Welche zwingende Vorschrift enthält die "UVV - Jagd" über das Schießen mit Flintenlaufgeschossen (FLG) in das Treiben hinein?
Die o. a. Vorschrift bezieht sich nur auf das Schießen mit der Kugelbüchse.
Das Schießen mit Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein ist grundsätzlich und ausnahmslos verboten.
Das Schießen mit Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein ist nur mit Genehmigung des Jagdleiters erlaubt.
Der Schütze muss selbst entscheiden, ob er mit dem Flintenlaufgeschoss in das Treiben schießt.