Welche Regelung gilt im Bundesland Tirol bezüglich der Dokumentation von erlegtem Wild?
Eine Meldepflicht besteht in Tirol nicht, da die Dokumentation ausschließlich über die Hegeschau erfolgt.
In Tirol ist die Abschussmeldung nur für Trophäenträger der Altersklasse I verpflichtend.
In Tirol besteht eine gesetzliche Abschussmeldepflicht.
Die Meldepflicht entfällt, sofern das Wild im eigenen Jagdrevier für den Eigenbedarf verbleibt.