sichtbare äußere Gewalteinwirkung zum Tod gekommen ist
  • Beispiele: Krankheit, Hunger, Alter
  • Wild, das durch äußere Gewalteinwirkung (außer getötet wurde
  • Beispiel: Verkehr, Zaun

Verwertung

  • ✅ Genusstauglich
  • ❌ Nicht Genusstauglich
  • ⚠️ Keine Vermarktung

Konsequenz

  • 🛒 Vermarktung
  • 🕳 Unschädliche Beseitigung
  • Vermehrtes Auftreten → Info an Veterinäramt

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  • Ziel: Schutz des Endverbrauchers und Sicherstellung, dass nur gesundes vermarktet wird.
  • Durchführung: Durch das zuständige Veterinäramt.
  • Untersuchungsumfang: Untersuchung aller Teile des Tieres, einschließlich Blut und nicht zerwirktem Wildkörper mit (Organen).
  • Markierung: Nach der Untersuchung wird das Wild mit Stempelabdrücken gekennzeichnet (z. B. an Keulen, Brustbein).
  1. : Wenn vorliegen und das Wild für den Verzehr vorgesehen ist.
  2. Gewerbemäßiger Handel: Bei der Abgabe an den gewerbemäßigen Handel (z.B. an .
  3. Umweltkontamination: Bei Verdacht auf eine Umweltkontamination (z.B. radioaktive Strahlung).
  1. Bedingung: Keine vorhanden.
  2. Verwertung im Haushalt: Wenn das im eigenen Haushalt des Jägers verwertet wird.
  3. Lokale Vermarktung: Bei der lokalen Vermarktung in kleinen Mengen.
  • Sicherheitsmaßnahmen:
    • Verwendung von Einmalhandschuhen
    • Vermeidung des Kontakts von Hunden mit dem Wild.
  • : In vollständig verschließbaren Behältern transportieren.
  • Meldung: Bei Seuchenverdacht sofortige Meldung an das Veterinäramt.
  • Kennzeichnung: Behälter mit „Vorsicht: Tierisches Untersuchungsmaterial!“ kennzeichnen.
  • Beispiel: Radioaktive Strahlung, insbesondere durch Cäsium-137.
  • Betroffene Arten: Besonders , das im Herbst und Winter nach Hirschtrüffeln sucht.
  • Grenzwert: darf maximal 600 Becquerel pro Kilogramm an Cäsium-137 enthalten.
  • Untersuchung: Muskulatur ohne Fettanteil wird auf Radioaktivität untersucht.
  • Ziel: Sicherstellung, dass das frei von ist, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.
  • Durchführung: Verpflichtende Untersuchung von , und Dachsen und Fleischfresser).
  • Wann ist die erforderlich? → Untersuchung ist erforderlich, wenn das Fleisch zum Verzehr durch Menschen vorgesehen ist.
  • Voraussetzungen zur Probenentnahme:
    1. Schulung: müssen geschult sein.
    2. Beauftragung: Die zuständige Veterinärbehörde beauftragt den zur Durchführung.
  • Übertragung der Pflicht: Die Pflicht zur Probenentnahme kann an Wildhändler, Metzgereien oder Restaurants übertragen werden.
  • Rechtsfolgen bei Missachtung: Missachtung der Pflicht ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe und Entzug des geahndet werden.
  • Die Proben werden aus 2 Stelle entnommen:
    1. Zwerchfellpfeiler
    2. Vorderlaufmuskulatur
  • Jede Probe muss folgende Kennzeichnung enthalten:
  • Wildursprungsschein: Der weist zusammen mit der die Zugehörigkeit von Wild und Trichinenprobe nach und ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen des Wildbrets. Dieser kann auch digital eingereicht werden.

  • Testmethode: Durchführung mittels Verdauungsmethode unter Zuhilfenahme von Salzsäure und Pepsin.
  • Behördliche Freigabe: Die Behörde stempelt das Wild als „trichinenfrei“ auf Brustbein oder nach erfolgreicher Untersuchung.
  • Weiterverarbeitung: Erst nach erfolgter Freigabe darf das weiterverarbeitet (z.B. und vermarktet werden. Kühlung und dürfen jedoch bereits vor der Freigabe erfolgen.
  • Umgang mit positiven Befunden:
    • Meldepflicht: Positive Befunde müssen sofort an das Veterinäramt gemeldet werden.
    • Maßnahmen: Infiziertes Fleisch muss unschädlich beseitigt werden und darf nicht in den Verkehr gelangen.

Laiensprache
AufschärfenAufschneiden der Haut bei Wild
AbschärfenAbschneiden (z.B. mit dem
Herausnehmen des (Herz, Lunge, Leber, Milz und Nieren) und des (Organe der Bauchhöhle)
Ausnehmen von kleinem
AusschweißenAusbluten lassen von erlegtem Wild
Zerlegen von Wild in küchenfertige Wildbret-Portionen
ZerwirkraumSpezieller Raum für das Zerlegen des Wildes
WildkammerSpezieller Raum für die Lagerung und Verarbeitung von Wild
WildbretWildfleisch, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist

Fett auf dem bei (außer : Weiß)

DeckeFell des (außer :
aus der Decke schlagenAbhäuten / Abziehen des Fells von
SchwarteFell/Haut von , und Bären
AbschwartenAbziehen der bei und
DachskernKörper des ohne .
Balg

Behaarte Haut bei (ausgenommen Bär und , , , und

AbbalgenAbziehen der Haut bei , außer () und (), einschließlich allen Federwildes (Vogelbalg).
KernKörper des ohne Fell
Abstreifen/StreifenAbziehen der Haut bei , , (außer und Bär)
Ludern, das in übergeht (genussuntauglich wird)
VerhitzenWenn zu langsam auskühlt und durch genussuntauglich wird.

Sterben von Wild durch Krankheit oder Hunger

Sterben von Wild durch die Jagd wie z. B. den Schuss oder auf natürlichem Wege

KochwildbretDie weniger hochwertigen Teile des Wildbrets, welche gekocht werden. Hierzu gehören: Rippen, anhängende Bauchlappen, teilweise auch und Kopf.

Verblenden

Abdecken des erlegten Wildes zum Schutz vor Hierzu kann das Wild mit Reisig bedeckt werden.

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