Welche gesetzliche Mindesthülsenlänge ist für Büchsenmunition im Bundesland Salzburg vorgeschrieben?
Die Hülsenlänge muss mindestens 40 mm betragen.
Es ist keine Mindesthülsenlänge gesetzlich vorgeschrieben.
Die Hülsenlänge muss mindestens 51 mm betragen.
Die Hülsenlänge muss mindestens 30 mm betragen.