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In einem Kärntner Jagdrevier entstehen Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, die zum Schadenszeitpunkt noch nicht erntereif sind. Wie wird der Umfang des zu leistenden Schadenersatzes bemessen?
In einem Kärntner Jagdrevier entstehen Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, die zum Schadenszeitpunkt noch nicht erntereif sind. Wie wird der Umfang des zu leistenden Schadenersatzes bemessen?