Was umfasst die Begehungs- und Beobachtungspflicht von Jagdschutzorganen gemäß dem Vorarlberger Jagdgesetz?
Die Begehung des Jagdgebietes einmal jährlich zur Wildzählung.
Die Pflicht, das Jagdgebiet regelmäßig zu begehen und zu beobachten.
Die Verpflichtung, das Revier nur bei konkretem Verdacht auf eine Straftat zu betreten.
Die Überwachung der Reviergrenzen ausschließlich in den Nachtstunden.