Was ist das primäre Ziel des Tierschutzes gemäß der allgemeinen gesetzlichen Definition?
Die Sicherung der Artenvielfalt ausschließlich zur Förderung der Biodiversität in Kulturlandschaften.
Die vollständige Unterbindung jeglicher Nutzung von Tieren durch den Menschen.
Der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.
Die Erhöhung der Fleischqualität durch stressfreie Haltung und Schlachtung von Nutztieren.