Wie setzt sich der Jagdausschuss einer Jagdgenossenschaft in Niederösterreich gemäß dem NÖ Jagdgesetz 1974 zusammen?
Er besteht aus 5 Mitgliedern bei unter 20 Genossenschaftsmitgliedern oder aus 7 Mitgliedern bei 20 oder mehr Genossenschaftsmitgliedern.
Er besteht grundsätzlich aus 3 Mitgliedern, die von der Bezirksverwaltungsbehörde auf Vorschlag der Grundeigentümer bestellt werden.
Er besteht aus einer variablen Anzahl an Mitgliedern, wobei auf jeweils 100 Hektar Genossenschaftsjagdfläche ein Ausschussmitglied entfällt.
Er besteht aus 7 Mitgliedern bei unter 50 Genossenschaftsmitgliedern oder aus 9 Mitgliedern bei 50 oder mehr Genossenschaftsmitgliedern.