Ein Jäger möchte am 15. April im Burgenland einen Rehbock erlegen. Ist dies nach den geltenden gesetzlichen Schusszeiten zulässig?
Nein, da Rehböcke im Burgenland erst ab dem 1. Juni bejagt werden dürfen.
Nein, da die Schusszeit für Rehböcke der Klasse II im Burgenland erst am 16. April beginnt.
Ja, da die Schusszeit für Rehböcke im Burgenland bereits am 1. April beginnt.
Ja, da die Schusszeit für Rehböcke im Burgenland exakt am 15. April beginnt.