Unter welchen Umständen kann eine Person in Österreich jegliche waffenrechtliche Berechtigung verlieren?
Nur dann, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Wilderei-Deliktes vorliegt.
Ausschließlich durch den freiwilligen Verzicht und die Rückgabe der Waffenbesitzkarte an die zuständige Behörde.
Waffenrechtliche Berechtigungen sind unbefristet und können nach der Ausstellung nicht mehr entzogen werden.
Durch die Verhängung eines behördlichen Waffenverbotes oder eines vorläufigen Waffenverbotes.