Besteht in der Steiermark eine gesetzliche Verpflichtung, getätigte Abschüsse an die zuständigen Stellen zu melden?
Nein, die Dokumentation im privaten Jagdtagebuch ohne behördliche Meldung ist ausreichend.
Nein, eine Meldung ist nur bei einer Überschreitung des festgesetzten Abschussplanes zwingend erforderlich.
Ja, in der Steiermark besteht eine generelle Abschussmeldepflicht.
Ja, die Meldepflicht gilt jedoch ausschließlich für Trophäenträger der Schalenwildarten.