Wie definiert das österreichische Tierschutzgesetz (§ 4 TSchG) den Begriff "Wildtier"?
Wildtiere sind alle Tiere außer den Haus- und Heimtieren.
Wildtiere sind alle Tiere, die nicht zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung gehören.
Wildtiere sind ausschließlich jene Tiere, die in der freien Wildbahn ohne menschliche Hilfe überleben können.
Wildtiere sind alle freilebenden Wirbeltiere, die dem Jagdrecht unterliegen.