Wie ist der jagdrechtliche Status des Murmeltiers im Bundesland Wien geregelt?
Das Murmeltier ist in Wien nicht als Wildart im Jagdgesetz gelistet.
Das Murmeltier ist ganzjährig geschont.
Das Murmeltier darf in Wien nur zur Vermeidung von Forstschäden bejagt werden.
Das Murmeltier hat eine Schusszeit vom 1. August bis 15. Oktober.