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Wenn in Wien ein Schlichtungsverfahren über einen Wildschaden vor der Schiedskommission ohne Einigung endet, welches Gericht ist für die darauffolgende Entscheidung zuständig?
Wenn in Wien ein Schlichtungsverfahren über einen Wildschaden vor der Schiedskommission ohne Einigung endet, welches Gericht ist für die darauffolgende Entscheidung zuständig?