Wessen Anordnungen muss auf einem Schießstand aus Sicherheitsgründen unbedingt und unmittelbar Folge geleistet werden?
Der verantwortlichen Aufsichtsperson (z. B. Standaufsicht oder Schießleitung).
Ausschließlich dem jeweiligen Grundeigentümer der Schießstätte.
Dem erfahrensten Schützen innerhalb der jeweiligen Rotte.
Dem ranghöchsten anwesenden Funktionär des jeweiligen Landesjagdverbandes.