Welche Regelung trifft das Wiener Jagdgesetz bezüglich spezifischer Schrotverbote?
Es existieren im Wiener Jagdgesetz keine spezifischen Schrotverbote.
Die Verwendung von Schrot ist ausschließlich auf Federwild begrenzt.
Schrotladungen über 3,5 mm Durchmesser sind gesetzlich verboten.
Es enthält ein explizites Verbot für Bleischrot an allen stehenden Gewässern.