Fallenjagd

header image

Die ist eine waidgerechte Form der , bei der mit speziellen Fanggeräten lebend oder sofort tötend gefangen werden. Sie richtet sich vor allem gegen , , und , um und zu schützen oder Krankheiten wie einzudämmen. Lebendfangfallen wie Kasten- oder müssen unversehrt fangen, Totfangfallen unverzüglich töten; in mehreren Bundesländern ist zusätzlich ein Fallenlehrgang Pflicht.

  • Die wird vor allem auf nachtaktive ausgeübt.
  • Grundvoraussetzung ist die waidgerechte Durchführung der :
    1. müssen unversehrt lebend fangen.
    2. Oder müssen unverzüglich töten.
  • Während der Brutzeiten und ist die zum Schutz der Elterntiere verboten.
MerkeFanggeräte müssen nach Bundesrecht entweder unversehrt fangen oder sofort zuverlässig töten.
AchtungIn einigen Bundesländern ist der Totfang verboten oder nur mit Einzelgenehmigung möglich.
  • Häufige
    • (z.B. Gewässerüberquerung)
    • Entlang an Gebäudewänden
    • Entlang von Wasserläufen
    • Entlang von Gatterzäunen
  • Häufige Aufenthaltsplätze
    • Feldscheunen
    • Holzstapel

Rechtsgrundlage

TippIn einigen Bundesländern brauchst du neben dem einen Sachkundelehrgang für die .

Kategorie

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Totfang zulässig

Ja (nur Fallentyp D)

Ja (in Bunkern/geschlossenen Räumen)

Nein

Nein

Ja

Ja

Nein

Ja (genehmigungspflichtig)

Ja (DEVA-Prüfung erforderlich)

Nein

Nein mit Genehmigung)

Nein

Nur mit Einzelgenehmigung

Ja

Ja

Nein

Fallenlehrgang Pflicht

Nein (aber empfohlen)

Ja

Nein

Nein

Nein

Nein

Ja

Nein

Ja

Ja

Ja (wenn JS vor 1.4.1996)

Ja

Nein

Nein

Ja

Nein

Kontrollpflichten

2× tägl. (morgens & abends)

1–2 × tägl. (je nach

Keine Landesregelung

Keine Landesregelung

Keine Landesregelung

Keine Landesregelung

1–2 × tägl. (mit/ohne Melder)

Keine Landesregelung

Keine Landesregelung

2× tägl. (Melderpflicht!)

Keine Landesregelung

Keine Landesregelung

Keine Landesregelung

Keine Landesregelung

2× tägl. (Totfang)

Keine Landesregelung

Fallenprüfung / Registrierung

Ja (alle 4 Jahre)

Ja (alle 5 Jahre, nur Totfang)

Nein

Nein

Nein

Nein

Nein

Nein

Ja (DEVA-Prüfung/BL-Zulassung)

Ja (Registrierung durch UJB)

Nein

Nein

Nein

Nein

Ja (Registrierung + Prüfung)

Nein

  • Beispiele: Kastenfallen, Röhrenfallen, Wieselwippbrettfallen
  • Voraussetzung: Eignung um unversehrt lebend zu fangen
  • Wildarten: , ,

Allgemeines

  • Lebendfangfalle
  • auf
  • Vorteile:
    • Günstige Anschaffung
    • Leichter Aufbau
    • Einfache und sichere Handhabung

Aufbau

  • Zwei „Koffer“-Teile, die mit einem Scharnier verbunden sind.
  • Drahtgewebe für Ober- und Unterseite der Kofferteile
    • Ggf. mit Lichtschutz nach oben
  • Auslöser als Selbstbau: Normale Rattenfalle mit Verbindungsschnur zu einem , das den Koffer offen .
  • Auslöser verbaut mit einem Auslösebrett an der geschlossenen Seite des Koffers

Allgemeines

  • sind eine Unterform der Röhrenfallen und dienen dem Lebendfang von .
  • Ihren Namen erhalten sie wegen der langen Betonrohre, in denen das gefangen wird.
  • Sie bleiben meist langfristig am gleichen Fangplatz.

Aufbau

  • Rohrsystem
  • Auslösesystem
    • Köderabzug
    • Stolperdraht
    • Wippbret
  • Fallenmelder (z.B. Minkpolice oder Trapmaster)
  • Abfangkorb
  • Abfangschieber mit Teleskopstange

Köder

  • : Hundefutter, Fisch, Teile von
  • : Obst, , Weintrauben, Fleisch (roh oder geräuchert)
  • Marder/Iltis: Ei, Geflügel, getrockneter , Honig, Innereien

Allgemeines

Aufbau

  • Auslösesystem
    • Köderabzug
    • Stolperdraht
    • Wippbret
  • Fallenmelder (z.B. Minkpolice oder Trapmaster)
  • Abfangkorb
  • Abfangschieber mit Teleskopstange

AchtungDie ist in Schleswig-Holstein verboten Verordnung).
Nur relevant in Schleswig-Holstein.

Allgemeines

MerkeDie Verwendung von ist in einigen Bundesländern verboten.

  • zum von
  • Besteht aus zwei halbkreisförmigen Bügeln, die über eine verbunden sind.
  • Das Ziel ist es, das augenblicklich zu töten und ein Einklemmen von Gliedmaßen zu verhindern.
  • Die löst durch ein Abziehen des aus.
  • Wildarten:

  • Das ist eine Variante vom .
  • Der Durchmesser der Bügel ist kleiner als beim , sodass kleinere Wildarten gefangen werden.
  • Als kann ein Ei auf einer Köderschale verwendet werden.
  • Wildarten:

  • Zu den gehören mit zwei Fangbügeln.
  • Neben dem und dem (sofort tötend) gehören hierzu auch die verbotenen Tellereisen.
  • Weil die Verwendung von gefährlich ist, empfiehlt die :
    1. Spannen und Entspannen nur mit einem geeigneten Gegenstand
    2. Nur so aufstellen, dass keine Person gefährdet wird.
    3. Aufstellen in Fangbunkern/Fallenkästen
  • baulich so, dass Menschen und nicht gewünschte (z.B. Haustiere) nicht verletzt werden können.
  • Im weiteren Sinne kann ein auch ermöglichen, dass eine Lebendfalle nur selektiv funktioniert.
  • Zum Beispiel kann über eine Gewichtsauslösung eine selektive für das große gebaut werden. Diese löst aufgrund des geringen Gewichts von Mauswieseln und Mäusen bei diesen nicht aus.

Fallenjagd

Weiter: Baujagd


Nächster Artikel