Welche gesetzliche Mindesthülsenlänge ist für Büchsenmunition zur Ausübung der Jagd in Kärnten vorgeschrieben?
Die Hülsenlänge muss mindestens 40 mm betragen.
Es ist keine gesetzliche Mindesthülsenlänge vorgeschrieben.
Die Hülsenlänge muss mindestens 45 mm betragen.
Die Hülsenlänge muss mindestens 51 mm betragen.