Wie ist die Haftungssituation bei einem Wildunfall mit einem Kraftfahrzeug in Österreich rechtlich geregelt?
Der Fahrzeughalter ist gesetzlich verpflichtet, dem Jagdberechtigten den Wert des getöteten Wildes (Wildbretwert und Trophäenwert) zu ersetzen.
Der Jagdpächter muss für den Fahrzeugschaden aufkommen, sofern der Unfall auf einer bekannten und nicht beschilderten Wildwechselstrecke passiert ist.
Die Haftung für den Fahrzeugschaden wird zwischen der Versicherung des Fahrzeughalters und der Jagdgesellschaft zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Der Jagdpächter haftet nicht für den Fahrzeugschaden, und der Jäger hat keinen Anspruch auf Ersatz des Wildschadens gegenüber dem Fahrzeughalter.