Wildbret ist das Fleisch des Wildes, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist. Es ist für Viele einer der entscheidenden Gründe für die Jagdausübung und eine beliebte Alternative zu Fleischangeboten aus der Massentierhaltung. Als Lebensmittel unterliegt Wildbret den Lebensmittelhygieneverordnungen. Das Ziel ist es Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Hierzu soll die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein. Da diese bei der Abgabe an große Wildbearbeitungsbetriebe schwieriger ist als beim Eigenverbrauch, sind die Auflagen strenger, je schwieriger die Rückverfolgbarkeit ist. Hieraus begründet sich der Begriff der kundigen Person, die das Fehlen von bedenklichen Merkmalen des Wildes bescheinigt und so Rückverfolgbarkeit herstellt.
Begriff | Definition |
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Kleinwild | Frei lebendes Federwild und Hasentiere |
Großwild | Frei lebende Säugetiere, die nicht zum Kleinwild gehören |
Primärproduktion | Jagen, Fischen und Ernten wild wachsender Erzeugnisse bis zum Zerwirken des Wildes |
Primärprodukt | Wildkörper in der Decke oder im Federkleid, das in seiner Beschaffenheit nicht wesentlich verändert wurde. |
Kleine Menge erlegten Wildes | Wildstrecke eines Jagdtages |
Lokaler Einzelhandel | Betriebe im Umkreis von maximal 100 km vom Wohnort des Jägers oder vom Ort der Erlegung |
Ausnahmewild | Wild, das in kleinen Mengen an den Endverbraucher oder lokalen Einzelhandel abgegeben wird. Wenn keine bedenklichen Merkmale vorliegen, muss keine amtliche Fleischuntersuchung erfolgen. |
Jäger | Person, die das Wild erlegt hat und die Person, in deren Revier das Wild erlegt wurde (Pächter, Eigenjagdinhaber) |
Endverbraucher | Person, die Wildbret zur Verwertung im eigenen Haushalt erwirbt oder erlegt |
Die kundige Person entscheidet und bescheinigt, ob das Wildbret bedenkenlos verwert werden kann. Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Folgende Angaben sind auf dieser Bescheinigung notwendig:
Bei Vorliegen von bedenklichen Merkmalen kann eine Bescheinigung mit Ausweisung der bedenklichen Merkmalen erfolgen. Alternativ kann auch keine Bescheinigung ausgegeben werden. Es bestehen zwei Möglichkeiten mit dem Wildbret umzugehen.
Personen |
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Produkt | |
Abgabemöglichkeiten |
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Verwendung/Abgabe | Kunde | Rechtsvorschriften | Regeln |
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1. Fall: Im eigenen Haushalt |
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2. Fall: In der Decke (kleine Menge) |
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3. Fall: Abgabe in kleiner Menge (zerwirkt) |
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4. Fall: Abgabe an WBB (in der Decke) |
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5. Fall: Jäger als Einzelhändler |
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