Bei den Schreitvögeln oder Storchenvögeln unterliegt nur der Graureiher dem Jagdrecht. Dommeln und Störche sind durch das Naturschutzrecht geschützt. Ihnen ist ein langer Schnabel und die langen Beine als Anpassung an den feuchten Lebensraum gemeinsam. Der Graureiher oder Fischreiher hat etwa die Größe eines Storchs und hat ein sehr charakteristisches Flugbild mit s-förmigem Hals.
- Naturschutzrecht: Reiher, Störche, Rohrdommeln
- Jagdrecht: Graureiher
- Kein Geschlechtsdimorphismus
- Kräftiger, langer Schnabel
- LangeSchreitbeine → Feuchtgebiete alsLebensraum
- Feuchtgebiete
- Gewässernähe
- Schilfgebiete (insbesondere Dommeln)
- Die Jungvögel sind Nesthocker.
- Synonym: Fischreiher
- Storchgröße
- Aschgrau mit dunkleren Anteilen
- Besonderheit: Flugbild mit s-förmigem Hals
- Teiche, Seen, Flüsse, Flussauen
- Heidelandschaften
- Mittelgebirge
- Wälder als Horstgebiet
- Würgen Gewölle aus
- Monogam
- Strichvogel, Zugvogel (in Deutschland auch Standvogel)
- Der Vogelzug findet einzeln oder in losen Trupps und vor allem nachts statt.
- Einmal jährlich
- Koloniebrüter
- Baumbrüter
- 4-5 blaugrüne Eier
Aussehen
- Weiß mit schwarzen Schwingen
- Flugbild mit gestrecktem Hals (Unterscheidungsmerkmal zu Reihern)
Lebensraum
- Offene Landschaft
- Feuchtwiesen
- Überschwemmungsgebiete, Flussauen, Teiche
Verhalten
- Kulturfolger
- Zugvogel
- Winterquartier in Afrika
Fortpflanzung
- Baumbrüter, bzw. auf Gebäuden
- Beide Eltern brüten
Aussehen
- Schwarz mit weißer Unterseite
- Flugbild mit gestrecktem Hals (Unterscheidungsmerkmal zu Reihern)
Lebensraum
Verhalten
- Kulturflüchter
- Zugvogel
- Winterquartier in Afrika
- Lebensraum: Sumpf, Röhricht und Schilf
- Zugvögel
- Nistplatz: Bodenbrüter im Schilf
- Vom Aussterben bedroht