Wann ist eine Gemeindejagdverpachtung in Wien zwingend von Amts wegen durch das Magistrat aufzulösen?
Wenn der Pächter trotz Aufforderung den geltenden Jagdaufsichtsvorschriften nicht entspricht.
Wenn der Abschussplan in zwei aufeinanderfolgenden Jahren um jeweils mehr als 10 % unterschritten wurde.
Sobald der Pächter seinen ordentlichen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt.
Wenn der Pächter die Jagd für mehr als zwei Monate ohne Angabe von Gründen ruhen lässt.