Welche gesetzliche Regelung gilt in Österreich grundsätzlich für das Schießen auf Wild aus einem Kraftfahrzeug (PKW)?
Es ist erlaubt, sofern der Motor des Fahrzeugs vollständig ausgeschaltet ist.
Das Schießen aus Fahrzeugen ist verboten.
Es ist gestattet, solange sich das Fahrzeug auf einer befestigten Forststraße befindet.
Es ist nur für Inhaber einer Sondergenehmigung zur Bejagung von Schadinsekten zulässig.