Bis zu welchem Zeitpunkt und bei welcher Behörde muss die Abschussliste im Bundesland Wien eingereicht werden?
Bis zum 15. Februar des Folgejahres beim Wiener Landesjagdverband
Bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres bei der Bezirksforstinspektion
Bis zum 31. März des Folgejahres bei der Landesregierung
Bis zum 31. Jänner des Folgejahres beim Magistrat