Wer ist in Oberösterreich gesetzlich dazu verpflichtet, die Abschusspläne für ein Jagdgebiet aufzustellen?
Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
Der jeweilige Bezirksjägermeister
Der Landesjagdbeirat im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer
Die Jagdausübungsberechtigten