Wie wird die Jagd im Tiroler Jagdgesetz (TJG 2004) in Bezug auf ihre gesellschaftliche Bedeutung eingeordnet?
Die Jagd ist als Kulturgut, Brauchtum und Teil der Landeskultur gesetzlich verankert.
Die Jagd ist als reiner Sport ohne Bezug zur Landeskultur oder Tradition eingestuft.
Die Jagd wird ausschließlich als gewerbliches Recht zur Fleischgewinnung definiert.
Die Jagd gilt im Gesetz primär als behördlich angeordnete Maßnahme zum Forstschutz.