Welche Tiere fallen unter das Aussetzungsverbot gemäß § 5 des österreichischen Tierschutzgesetzes (TSchG)?
Sämtliche heimischen Wildtierarten, die in Gefangenschaft aufgezogen wurden.
Ausschließlich Hunde, Katzen und Kleinnager aus privater Haltung.
Heimtiere, Haustiere sowie gehaltene nicht heimische Wildtiere.
Nur landwirtschaftliche Nutztiere sowie jagdbare Wildtiere während der Schonzeit.