Welche gesetzliche Vorgabe gilt für die Mindesthülsenlänge von Büchsenmunition im Bundesland Tirol?
Es ist eine Mindesthülsenlänge von 30 mm für die Schalenwildbejagung vorgeschrieben.
Es ist keine Mindesthülsenlänge gesetzlich vorgeschrieben.
Die Hülsenlänge muss gesetzlich mindestens 40 mm betragen.
Die Hülsenlänge muss gesetzlich mindestens 51 mm betragen.