Wildbretvermarktung

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Die umfasst die rechtlichen und praktischen Regeln für die Abgabe von Wildfleisch. Das Lebensmittelrecht unterscheidet Hasentiere) von () sowie das , also den unzerlegten Wildkörper, vom verarbeiteten . Kleine Mengen dürfen ohne direkt an den oder den lokalen Einzelhandel im Umkreis von 100 km abgegeben werden, sofern keine . Größere Mengen brauchen einen zugelassenen Bearbeitungsbetrieb.

BegriffDefinition
KleinwildFrei lebendes und Hasentiere
GroßwildFrei lebende Säugetiere, die nicht zum gehören
Primärproduktion, Fischen und Ernten wild wachsender Erzeugnisse bis zum des
PrimärproduktWildkörper in der oder im Federkleid, das in seiner Beschaffenheit nicht wesentlich verändert wurde.
Kleine Menge erlegten WildesWildstrecke eines Jagdtages
Lokaler EinzelhandelBetriebe im Umkreis von maximal 100 km vom Wohnort des Jägers oder vom Ort der Erlegung
Ausnahmewild

, das in kleinen Mengen an den oder lokalen Einzelhandel abgegeben wird. Wenn keine , muss keine erfolgen.

Person, die das erlegt hat und die Person, in deren das erlegt wurde (Pächter, Eigenjagdinhaber)
EndverbraucherPerson, die zur Verwertung im eigenen Haushalt oder erlegt

Wildbearbeitungsbetrieb ()

Einrichtung, in der erlegtes fachgerecht verarbeitet wird. Dazu gehört das (Zerteilen des , die hygienische Kontrolle sowie die Vorbereitung für den Verkauf oder die Weiterverarbeitung.

  • LMHV: Lebensmittelhygieneverordnung
  • Tier-LMHV: Tierische Lebensmittelhygieneverordnung
  • Sicherheit des Wildbrets muss zur Vermarktung gewährleistet sein
  • Verantwortung des Jägers
  • Unsicher heißt für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet
    • Ungeeignet ist verdorbenes, verschmutztes oder kontaminiertes
  • Strafen: Freiheitsstrafe (bis zu 3 Jahren) oder Geldstrafe bei Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Lebensmittel

Produkthaftungsgesetz

  • Synonym:
  • Der Hersteller landwirtschaftlicher Erzeugnisse (z.B. und Fischerei) haftet für fehlerhafte Produkte (§ 1 ProdhaftG)

EU-Hygienevorschriften

  • Der ist „Lebensmittelunternehmer bei der Abgabe von an Dritte.
  • Die Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein.
    • Aufzeichnungspflicht des Jägers (Erlege-, Bezugs-, Abgabeort)

Hintergrund

  • Der muss krankes erkennen können.
  • Dient dem Schutz von Mensch, und vor Krankheiten
  • Sichert die ordnungsgemäße Verwertung des Wildbrets

Die entscheidet und bescheinigt, ob das bedenkenlos verwertet werden kann. Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Folgende Angaben sind auf dieser Bescheinigung notwendig:

Auffälligkeiten

Bei von kann eine Bescheinigung mit Ausweisung der erfolgen. Alternativ kann auch keine Bescheinigung werden. Es bestehen zwei Möglichkeiten mit dem umzugehen.

  1. Entsorgen (Tierkörperbeseitigungsanstalt)
Personen
  1. : Sowohl der , als auch der bzw. Eigenjagdinhaber
  2. Dienstleister: Jeder, der über die verfügt (z.B. Metzger)
Produkt
  1. In der
  2. Verarbeitet (z.B. Wurst)
Abgabemöglichkeiten
  1. Eigener Haushalt
  2. und Gastronomie

Zugelassener Wildbearbeitungsbetrieb

Lebensmittelunternehmer

  • Durch den EU-Hygienepakt (2005) sind bei der Abgabe von verpflichtet, sich als Lebensmittelunternehmer zu .
    • Meldung bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde (Veterinäramt)
  • Meldung ist erforderlich, wenn:
  • Ausnahmen: Bei den folgenden Ausnahmen muss der nicht als Lebensmittelunternehmer sein.

Es gibt 5 Szenarien, um als zu verwerten. Davon gehören 3 Szenarien zur Direktabgabe:

  1. Eigenverbrauch
  2. Direktabgabe in der
  3. Direktabgabe ohne (z.b.
  4. Direktabgabe verarbeitet zu einem Fleischerzeugnis (z.B. Wurst, Schinken)
  5. Abgabe an einen / Wildhandel

Für alle Szenarien muss der "geschult" sein, um eine Untersuchung auf durchzuführen. Das ist er mit dem Bestehen der automatisch.

Szenarien

Verwertung

Kunde

Pflichten

1

Eigenverbrauch

2

Direktabgabe in der

  • Wie bei Szenario 1
  • Nachweis über die Rückverfolgbarkeit bei Abgabe an Einzelhandel

3

Direktabgabe ohne

  • Wie bei Szenario 1 +2
  • Registrierung als Lebensmittelunternehmer
  • Anforderungen an eine

4

Direktabgabe verarbeitet als Fleischerzeugnis

  • Wie bei Szenario 1 - 3
  • Verpflichtung zu HACCP/Eigenkontrollsystem
  • Ggf. Zulassung erforderlich (Landesrecht)

5

Abgabe an

  • Wildhandel



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