Bedenkliche Merkmale sind Auffälligkeiten am Wild, die auf eine Gesundheitsstörung oder Wildkrankheit hinweisen und das Wildbret untauglich machen können. Vor dem Schuss zählen dazu Verhaltensauffälligkeiten wie der Verlust der Scheu, unkoordinierte Bewegungen oder schlechter Ernährungszustand. Nach dem Schuss sind Geschwülste, abnormer Geruch, Fallwild ohne erkennbare Verletzung oder Veränderungen an Organen und Muskulatur entscheidend. Wer das gesunde Wild kennt, erkennt die Normabweichung als erste Auffälligkeit.
Quelle: Tier-LMHV: Anlage 4 Nummer 1.3
- Auffälliges Verhalten
- Verlust der Scheu vor Menschen
- Zusammenbrechen ohne äußere Verletzung
- Fehlendes oder nicht normales Fluchtverhalten
- Unkoordinierte Bewegungsabläufe
- Abnormale Lautäußerungen (z.B. Husten)
- Schlechter Ernährungszustand (abgekommen, abgemagert)
- Krankheitsanzeichen
- Glanzloses, stumpfes Fell
- Verschmutzter Spiegel (Durchfall)
- Schonen eines Laufes
- Schlechter Zustand des Haar- bzw. Federkleides
- Fallwild
- Unsauberer Schuss (z.B. Waidwundschuss)
- Lange Zeit zwischen Schuss und Versorgung des Stücks (z.B. nach schwieriger Nachsuche)
- Alte Schusswunde
- Reduzierter Allgemeinzustand
- Kotverschmierte Hinterläufe → Zeichen für Durchfall
- Verklebte Augenlider
- Verändertes Gefieder
- Zahlreiche Geschwülste, Abszesse, Wucherungen
- Verhitzter, aufgetriebener Wildkörper
- Offene Knochenbrüche (ohne unmittelbaren Zusammenhang mit der Erlegung), Schwellungen der Gelenke
- Ekel erregender Geruch
- Rauschiger Keiler bei Schwarzwild
- Brunftiger Hirsch bei Damwild
- Muskelschwund
- Geschwülste, Abszesse (zahlreich, verteilt oder in der Muskulatur)
- Normabweichung der Organe
- Entzündung von Organen (z.B. Herz)
- Schwellungen (z.B. Hoden)
- Knotige Durchsetzung (z.B. der Leber mit weißen Gebilden)
- Wuchernde Veränderung
- Verfärbungen
- Verklebungen
- Fremder Inhalt in Körperhöhlen (z.B. Darminhalt bei Waidwundschüssen)
- Auffälliger Geruch
- Abweichung der Muskulatur in Farbe, Konsistenz oder Geruch
- Gasbildung des Darms mit Verfärbung der inneren Organe
1.3 Beim Erlegen, Aufbrechen, Zerwirken und weiteren Behandeln ist auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen. Diese liegen vor bei
1.3.1 abnormen Verhaltensweisen oder Störungen des Allgemeinbefindens;
1.3.2 Fehlen von Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache (Fallwild);
1.3.3 Geschwülsten oder Abszessen, wenn sie zahlreich oder verteilt in inneren Organen oder in der Muskulatur vorkommen;
1.3.4 Schwellungen der Gelenke oder Hoden, Hodenvereiterung, Leber- oder Milzschwellung, Darm- oder Nabelentzündung, bei Federwild Entzündung des Herzens, des Drüsen- oder Muskelmagens;
1.3.5 fremdem Inhalt in den Körperhöhlen, insbesondere Magen- und Darminhalt oder Harn, wenn Brust- oder Bauchfell verfärbt ist;
1.3.6 erheblicher Gasbildung im Magen- und Darmkanal mit Verfärbung der inneren Organe;
1.3.7 erheblichen Abweichungen der Muskulatur oder der Organe in Farbe, Konsistenz oder Geruch;
1.3.8 offenen Knochenbrüchen, soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen in Zusammenhang stehen;
1.3.9 erheblicher Abmagerung;
1.3.10 frischen Verklebungen oder Verwachsungen von Organen mit Brust- oder Bauchfell;
1.3.11 Geschwülste oder Wucherungen im Kopfbereich oder an den Ständern bei Federwild;
1.3.12 verklebten Augenlidern, Anzeichen von Durchfall, insbesondere im Bereich der Kloake, sowie Verklebungen und sonstigen Veränderungen der Befiederung, Haut- und Kopfanhänge sowie Ständer bei Federwild;
1.3.13 sonstigen erheblichen sinnfälligen Veränderungen außer Schussverletzungen.
- Insbesondere Beurteilung einer Abweichung von der Norm
- Hierzu Kenntnisse über „normale“ Organe notwendig
- Glatte Oberfläche und Kanten
- Gleichmäßige Struktur
- Glänzend