Welche der folgenden Flächen gilt nach der Definition des österreichischen Forstrechts als Wald?
Entlang von Grundstücksgrenzen oder Straßen gepflanzte Baumreihen
Grundflächen mit parkmäßigem Aufbau zur Erholung der Bevölkerung
Dauernd unbestockte Grundflächen wie Rückewege im unmittelbaren forstbetrieblichen Zusammenhang mit Wald
Christbaumkulturen, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen angelegt wurden