Das Bundesjagdgesetz gliedert Wildschäden rechtlich in 4 Teile: Wildschadensverhütung,Wildschadensersatz, Jagdschäden und Schadensmeldung.
Bei der Wildschadensverhütung sind sowohl Jagdausübungsberechtigte als auch Grundeigentümer für das Fernhalten des Wildes von Grundstücken verantwortlich. Zäune können errichtet oder andere Maßnahmen getroffen werden, solange das Grundstück nicht beschädigt wird.
Wildschadensersatz regelt die Haftung für Schäden, die durch Wild verursacht wurden. Die Ersatzpflicht liegt in der Regel bei der Jagdgenossenschaft oder beim Pächter des Jagdreviers.
Im Abschnitt zu Jagdschäden wird klargestellt, dass nur missbräuchlich verursachte Schäden ersatzpflichtig sind. Der Revierinhaber haftet im Allgemeinen für die Jagdschäden eines Jagdgastes.